Betreff
Gedenkort ehemalige Hupfla: Abbruchkante erhalten; Dringlichkeitsantrag der Fraktion Grüne/Grüne Liste, der ödp-Fraktion, von FDP, FWG und Klimaliste Nr. 039/2023 vom 28.03.2023
Vorlage
13/160/2023
Aktenzeichen
OBM/PMA
Art
Beschlussvorlage

1.       Der zwischen Stadt und Universitätsklinikum Erlangen gefundene Kompromiss, wonach der Mittelrisalit des ehem. Patientenbaus der Heil- und Pflegeanstalt Erlangen an der Schwabachanlage 10 sowie Abschnitte der Seitenflügel westlich und östlich davon erhalten und für einen Erinnerungs- und Zukunftsort zur Verfügung gestellt werden, wird erneut bestätigt.

2.        Der Antrag 039/2023 vom 28.03.2023 ist damit erledigt

 


Die Geschichte der Entwicklung des Universitätsklinikums auf dem Areal der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt reicht bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts zurück. Damals wurden die Weichen dafür gestellt, dass das Gelände in der Folge durch den Bezirk Mittelfranken vollständig an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bzw. den Freistaat Bayern übertragen wurde. Der Bezirk errichtete im Westen der Stadt das Klinikum am Europakanal, das Anstalts-Areal wurde 1978 aufgelassen und bis auf vier Gebäude (zwei Ärztehäuser, das Direktorium und einen Patientenbau) abgebrochen. Fortan baute und baut hier der Freistaat die Kliniken aus. Die Stadt hat diesen Ausbau des Universitätsklinikums in den vergangenen Jahrzehnen in großer Kontinuität und über Parteigrenzen hinweg unterstützt, zuletzt mit Beschlüssen u.a. in den Jahren 2016 und 2019.

 

Als Krankenhaus der Maximalversorgung hat das Universitätsklinikum Erlangen herausragende Bedeutung für die Stadt und den gesamten nordbayerischen Raum. Der Ausbau des medizinischen Forschungscampus auf dem sog. Nordgelände ist von außerordentlicher Bedeutung für das Klinikum, die Stadt Erlangen als Wissenschaftsstandort und Medizinstadt sowie die weltweite medizinische Spitzenforschung.

 

2009 wurde im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs ein Konzept für die Entwicklung des Campus erarbeitet. Lang definierte Planungsvorgaben der Stadt wie die Durchwegung und der Erhalt eines durchgehenden Grünzugs vom Burgberg Richtung Innenstadt spielten dabei eine wichtige Rolle für die Stadt. Der Siegerentwurf sah damals den vollständigen Abbruch des Patientenbaus Schwabachanlage 10 vor. 2014 wurde das Translational Research Center als erstes von fünf Gebäuden eröffnet. Der Siegerentwurf unterlag in den Folgejahren verschiedenen Anpassungen.

 

Aktuell werden das Max-Planck-Zentrum für Physik und Medizin (MPZPM) sowie das Center for Personalized Medicine (CESAR) errichtet. Beide Forschungsgebäude sind grundlagenorientierte Hochtechnologie-Zentren, die vorrangig auf die Erforschung molekularer und zellulärer Krankheitsprozesse ausgerichtet sind. Mit dem Center for Immunotherapy, Biophysics & Digital Medicine (CITABLE) erfolgt nun die entscheidende strategische und zukunftsweisende Erweiterung. Dort gelingt erstmalig der direkte räumliche Brückenschlag von den Grundlagen zur Patientenversorgung auf den Feldern der Entzündungs- und Tumormedizin. Dieser bidirektionale Ansatz zwischen Grundlagenforschung und Patientenversorgung stellt ein Leuchtturm-Projekt dar, welches mit internationalen Vorbildern wie dem Wyss Institute der Harvard University oder dem Deutschen Krebsforschungszentrum der Universität Heidelberg vergleichbar ist. Mit der direkten baulichen Anbindung wird eine strategisch wichtige Verknüpfung zwischen dem Internistischen Zentrum des Universitätsklinikums Erlangen und dem nördlichen Forschungscampus Realität, die essentiell für die universitäre Spitzenforschung am Standort Erlangen ist. Für ein weiteres Gebäude befindet sich das Klinikum gerade in der Antragsphase nach Art. 91b GG

 

Für die Bauvorhaben des Max-Planck-Zentrums und des CESAR und den damit zusammenhängenden Abbruch des Ostflügels war die Stadt die zuständige Genehmigungsbehörde. Für das CITABLE und den Abbruch des Westflügels war und ist die Regierung von Mittelfranken zuständig. Der weltweite Vergleich mit den wenigen Orten, an denen das Forschungsziel erreicht wird, zeigt, dass die einzelnen Bestandteile engste räumliche und funktionale Nähe zueinander fordern. Im Rahmen der unterschiedlichen Genehmigungsverfahren haben die Bauherren nachgewiesen, dass die angestrebten wissenschaftlichen Effekte an einem alternativen Standort nicht oder nicht in gleicher Weise erreicht werden können; weiterhin ist eine Integration des Gebäudes Schwabachanlage 10 in die Forschungsbauten nicht möglich. In Abwägung aller Interessen, natürlich auch des Denkmalschutzes, wurde festgestellt, dass die Gebäude sowohl aus bautechnischen als auch nutzungsspezifischen und städtebaulichen Gesichtspunkten ohne die Teilabbrüche nicht oder nur unter Hinnahme inakzeptabler Nachteile realisiert werden könnten.

 

Für die genannten Bauvorhaben mit Ausnahme des fünften Gebäudes, welches sich noch in der Antragsstellung befindet, liegen seit geraumer Zeit rechtskräftige Genehmigungen von zwei unterschiedlichen Behörden vor, die beide zum gleichen Abwägungsergebnis kommen. Der erste Teilabbruch war auch Gegenstand einer Petition an den Bayerischen Landtag, dessen Beschluss  das Vorgehen der Genehmigungsbehörden im Jahr 2019 bestätigt hat.

 

Die Geschichte der Heil- und Pflegeanstalt, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht, die Geschehnisse, die sich dort während der NS-Zeit ereigneten, und die Verstrickung der handelnden Akteure in der Anstalt mit weiteren Akteuren in der Stadt und darüber hinaus spielten in Erlangen über Jahrzehnte nur eine untergeordnete Rolle. Vieles von dem, was über die Anstalt in der NS-Zeit bekannt ist, ist dem Erlanger Psychoanalytiker Hans-Ludwig Siemen zu verdanken, der wichtige Grundlagenforschung betrieb. Erst 2015 rückte das Thema mit einem fraktionsübergreifenden Antrag im Erlanger Stadtrat in den Blickpunkt einer größeren Öffentlichkeit. Seitdem verfolgt die Stadt gemeinsam mit den Partnern, den Bezirken Mittel- und Oberfranken, dem Universitätsklinikum Erlangen, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem Freistaat Bayern, mit Nachdruck die Aufarbeitung der historischen Ereignisse.

 

Dazu wurde zum einen ein gemeinsames Forschungsprojekt des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin und des Stadtarchivs initiiert, welches die Heil- und Pflegeanstalt in der NS-Zeit seit 2019 erstmalig und umfassend systematisch erforscht. Es wird aus Mitteln der Stadt Erlangen, des Universitätsklinikums Erlangen, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, des Bezirks Mittelfranken, der Bezirkskliniken Mittelfranken und Siemens Healthineers finanziert. Diverse Publikationen und Veranstaltungen sind daraus hervorgegangen, zuletzt gab es am 9. Februar einen Vortrag zum Thema „Eine Kinderabteilung ist in der Anstalt nicht vorhanden - Kinder und Jugendliche als Opfer der NS-Patientenmorde in Erlangen“. Der erste von zwei großen Forschungsbänden des Forschungsprojekts wird noch im Jahr 2023 veröffentlicht.

 

Zum anderen begannen in der Stadtverwaltung Überlegungen zur Frage, wie das Erinnern und Gedenken an die NS-Medizinverbrechen und deren Opfer in Erlangen und darüber hinaus gestaltet werden könnte. Dazu wurde zunächst ein Beirat gegründet, der unterschiedliche Akteure im Umfeld der ehemaligen Heil- und Pflegeanstalt zusammenführte. Der Beirat begann seine Arbeit 2017 unter dem Vorzeichen, dass das gesamte Gebäude Schwabachanlage 10 abgebrochen würde. Noch im gleichen Jahr begann im Beirat die Diskussion darüber, dass es nötig sei, zumindest einen Teil des Gebäudes zu erhalten. Die Diskussion wurde 2018 unter dem zunehmenden Interesse der Öffentlichkeit fortgesetzt und fand ihren Höhepunkt in einer vom Beirat unter dem Motto „Gedenken gestalten“ organisierten Podiumsdiskussion, in der die Leiter von fünf Gedenkstätten ihre Konzepte von „Erinnerungsarbeit“ vorstellten. Im Anschluss war es die Stadtspitze, die Ende 2018 gemeinsam mit dem Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums den Kompromiss ausarbeitete, den östlichsten Teil der Schwabachanlage 10 zu erhalten. Das Klinikum passte die Planungen für den Ausbau des Forschungscampus so an, dass ein Teil des eigentlich zum Abbruch vorgesehenen Gebäudes Schwabachanlage 10 für einen Gedenkort zur Verfügung gestellt werden kann. Der Stadtrat unterstützte den Kompromiss im Januar 2019.

 

In der Folge stellte sich jedoch heraus, dass der Mittelrisalit sowie Abschnitte der Seitenflügel westlich und östlich der für den Erhalt geeignetere Teil des Gebäudes ist. Dies geht maßgeblich auf die Arbeit des renommierten Gedenkstättenexperten Prof. Jörg Skriebeleit, Leiter der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, der bereits auf der Podiumsdiskussion 2018 zu Gast gewesen war, und seines Mitarbeiters Julius Scharnetzky zurück. Die aktuell intensiv diskutierten sog. Hungerstationen, welche sich im Souterrain der Schwabachanlage 10 befanden, spielten dabei eine wichtige Rolle. Dass es mindestens diese zwei Hungerstationen, aber sehr wahrscheinlich weitere auf dem Anstaltsgelände gegeben hat, ist keine neue wissenschaftliche Erkenntnis. Schon Hans-Ludwig Siemen verwies 1997 darauf und auch das Forschungsprojekt hat dies an verschiedenen Stellen immer wieder thematisiert und publiziert.

 

Aus Sicht von Skriebeleit und Scharnetzky wird das gesamte Gebäude Schwabachanlage 10 für einen Gedenkort „nicht benötigt“, „weder aufgrund historischer Befunde, noch auf der Basis konzeptioneller Überlegungen.“ Der Mittelrisalit, ergänzt um mindestens drei Fensterreihen des Ost- und des Westflügels, habe sich in zahlreichen Gebäudebegehungen und entsprechenden Analysen hingegen als „wesentlich für die Gesamtkonzeption“ herausgestellt, da „sich im westlichen und östlichen Untergeschoss auch Teile der einstigen „Hungerstationen“ für Männer und Frauen befunden haben.“ Dieser Teil des Gebäudes sei geeignet, „in seinen historischen Geschossflächen den Verbrechenscharakter der in Erlangen begangenen NS-Medizinverbrechen in paradigmatischer Weise“ zu repräsentieren. Diese Aussagen führten zur Weiterentwicklung des Kompromisses hin zur aktuellen Planung. Der Erhalt des östlichsten Teils wurde zugunsten des Mittelrisalits mit jeweils drei Fensterreihen westlich und östlich davon verworfen. Der Abbruch des Westflügels wurde entsprechend gestaltet.

 

Aus der Analyse der historischen Geschehnisse und der Verhältnisse und Abläufe innerhalb der Anstalt entwickelten Skriebeleit und Scharnetzky ein zeitgemäßes Rahmenkonzept für den Gedenkort. Es entstand im engen Austausch mit der Stadt Erlangen, der FAU, dem Uniklinikum Erlangen und dem Institut für Geschichte und Ethik der Medizin an der FAU und liegt seit Sommer 2020 vor. Es formuliert zehn erste Ideen für einen Erinnerungs- und Zukunftsort, welcher nicht nur an die historischen Ereignisse erinnert, sondern medizinische und medizinethische Diskurse auch in die gegenwärtige und zukünftige Öffentlichkeit tragen soll. Es rückt bewusst den Mittelrisalit als authentischen Sitz des Gedenkorts in den Mittelpunkt, da er als einziger Teil der Bestandsarchitektur sozusagen auf beide Flügel des Gebäudes und die Geschehnisse dort verweist und verweisen kann. Das Rahmenkonzept nimmt aber auch den umgebenden Freiraum und weitere Orte in der Stadt, die mit den Geschehnissen in der Heil- und Pflegeanstalt in Verbindung stehen, in den Blick. Es bildet den Ausgangspunkt, nicht das Ende der konzeptionellen Überlegungen für einen Erinnerungs- und Zukunftsort. Die im Rahmenkonzept dargestellte und von verschiedenen Seiten, u.a. im vorliegenden Antrag immer wieder ins Spiel gebrachte Anforderung an den Gedenkort, dieser müsse schon baulich „für Irritation sorgen“, ist nur einer von verschiedenen baulichen Ansätzen des Gedenkens und kann auf ganz verschiedene Arten erreicht werden.

 

Aktuell hat die Stadt Erlangen gemeinsam mit den Bezirken Mittel- und Oberfranken einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb ausgelobt, mit dem bis zum Sommer 2023 zusätzlich zur ersten konzeptionellen Idee auch eine erste räumliche Vorstellung davon entstehen soll, wie das Gedenken auf dem Areal, aber auch im weiteren Stadtraum, der mit den Medizinverbrechen im Zusammenhang steht, künftig einmal aussehen könnte. Gegenstand des Wettbewerbs sind ausdrücklich auch die beiden Gebäude Schwabachanlage 10 (Mittelrisalit mit Appendixen) und Maximiliansplatz 2. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird im Sommer 2023 vorliegen. Anschließend bilden die Erkenntnisse aus dem Wettbewerb und das Rahmenkonzept gemeinsam die Grundlage für die konkrete Konzeption des Erinnerungs- und Zukunftsorts.

 

Der im Antrag formulierte Vorschlag, die östliche Abbruchkante nach den drei Fensterreihen nicht vertikal, sondern „schräg“ auszuführen, aber auch die anderen im Antrag erwähnten Vorschläge würden alle erneuten Umplanungsbedarf auslösen. Dies würde zu einem Zeitverzug führen, der angesichts des Mechanismus der Bundesförderung nach Art. 91b GG nicht in Kauf genommen werden kann. Dieser schreibt die Fertigstellung des CITABLE zwingend bis 2025 vor, anderenfalls müssen die Bundesmittel zurückgegeben werden und der Forschungscampus könnte nicht vollständig realisiert werden.

 

Das Klinikum hat dies der Stadtspitze in einem aktuellen Gespräch vor wenigen Tagen noch einmal bestätigt, ebenso antwortete das Wissenschaftsministerium auf eine Anfrage im Landtag entsprechend. Die vorbereitenden Arbeiten für den Abbruch des Ostflügels sind weit fortgeschritten. So wurde im Inneren des Gebäudes an der festgelegten Abbruchkante u.a. eine Wand eingezogen, umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung und Dokumentation wurden und werden durchgeführt.

 

Die im Antrag geforderte Umplanung würde nach dem Kompromiss und dessen Weiterentwicklung bereits die dritte Umplanung bedeuten. Abgesehen davon, dass für Bauvorhaben und Teilabbruch rechtskräftige Genehmigungen vorliegen und es folglich keinerlei rechtliche Handhabe mehr gibt, würde dies einen erheblichen Vertrauensverlust zwischen Stadt und Klinikum bedeuten, der den weiteren Prozess der Entwicklung eines Erinnerungs- und Zukunftsorts gefährden würde. Ohne die Bereitschaft des Klinikums zur Verhandlung und Umplanung wäre die Einrichtung eines Gedenkorts gar nicht möglich. Das Klinikum hat auch im weiteren Prozess außerordentliche Mitwirkungsbereitschaft bei der Einrichtung des Erinnerungs- und Zukunftsorts gezeigt und im Rahmen des Projekts bewiesen, dass es nicht nur ein essentieller, sondern auch ein verlässlicher Partner ist. Dies alles sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, von weiteren Gesprächen abzusehen.

 

An die NS-Medizinverbrechen in Erlangen zu erinnern, ist nach Jahrzehnten des Schweigens lange überfällig. Stadtverwaltung und Stadtrat haben den einstimmigen Fraktionsantrag 2015 aufgenommen, die Diskussion darüber in die Stadtgesellschaft getragen und die wissenschaftlichen (Forschungsprojekt), baulichen (Erhalt des Mittelrisalits sowie von Abschnitten der Seitenflügel westlich und östlich davon) und konzeptionellen (Rahmenkonzept) Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein Erinnerungs- und Zukunftsort keine ferne Idee mehr ist. Mit dem städtebaulichen Wettbewerb hat die Konkretisierung der Grundlagen bereits begonnen.

 

Der Erinnerungs- und Zukunftsort ist für Stadt und Stadtgesellschaft, aber auch für die Friedrich-Alexander-Universität, für das Universitätsklinikum, für die Bezirke Mittel- und Oberfranken und den Freistaat Bayern von großer Bedeutung. Der weiterentwickelte Kompromiss vereint die Entwicklung des Universitätsklinikums bzw. die Anforderungen der modernen medizinischen Forschung einerseits mit dem Erinnern an die NS-Medizinverbrechen und die Opfer andererseits. Mitten im Zentrum eines Forschungscampus von Weltrang liegt künftig ein Erinnerungs- und Zukunftsort, der nicht nur an die NS-Medizinverbrechen und ihre Opfer erinnert, sondern auch Perspektiven für Gegenwart und Zukunft von Medizin und Medizinethik bietet.

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag der Fraktion Grüne/Grüne Liste, der ödp-Fraktion, von FDP, FWG
                        und Klimaliste Nr. 039/2023 vom 28.03.2023