hier: Prioritätenliste
- Der Prioritätenliste zur Entsiegelung von städtischen Plätzen wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Prioritätenliste in den kommenden Jahren bei der Anmeldung der Haushaltsmittel, in den jeweiligen Arbeitsprogrammen sowie als Entscheidungshilfe bei zukünftigen Projekten zu berücksichtigen.
- Die Ausführungen der
Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 023/2023 vom 13.03.2023 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Erlanger Stadtrat hat am 26.11.2020 den Fahrplan "Klima-Aufbruch" beschlossen.
Die daraus folgenden Klima-Maßnahmen sind in sechs Bereiche
aufgeteilt: „Sektorenübergreifende Handlungsfelder“, „Energiewende“,
„Wärmewende“, „Wirtschaft und Konsum“, „Mobilitätswende“ sowie „Landnutzung und
Stadtökologie“. Als Teil der Sofortmaßnahmen für die Gesamtstadt im Bereich
„Landnutzung und Stadtökologie“ wurde der Baustein „Entsiegelung von
städtischen Plätzen“ beschlossen. Ziel dieses Bausteines ist die Erstellung
einer Prioritätenliste darüber, welche städtischen Plätze im Zuge einer Um-
bzw. Neugestaltung ganz oder teilweise entsiegelt werden und so zusätzlich Potenzial
zur Begrünung aufweisen können.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Unter Federführung der Abteilung Stadtplanung hat eine
Arbeitsgruppe bestehend aus unterschiedlichen Dienststellen der Verwaltung
sowie den Erlanger Stadtwerken die Prioritätenliste zur Entsiegelung
städtischer Plätze erarbeitet. Hierfür wurden zunächst unter Einbindung der
Orts- und Stadtteilbeiräte alle Plätze im Erlanger Stadtgebiet benannt, die Berücksichtigung
in dieser Liste finden sollten.
Anhand einer verwaltungsinternen Datenabfrage in Zusammenarbeit mit den
verschiedenen Fachdienststellen konnten in einem zweiten Schritt Steckbriefe zu
den einzelnen Plätzen sowie ein Bewertungssystem erarbeitet werden. Auf
Grundlage der Bewertung der bioklimatischen Situation, des Versiegelungsgrades,
der stadträumlichen Bedeutung und des baulichen Zustands wurden die Plätze in
verschiedene Kategorien eingeordnet, die somit die Rangfolge innerhalb der Prioritätenliste
darstellen.
Die Bewertung der bioklimatischen Situation ergibt sich aus den Klimaanalysedaten des Stadtgebiets: Die „Planungshinweiskarte Tag“ und die „Planungshinweiskarte Nacht“ ergeben eine Beurteilung der Thermischen Situationen, die sich hier von „extrem überhitzte“ bis hin zu „nicht überhitzte“ Plätze abstaffeln.
Der Versiegelungsgrad bildet die Relation zwischen versiegelter und unversiegelter Fläche ab. Als höchster Versiegelungsgrad wurden hier versiegelte Flächen von 83 bis 100%, als niedrigster Versiegelungsgrad 0 bis 16% festgelegt.
Die stadträumliche Bedeutung setzt sich zusammen aus der tatsächlichen aktuellen Nutzungsfrequenz von Fußgängern und der Bedeutung des Platzes im städtischen Raum: Welche Aufgabe hat der Platz zu erfüllen? Was findet auf dem Platz statt? Handelt es sich um einen zentralen Platz mit hoher Nutzungsdichte?
Die Bewertung des baulichen Zustandes bildet nicht nur die aktuelle Gestaltungsqualität vor Ort ab, sondern auch die Daten des Tiefbauamts und Entwässerungsbetriebs in Bezug auf baukonstruktive Anforderungen im derzeitigen Bestand und absehbare erforderliche Sanierungen.
Aufgrund der Komplexität der Aufgabe ließ sich allein basierend auf diesen vier Bewertungskriterien keine abschließende Rangfolge erstellen. Es wurden daher nicht nur die harten bezifferbaren Faktoren betrachtet, sondern zusätzlich in die Bewertung mit hineinspielende „weiche“ Faktoren, die sich von Platz zu Platz unterscheiden. Hier sind beispielsweise die mittelfristige Umplanung aufgrund der StuB, die Unterbauung durch Tiefgaragen oder Leitungen sowie fehlendes Eigentum zu nennen.
Die erhobenen Daten zu den einzelnen Plätzen sowie die hieraus erfolgenden Bewertungen sind in den Steckbriefen zu den einzelnen Plätzen dargestellt (siehe Anhang) und ergeben die nachfolgende Sortierung in Prioritätengruppen:
Prioritätengruppe A – großflächige
Entsiegelung möglich und sinnvoll
- Lorlebergplatz
- Fuchsengarten
- George-Marshall-Platz
- Max-Planck-Straße, Bruck
- Theaterplatz
- „Damaschkeplatz“, Alterlangen
- Freiraum „Neue Mitte“, Büchenbach
- Hutstraße, Alterlangen
- Herdegenplatz, Frauenaurach
- Haagstraße / Bayreuther Straße
Prioritätengruppe B – großflächige
Entsiegelung möglich und sinnvoll, aber unter Vorbehalt
- Kurt-Eisner-Platz
- Hugenottenplatz
Prioritätengruppe C – kleinere Maßnahmen
möglich und sinnvoll, z.B. einzelne Bäume
- Markt-/Schloßplatz
- Rathausplatz
- Altstädter Kirchplatz
- Martin-Luther-Platz
- Dorfstraße, Nahversorgung, Büchenbach
Prioritätengruppe D – Missverhältnis Kosten
/ Nutzen
- Schorlachstraße / Felix-Klein-Straße, Bruck
- „Venzoneplatz“, Sieglitzhofer Straße
- Fürther Straße / Felix-Klein-Straße, Bruck
- Lange Zeile, Ecke Schronfeld
- Am Meilwald, Adalbert-Stifter-Straße
Prioritätengruppe E – Flächen im Breich der
künftigen StUB-Trasse
- Güterhallenstraße
- Langemarckplatz
- Sebastianstraße
Prioritätengruppe F – Umbau sinnvoll, aber
in anderem Rahmen
- Eginoplatz, Kriegenbrunn
- Essenbacher Brücke
- St. Michael, Steudach
Prioritätengruppe G – Grünanlage /
Positivbeispiel
- Bohlenplatz
- Theodor-Heuss-Anlage
- Ohmplatz
Prioritätengruppe H – nicht sinnvoll oder
realisierbar
- Bahnhofsvorplatz
- Besiktasplatz
- Rudeltplatz, Büchenbach
- Neustädter Kirchplatz
- Rotkappenweg, Tennenlohe
Behandlung des Fraktionsantrags Nr. 023/2023
vom 13.03.2023 der Grünen Liste (Anlage 2)
In Zusammenarbeit mit
den beteiligten Fachämtern wurde zur Erstellung der Prioritätenliste die
Aufnahme des Parameters „Biodiversität“ nicht für erforderlich und sinnvoll
gehalten. Die beiden Bewertungskriterien „Bioklimatische Situation“ und
„Versiegelungsgrad“ beinhalten bereits mittelbar Informationen über die
Biodiversität. Es wurde bewusst vermieden, innerhalb der Prioritätengruppen
eine Rangfolge zu definieren und somit im Weiteren einen Handlungsrahmen zu
bewahren. Der Parameter „Biodiversität“ kann demnach bei der Umsetzung
nachgelagerten Maßnahmen, die sich aus der Prioritätenliste ergeben, ebenso
Beachtung finden, wie die Informationen zum Baumbestand / Vitalität / Baumart
und Böden.
Aufzuzeigen welche
konkreten Möglichkeiten für eine Entsiegelung oder Bepflanzung der einzelnen
Plätze bestehen, ist nicht Bestandteil des Auftrags zur Erstellung der
Prioritätenliste, sondern gegebenenfalls Gegenstand nachfolgender
objektbezogener Leistungsphasen 2 und 3 (Vorplanung und Entwurfsplanung).
Aussagen dazu können vor diesem Hintergrund nicht getroffen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Prioritätenliste zur Entsiegelung städtischer Plätze ist das Ergebnis des oben beschriebenen Prozesses. Sie soll außerdem langfristig als Grundlage bei Entscheidungsfindungen dienen sowie bei zukünftigen Projekten zur Um- und Neugestaltungen der Plätze berücksichtigt werden. Außerdem soll sie in den kommenden Jahren bei der Planung der Haushaltsmittel und von Arbeitsprogrammen Berücksichtigung finden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Die Entsiegelung von städtischen Plätzen stellt einen
Baustein zur klimatischen Verbesserung des Stadtraums dar.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Steckbriefe mit Priorisierung
2. Antrag der Grüne Liste-Stadtratsfraktion Nr. 023/2023 vom 13.03.2023