Betreff
Ausbildungskapazität 2024
Vorlage
111/007/2023
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1. Ausbildung

 

Im Jahr 2024 sollen bis zu 52 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon

 

·       25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich

     (darunter 2 Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)

·       2 Nachwuchskräfte für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement

·       1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Naturschutz

·       1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik

·       9 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich

(darunter 2 Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“)

·       4 Nachwuchskräfte für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst

·       10 Nachwuchskräfte im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher*in (PIA)

 

2. Beschäftigtenlehrgang I

Im Jahr 2024 werden bis zu sieben Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.

 

3. Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger*in

Im Jahr 2024 werden bis zu drei durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte
Beschäftigungsverhältnisse zur „
Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich           geprüften Kinderpfleger*in“ angeboten.
Es werden hierfür bis zu drei Ausbildungsplatzhalter geschaffen.

4. Werkstudent*innen

Zusätzlich zur Ausbildungskapazität 2021 werden zehn Ausbildungsplatzhalter für Werkstudent*innen geschaffen.

 

5. Die Haushaltsmittel für 2024 ff sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel ist es, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften für die Stadt Erlangen dauerhaft zu sichern.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu Ziffer 1: Ausbildung

      Eine systematische, zielorientierte und qualifizierte Ausbildung stellt den ersten Schritt einer
kontinuierlichen Personalentwicklung dar und bildet eine wichtige Säule für die dauerhafte
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung. Sie       sichert engagierte und leistungsfähige Mitarbeiter*innen, welche die „Stadt für alle“ aktiv       mitgestalten und prägen. Daher ist es für die Stadt Erlangen von hoher Bedeutung, selbst    auszubilden.

 

Gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel liegt es im Eigeninteresse der
Stadtverwaltung Erlangen, qualifiziertes Personal als wichtigste Ressource zu gewinnen,
weiterzuentwickeln und dauerhaft zu binden. Darüber hinaus bekennt sich die Stadt Erlangen zu ihrer Rolle als soziale Arbeitgeberin, indem sie ihr soziales Engagement weiterhin auf einem hohen Stand hält und Menschen berufliche Perspektiven eröffnet.

 

 

      Zu Ziffer 2: Beschäftigtenlehrgang I (BL I)

Die Stadt Erlangen bildet in der mittleren Funktionsebene (Beamtenanwärter*innen für den
Einstieg in der zweiten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst sowie Verwaltungsfachangestellte) pro Jahr zehn Nachwuchskräfte aus. Die Ausbildungskapazität reicht derzeit nicht aus, um den Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter*innen in der Verwaltung zu decken.

 

Nachdem auch auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter*innen mit dem Nachweis der „Ersten Prüfung“ gemäß TVöD gewonnen werden können, wurden in den letzten Jahren vermehrt Quereinsteiger*innen (Bewerber*innen mit kaufmännischer Ausbildung)
gewonnen, die verpflichtet wurden, berufsbegleitend den Beschäftigtenlehrgang I zu
absolvieren. Im Jahr 2023 begannen/beginnen acht Beschäftigte berufsbegleitend – parallel zur Übernahme der Aufgaben einer Planstelle – den BL I. Im Februar 2023 starteten darüber hinaus sechs Quereinsteiger*innen den BL I, die gezielt zu dessen Absolvierung (zweiter    Ausbildungsweg) eingestellt wurden, um im Nachgang als Personalressource für die       Dienststellen zur Verfügung zu stehen. Dieses Konzept soll 2024 fortgeführt werden.

 

Zu Ziffer 3: Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich geprüften
Kinderpfleger*in

 

Der Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich durchzieht alle Ebenen. Daher soll die Chance genutzt werden im Rahmen des Förderprogrammes der Bundesagentur für Arbeit
(§ 81 ff SGB III - Qualifizierungschancengesetz)

 

     ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen oder

     Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die mehr als vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig waren und darin auch keinen Ansatz mehr finden

 

zur/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger*in zu qualifizieren. Die im Jahr 2022 begonnene
Maßnahme wird fortgeführt und dadurch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.

 

Zu Ziffer 4: Werkstudent*innen

Im Rahmen der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs stellt die Beschäftigung von
Werkstudent*innen eine wichtige Maßnahme dar. Werkstudent*innen sind Personen, die als
ordentlich Studierende an einer Fachschule oder Hochschule immatrikuliert sind; sie gehen
neben dem Studium einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach – die wöchentliche
Arbeitszeit darf während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht überschreiten. Durch die        fachliche Nähe der zu übertragenden Tätigkeiten zum Inhalt des Studiums wird ein                erfolgreicher Studienabschluss gefördert. Die als Werkstudent*in erworbenen praktischen Kenntnisse und die allgemeine Berufserfahrung können sich später positiv auf eine mögliche Einstellung auswirken. Im Gegenzug bietet sich für die Stadt Erlangen die Chance, zukünftige potenzielle Mitarbeiter*innen frühzeitig an sich zu binden. Die Beschäftigung von               Werkstudent*innen genießt eine hohe Akzeptanz. Der mit der Ausbildungskapazität 2021      beschlossene Umfang von zehn Ausbildungsplatzhaltern ist regelmäßig ausgeschöpft. Da über diese Kapazität hinaus zusätzlicher Bedarf besteht, sollen zehn weitere Ausbildungsplatzhalter für Werkstudent*innen geschaffen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

1) Ausbildung

2023 ganzjährig

Ausschreibung der Ausbildungsstellen – abhängig vom                Ausbildungsberuf/dualen Studium und Einstellungszeitpunkt

ab September 2023

Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG): berufsspezifische Auswahlverfahren

November 2023 bis März 2024

Einstellungszusagen in den BBiG-Berufen, in der QE2nVD und QE3nVD sowie in der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur
Erzieher*in (PIA)

September 2024

Ausbildungsbeginn mit Einführungswoche

 

2) Beschäftigtenlehrgang I

Mai 2023

Ausschreibung von „Ausbildungsstellen“ für den Beschäftigtenlehrgang I für Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in den Berufen Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellter, Steuerfachangestellter, Versicherungskaufmann, Bankkaufmann,
Industriekaufmann, Bürokaufmann, Kaufmann für Büromanagement (w/m/d)

Juni 2023

Durchführung eines eignungsdiagnostischen Verfahrens für die
Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang I

Juli 2023

Durchführung eines strukturierten Auswahlverfahrens – basierend auf den Ergebnissen des eignungsdiagnostischen Verfahrens –
mit Assessment-Modulen unter Beteiligung des Personalrates zur Besetzung der „Ausbildungsplanstellen“

Ab 01.01.2024

Unbefristeter Arbeitsvertrag in EG 5, Stufe 1 TVöD; Ausbildungs-
einsatz zu Lasten eines Ausbildungsplatzhalters in einer Dienststelle

Februar 2024 -
März 2025

Absolvierung des Beschäftigtenlehrganges I und der Fachprüfung I

Voraussichtlich                   Mai 2025

Mitteilung der Prüfungsergebnisse durch die Bayerische
Verwaltungsschule

 

3) Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger*in

Juni 2024

Auswahl- und Besetzungsverfahren
sofern Interesse von Mitarbeitenden besteht – intern im Rahmen der Personalentwicklung, ansonsten extern im Rahmen der Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit

September 2024

Beginn der Teilzeit-Qualifizierung

Mai 2026

Abschluss der Teilzeit-Qualifizierung

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Werkstudent*innen

 

Die Personalkosten für Werkstudent*innen sind aus den Dienststellenbudgets zu finanzieren.

 

Ausbildung

 

52 neue Ausbildungsstellen im Jahr 2024

 

 

Sachkosten                                                                                               (Ausbildungskosten im engeren Sinn)                            ohne Eigenbetriebe

148.255 €

Kostenstelle: 110090

Kostenträger: 11150011

Personalkosten (brutto)                                                       ohne Eigenbetriebe

350.206

Kostenstelle: 113011

Kostenträger: 11120010

 

Für das Haushaltsjahr 2024 entstehen für alle bestehenden Ausbildungsverhältnisse:

Sachkosten in Höhe von                                                                                 1.057.248 €
Personalkosten in Höhe von                                                                           2.683.133 €
Die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich auf                 3.740.381 €

 

In den Personalkosten sind neben den klassischen Ausbildungsberufen auch der
Beschäftigtenlehrgang I und die
Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich
geprüften Kinderpfleger*in mitkalkuliert.

 

Die Sachkosten enthalten anteilig Finanzmittel für Aufstiegsfortbildungen und Zuschüsse für Weiterbildungen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 werden die erforderlichen Sach- und Personalkosten bei der Stadtkämmerei angemeldet.


 

6. Beschlusskontrolle 2023

 

6.1.        Verwaltungsberufe

6.1.1.    Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer
Verwaltungsdienst und Verwaltungsfachangestellte (10 Nachwuchskräfte)

 

Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten bislang drei Ausbildungsstellen nicht besetzt
werden. Es wird gerade versucht, über ein Nachverfahren auch noch diese Ausbildungsplätze erfolgreich zu besetzen.

 

6.1.2.    Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der              Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst (15 Nachwuchskräfte)

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten aktuell drei Ausbildungsplätze nicht besetzt werden. Es wird momentan versucht, über die Nachrücker*innen die Zahl der eingestellten dual Studierenden zu erhöhen. Eine Erfüllung der Kapazität ist nach jetzigem Stand nicht vollständig möglich. Zum 01.09.2023 werden voraussichtlich zehn Mitarbeitende den      Beschäftigtenlehrgang II beginnen, so dass hier eine anteilige Kompensation im Bereich der gehobenen Funktionsebene erfolgen kann.

 

6.2.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst, Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte der Ausbildungsplatz in Amt 66 besetzt werden. Hierfür war es erforderlich eine zweite Ausschreibung vorzunehmen.

 

6.3.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der          Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte der Ausbildungsplatz in Amt 17 besetzt werden.

 

6.4.        Gewerblich-technische Berufe

 

6.4.1.    EB77

 

Der Ausbildungsplatz im Beruf Kfz-Mechatroniker*in konnte besetzt werden.

 

Da ein reguläres und ein besonderes Ausbildungsverhältnis für den Einstellungsbeginn 2022 nicht besetzt werden konnten, soll die Ausbildungskapazität 2023 um zwei            Ausbildungsplätze im Beruf Gärtner*in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau         erweitert werden. Die Bewerber*innen haben allesamt ein vorgeschaltetes Praktikum mit positivem Eindruck absolviert. Das Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch; aufgrund der Bewerbungslage scheint eine Besetzung der Ausbildungsverhältnisse als wahrscheinlich.

 

6.4.2.    Amt 66

 

Der Ausbildungsplatz im Beruf Straßenbauer*in konnte besetzt werden.


 

6.5.        Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher*in (PIA)

 

Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte lediglich die Hälfte der Ausbildungsplätze      besetzt werden. Es wird gerade versucht, über ein Nachverfahren auch noch die restlichen fünf Ausbildungsplätze erfolgreich zu besetzen. Das Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch.
Im Rahmen der nochmaligen Ausschreibung wurde in Abstimmung mit dem                 Stadtjugendamt der Zugang zur praxisintegrierten Ausbildung um eine weitere Variante –
Bewerber (w/m/d) mit mittlerem Schulabschluss und vorgeschaltetem Sozialen                Einführungsjahr (SEJ) – erweitert.

 

6.6.        Besondere Ausbildungsverhältnisse

 

Ein besonderes Ausbildungsverhältnis wird im Beruf „Straßenbauer*in“ eingegangen.

 

Ein weiteres besonderes Ausbildungsverhältnis soll im Eigenbetrieb Jobcenter im Beruf „Kaufleute für Büromanagement“ eingegangen werden. Das Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch.

 


Anlagen:        Ausbildungsbedarfsplanung - Übersicht der tatsächlichen Ausbildungszahlen