Betreff
Benennung der Vertreter der Stadt Erlangen für die Vollversammlung des Bayerischen Städtetages am 12./13. Juli 2023 in Erlangen
Vorlage
13-2/153/2023
Aktenzeichen
OBM/13-2/PS007, T 2316
Art
Beschlussvorlage

Die Besetzung erfolgt gemäß der beschlossenen Rotation bei der Benennung der Vertreter für die Stadt Erlangen. In der Sitzung des Erlanger Stadtrates am 14. Mai 2020 wurde beschlossen, dass im Jahr 2023 die drei Stimmen der Stadt Erlangen wie folgt besetzt werden:

Für die CSU-Fraktion:                       Volleth, Jörg (Bürgermeister)

Für die Grüne Liste-Fraktion:             Marenbach, Dr. Birgit (Stadträtin)

 

Oberbürgermeister Dr. Florian Janik nimmt den dritten Sitz der Stadt Erlangen in Anspruch.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlagen nimmt ihr Vertretungsrecht in der Vollversammlung des Bayerischen Städtetages in Anspruch. Die Verteilung der Sitze erfolgt in Rotation, wie in der Sitzung des Erlanger
Stadtrates am 14. Mai 2020 einstimmig beschlossen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Stadt Erlangen verfügt in der Vollversammlung des Bayerischen Städtetages über insgesamt drei Stimmen. Die Vertreter der Stadt Erlangen müssen zur Vorbereitung der Jahrestagung am
12. und 13. Juli 2023 in Erlangen spätestens bis zum 14. April 2023 benannt werden.
Dies macht eine Beschlussfassung in der Sitzung des Erlanger Stadtrates am 30. März 2023
zwingend erforderlich.

 

Nach der Satzung des Bayerischen Städtetages hat die Stadt Erlangen mit 112.385 Einwohnern in der Vollversammlung drei Stimmen.
(1 Stimme pro angefangene 50.000 Einwohner; Stichtag: 31.12.2021).

 

Ein Sitz wird von Oberbürgermeister Dr. Florian Janik in Anspruch genommen.
Die beiden jeweils anderen Sitze werden gemäß der beschlossenen Rotation besetzt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: