1. Ausbildung
Im Jahr 2024 sollen bis zu 52 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon
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25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich
(darunter
2 Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)
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2 Nachwuchskräfte für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst,
Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement
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1 Nachwuchskraft für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst,
Fachgebiet Naturschutz
·
1 Nachwuchskraft für den
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Verwaltungsinformatik
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9 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich
(darunter 2 Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“)
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4 Nachwuchskräfte für den Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
zweiten
Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher
Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
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10 Nachwuchskräfte im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur
Erzieher*in (PIA)
Im Jahr 2024 werden bis zu sieben Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.
3. Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich geprüften
Kinderpfleger*in
Im Jahr 2024 werden bis zu drei durch die Bundesagentur für Arbeit
geförderte
Beschäftigungsverhältnisse zur „Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung
zur/zum Staatlich geprüften
Kinderpfleger*in“ angeboten.
Es werden hierfür bis zu drei Ausbildungsplatzhalter geschaffen.
4. Werkstudent*innen
Zusätzlich zur Ausbildungskapazität 2021 werden zehn Ausbildungsplatzhalter für Werkstudent*innen geschaffen.
5. Die Haushaltsmittel für 2024 ff sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ziel ist es, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften für die Stadt Erlangen dauerhaft zu sichern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zu Ziffer 1: Ausbildung
Eine
systematische, zielorientierte und qualifizierte Ausbildung stellt den ersten
Schritt einer
kontinuierlichen Personalentwicklung dar und bildet eine wichtige Säule für die
dauerhafte
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der
Stadtverwaltung. Sie sichert
engagierte und leistungsfähige Mitarbeiter*innen, welche die „Stadt für alle“
aktiv mitgestalten und prägen.
Daher ist es für die Stadt Erlangen von hoher Bedeutung, selbst auszubilden.
Gerade im
Hinblick auf den demographischen Wandel liegt es im Eigeninteresse der
Stadtverwaltung Erlangen, qualifiziertes Personal als wichtigste Ressource zu
gewinnen,
weiterzuentwickeln und dauerhaft zu binden. Darüber hinaus bekennt sich die
Stadt Erlangen zu ihrer Rolle als soziale Arbeitgeberin, indem sie ihr soziales
Engagement weiterhin auf einem hohen Stand hält und Menschen berufliche
Perspektiven eröffnet.
Zu Ziffer 2: Beschäftigtenlehrgang I (BL I)
Die Stadt
Erlangen bildet in der mittleren Funktionsebene (Beamtenanwärter*innen für den
Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung
und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst
sowie Verwaltungsfachangestellte) pro Jahr zehn Nachwuchskräfte aus. Die
Ausbildungskapazität reicht derzeit nicht aus, um den Bedarf an qualifizierten
Mitarbeiter*innen in der Verwaltung zu decken.
Nachdem auch
auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter*innen mit dem
Nachweis der „Ersten Prüfung“ gemäß TVöD gewonnen werden können, wurden in den
letzten Jahren vermehrt Quereinsteiger*innen (Bewerber*innen mit kaufmännischer
Ausbildung)
gewonnen, die verpflichtet wurden, berufsbegleitend den Beschäftigtenlehrgang I
zu
absolvieren. Im Jahr 2023 begannen/beginnen acht Beschäftigte berufsbegleitend
– parallel zur Übernahme der Aufgaben einer Planstelle – den BL I. Im Februar
2023 starteten darüber hinaus sechs Quereinsteiger*innen den BL I, die gezielt
zu dessen Absolvierung (zweiter
Ausbildungsweg) eingestellt wurden, um im Nachgang als Personalressource
für die Dienststellen zur Verfügung
zu stehen. Dieses Konzept soll 2024 fortgeführt werden.
Zu Ziffer 3: Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich
geprüften
Kinderpfleger*in
Der
Fachkräftemangel im pädagogischen Bereich durchzieht alle Ebenen. Daher soll
die Chance genutzt werden im Rahmen des Förderprogrammes der Bundesagentur für
Arbeit
(§ 81 ff SGB III - Qualifizierungschancengesetz)
• ungelernte und geringqualifizierte
Arbeitnehmer*innen oder
• Personen mit einer abgeschlossenen
Berufsausbildung, die mehr als vier Jahre nicht mehr im erlernten Beruf tätig
waren und darin auch keinen Ansatz mehr finden
zur/zum
Staatlich geprüften Kinderpfleger*in zu qualifizieren. Die im Jahr 2022
begonnene
Maßnahme wird fortgeführt und dadurch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.
Zu Ziffer 4: Werkstudent*innen
Im Rahmen der Gewinnung von qualifiziertem
Nachwuchs stellt die Beschäftigung von
Werkstudent*innen eine wichtige Maßnahme dar. Werkstudent*innen sind Personen,
die als
ordentlich Studierende an einer Fachschule oder Hochschule immatrikuliert sind;
sie gehen
neben dem Studium einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach – die
wöchentliche
Arbeitszeit darf während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht überschreiten.
Durch die fachliche Nähe der zu
übertragenden Tätigkeiten zum Inhalt des Studiums wird ein erfolgreicher Studienabschluss
gefördert. Die als Werkstudent*in erworbenen praktischen Kenntnisse und die
allgemeine Berufserfahrung können sich später positiv auf eine mögliche
Einstellung auswirken. Im Gegenzug bietet sich für die Stadt Erlangen die
Chance, zukünftige potenzielle Mitarbeiter*innen frühzeitig an sich zu binden.
Die Beschäftigung von
Werkstudent*innen genießt eine hohe Akzeptanz. Der mit der
Ausbildungskapazität 2021 beschlossene
Umfang von zehn Ausbildungsplatzhaltern ist regelmäßig ausgeschöpft. Da über
diese Kapazität hinaus zusätzlicher Bedarf besteht, sollen zehn weitere
Ausbildungsplatzhalter für Werkstudent*innen geschaffen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
1)
Ausbildung |
|
2023 ganzjährig |
Ausschreibung der Ausbildungsstellen –
abhängig vom
Ausbildungsberuf/dualen Studium und Einstellungszeitpunkt |
ab September 2023 |
Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz
(BBiG): berufsspezifische Auswahlverfahren |
November 2023 bis März 2024 |
Einstellungszusagen in den BBiG-Berufen, in
der QE2nVD und QE3nVD sowie in der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur |
September 2024 |
Ausbildungsbeginn mit Einführungswoche |
2)
Beschäftigtenlehrgang I |
|
Mai 2023 |
Ausschreibung von „Ausbildungsstellen“ für
den Beschäftigtenlehrgang I für Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen
Ausbildung in den Berufen Rechtsanwaltsfachangestellter,
Notarfachangestellter, Steuerfachangestellter, Versicherungskaufmann,
Bankkaufmann, |
Juni 2023 |
Durchführung eines eignungsdiagnostischen
Verfahrens für die |
Juli 2023 |
Durchführung eines strukturierten
Auswahlverfahrens – basierend auf den Ergebnissen des eignungsdiagnostischen
Verfahrens – |
Ab 01.01.2024 |
Unbefristeter Arbeitsvertrag in EG 5, Stufe
1 TVöD; Ausbildungs- |
Februar 2024 - |
Absolvierung des Beschäftigtenlehrganges I
und der Fachprüfung I |
Voraussichtlich Mai 2025 |
Mitteilung der Prüfungsergebnisse durch die
Bayerische |
3) Assistenzkraft –
Teilzeit-Qualifizierung zur/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger*in |
|
Juni 2024 |
Auswahl- und Besetzungsverfahren |
September 2024 |
Beginn der Teilzeit-Qualifizierung |
Mai 2026 |
Abschluss der Teilzeit-Qualifizierung |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Werkstudent*innen
Die Personalkosten für Werkstudent*innen sind aus den Dienststellenbudgets zu finanzieren.
Ausbildung
52 neue Ausbildungsstellen im Jahr 2024 |
|
|
Sachkosten
(Ausbildungskosten im engeren Sinn) ohne
Eigenbetriebe |
148.255 € |
Kostenstelle: 110090 Kostenträger: 11150011 |
Personalkosten
(brutto)
ohne Eigenbetriebe |
350.206
€ |
Kostenstelle: 113011 Kostenträger: 11120010 |
Für das
Haushaltsjahr 2024 entstehen für alle bestehenden Ausbildungsverhältnisse:
Sachkosten
in Höhe von 1.057.248
€
Personalkosten in Höhe von 2.683.133
€
Die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich auf 3.740.381 €
In den Personalkosten sind neben den
klassischen Ausbildungsberufen auch der
Beschäftigtenlehrgang I und die Assistenzkraft – Teilzeit-Qualifizierung
zur/zum Staatlich
geprüften Kinderpfleger*in mitkalkuliert.
Die Sachkosten enthalten anteilig
Finanzmittel für Aufstiegsfortbildungen und Zuschüsse für Weiterbildungen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 werden
die erforderlichen Sach- und Personalkosten bei der Stadtkämmerei angemeldet.
6. Beschlusskontrolle 2023
6.1.
Verwaltungsberufe
6.1.1.
Beamtenanwärter*innen
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts
nichttechnischer
Verwaltungsdienst und Verwaltungsfachangestellte (10 Nachwuchskräfte)
Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten bislang drei Ausbildungsstellen
nicht besetzt
werden. Es wird gerade versucht, über ein Nachverfahren auch noch diese
Ausbildungsplätze erfolgreich zu besetzen.
6.1.2.
Beamtenanwärter*innen
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und
Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst (15
Nachwuchskräfte)
Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnten aktuell drei Ausbildungsplätze nicht besetzt werden. Es wird momentan versucht, über die Nachrücker*innen die Zahl der eingestellten dual Studierenden zu erhöhen. Eine Erfüllung der Kapazität ist nach jetzigem Stand nicht vollständig möglich. Zum 01.09.2023 werden voraussichtlich zehn Mitarbeitende den Beschäftigtenlehrgang II beginnen, so dass hier eine anteilige Kompensation im Bereich der gehobenen Funktionsebene erfolgen kann.
6.2.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst,
Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement
Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte der Ausbildungsplatz in Amt 66 besetzt werden. Hierfür war es erforderlich eine zweite Ausschreibung vorzunehmen.
6.3.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der
Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
Verwaltungsinformatik
Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte der Ausbildungsplatz in Amt 17 besetzt werden.
6.4.
Gewerblich-technische
Berufe
6.4.1.
EB77
Der
Ausbildungsplatz im Beruf Kfz-Mechatroniker*in konnte besetzt werden.
Da
ein reguläres und ein besonderes Ausbildungsverhältnis für den
Einstellungsbeginn 2022 nicht besetzt werden konnten, soll die
Ausbildungskapazität 2023 um zwei
Ausbildungsplätze im Beruf Gärtner*in – Fachrichtung Garten- und
Landschaftsbau erweitert werden.
Die Bewerber*innen haben allesamt ein vorgeschaltetes Praktikum mit positivem
Eindruck absolviert. Das Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch; aufgrund der Bewerbungslage scheint eine
Besetzung der Ausbildungsverhältnisse als wahrscheinlich.
6.4.2.
Amt 66
Der
Ausbildungsplatz im Beruf Straßenbauer*in konnte besetzt werden.
6.5.
Praxisintegrierte Ausbildung zum/zur
Erzieher*in (PIA)
Im Rahmen des Auswahlverfahrens konnte
lediglich die Hälfte der Ausbildungsplätze
besetzt werden. Es wird gerade versucht, über ein Nachverfahren auch
noch die restlichen fünf Ausbildungsplätze erfolgreich zu besetzen. Das Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch.
Im Rahmen der nochmaligen Ausschreibung wurde in Abstimmung mit dem Stadtjugendamt der Zugang zur
praxisintegrierten Ausbildung um eine weitere Variante – Bewerber (w/m/d) mit mittlerem
Schulabschluss und vorgeschaltetem Sozialen Einführungsjahr (SEJ) – erweitert.
6.6.
Besondere Ausbildungsverhältnisse
Ein besonderes Ausbildungsverhältnis wird im
Beruf „Straßenbauer*in“ eingegangen.
Ein weiteres besonderes Ausbildungsverhältnis soll im Eigenbetrieb Jobcenter im Beruf „Kaufleute für Büromanagement“ eingegangen werden. Das Bewerbungsverfahren läuft derzeit noch.
Anlagen: Ausbildungsbedarfsplanung - Übersicht der tatsächlichen Ausbildungszahlen