hier: Aufstellungsbeschluss
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 383 der Stadt Erlangen – Güterbahnhofstraße – und der Bebauungsplan Nr. 317 der Stadt Erlangen – Henkestraße Süd – sind für das Gebiet nördlich der Sedanstraße, östlich und westlich der Nürnberger Straße und südlich der Güterhallenstraße sowie Henkestraße, durch das 1. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 317 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern (siehe Anlage 1).
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
In einem gemeinsamen Fraktionsantrag Nr.
157/2021 beantragten die CSU- und SPD- Fraktionen des Erlanger Stadtrates, dass
die Erlanger Innenstadt als zentraler Ort der Begegnung mit vielfältigen
Nutzungen unter den heutigen und zukünftigen Veränderungsprozessen erhalten
bleiben soll. Entsprechend der Zielsetzung einer gewünschten stärkeren
Durchmischung und Flexibilisierung wurde untersucht, ob in Teilbereichen
der Erlanger Innenstadt eine Wohnnutzung ermöglicht werden kann und inwiefern
dies zielführend und rechtlich umsetzbar wäre. Im Ergebnis (Vorlagennr.: 611/094/2021) wurde
aufgezeigt, dass unter anderem für den Bebauungsplan Nr. 317 und den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 im Bereich der zentralen Achse der
Erlanger Innenstadt die Steuerung einer Wohnnutzung zur Nutzungsmischung aus
städtebaulicher Sicht sinnvoll ist. Zu diesem Zweck sollen die beiden
Bebauungspläne geändert werden. In den als Kerngebiet (MK) festgesetzten
Bereichen der Nürnberger Straße soll eine Wohnnutzung jedoch auch künftig nur
untergeordnet zulässig sein, damit die weitere Ausübung der zentrenrelevanten
Bestandsnutzung nicht gefährdet wird. Der Schwerpunkt der Nutzung soll daher
weiterhin im gewerblichen Bereich liegen.
Darüber hinaus ist eine Neubebauung für
die Grundstücke Nürnberger Straße 21 und 23 (Fl. Nr. 1025 und 1026, Gem.
Erlangen) geplant. Der Eigentümer der Flächen beabsichtigt die Errichtung eines
gemischt genutzten Gebäudes mit Gewerbe und Wohnen ab dem 2. Obergeschoss.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.
383 sowie der Bebauungsplan Nr. 317 sollen dahingehend geändert werden, dass ab
dem 2. Obergeschoss eine Wohnnutzung ausnahmsweise zulässig ist und eine
geringfügige Änderung des Maßes der baulichen Nutzung für die Flächen westlich
der Nürnberger Straße ermöglicht wird. Es handelt sich hierbei um eine
Feinsteuerung des vorhandenen Baurechts. Eine Veränderung der derzeit
festgesetzten Gebietsart „Kerngebiet“ beispielsweise zu einem Urbanen Gebiet
ist hierbei nicht erforderlich und zielführend. Mit der ausnahmsweisen und
einer nur untergeordneten Zulässigkeit von Wohnen kann eine
Nutzungsdurchmischung des Gebiets gefördert, der Gebietserhaltungsanspruch des
Kerngebiets für die bestehenden Nutzer jedoch weiterhin gewährleistet werden.
Zusätzlich unterstützt die gezielte Anordnung von Wohnen ab dem 2. Obergeschoss
die angestrebte Leitlinie der Bebauungspläne, die Erdgeschosszone als zentralen
Verkaufsbereich zu erhalten. Die Festsetzung eines Urbanen Gebiets, in welchem
eine Wohnnutzung grundsätzlich allgemein zulässig ist, würde an diesem Standort
dem bauplanungsrechtlichen Gebietserhaltungsanspruch und dem Ziel der Stärkung
des zentralen Geschäftsbereichs widersprechen.
Die Änderung der Bebauungspläne erfolgt
im vereinfachten Verfahren, da die bestehenden Bebauungspläne nur geringfügig
verändert werden und dabei die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
b)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst
die Grundstücke Flst. Nrn. 1020/3, 1020/4,
1020/6, 1023/2, 1025, 1026, 1043/3, 1043, 1044/1,
1044, 1045, 1046/2, 1046/8, 1047/2, 1047, 1048 der Gemarkung Erlangen. Er hat eine Größe von ca.
1,72 ha.
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als gemischte Baufläche
dargestellt. Das 1. Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 und
das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 317 stehen der Darstellung im FNP nicht
entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich. Die Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 383 der Stadt Erlangen –
Güterbahnhofstraße – betrifft nicht den Vorhaben- und Erschließungsplan.
d)
Rahmenbedingungen
·
Mit der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 383
und des Bebauungsplans Nr. 317 wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der das
Wohnen ab dem 2. Obergeschoss ausnahmsweise ermöglicht.
·
Der Schwerpunkt der Nutzungen in den Kerngebieten liegt
weiterhin im gewerblichen Bereich, vor allem zur Sicherung der
innenstadtrelevanten Nutzungen im Erdgeschoss.
·
Umsetzung des Beschlusses zur solaren Baupflicht.
·
Umsetzung des Einzelhandels- und
Vergnügungsstättenkonzepts.
e)
Städtebauliche Ziele
Mit dem 1. Deckblatt zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 der Stadt Erlangen – Güterbahnhofstraße
– und dem 4. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 317 der Stadt Erlangen –
Henkestraße Süd – soll die Erlanger Innenstadt als zentraler Ort der Begegnung
mit vielfältigen Nutzungen erhalten bleiben. Das städtebauliche Ziel, die
Wohnnutzung ab dem 2. Obergeschoss in den festgesetzten Kerngebieten
ausnahmsweise zu ermöglichen, geht mit dem übergeordneten Ziel einher, eine
gemischte Nutzung der Innenstadt zu fördern und die gewerbliche Bestandsnutzung
in der Erdgeschosszone zu sichern. Daher ist eine entsprechende Festsetzung zur
Art der baulichen Nutzung sowie eine geringfügige Anpassung des Maßes der
baulichen Nutzung vorgesehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblattes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 383 der Stadt Erlangen – Güterbahnhofstraße – und des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 317 der Stadt Erlangen – Henkestraße Süd –. Mit den Deckblättern soll der rechtsverbindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 383 sowie der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 317 teilweise ersetzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 383 der Stadt Erlangen – Güterbahnhofstraße – und des Bebauungsplans Nr. 317 der Stadt Erlangen – Henkestraße Süd – für das Gebiet nördlich der Sedanstraße, östlich und westlich der Nürnberger Straße und südlich der Güterhallenstraße sowie Henkestraße nach den Vorschriften des BauGB.
b) Beteiligung der Öffentlichkeit
Da die
Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt, wird von der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
c) Beteiligung der Behörden
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §
13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wird abgesehen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt während der
öffentlichen Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
d) Umweltprüfung
Da die Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt, entfällt die Umweltprüfung.
4. Klimaschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in
der Begründung auf mögliche Folgen und
Auswirkungen auf das Klima
eingegangen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan
mit Geltungsbereich
Anlage 2: Verfahrensstand