Betreff
Umgestaltung der öffentlichen Straßenräume in der Housing Area,
hier: Beschluss der Entwurfsplanung
Vorlage
66/170/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Umgestaltung der öffentlichen Straßenräume in der Housing Area gemäß

 

1 Übersichtslageplan                                    M 1:25.000                         Pl.-Nr.   2-2303.0 E

1 Lageplan                                                         M 1:250                               Pl.-Nr.   2-2303.1 E

4 Höhenpläne                                                  M 1:250/25                         Pl.-Nrn. 2-2303.3.1 E bis 3.3 E

4 Regelquerschnitte                                      M 1:50                                  Pl.-Nr.   2-2303.4.1 E

 

wird zugestimmt.

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Umgestaltung der öffentlichen Straßenräume in der Housing Area soll vor allem für die Verkehrsteilnehmer*innen eine deutliche Steigerung der Verkehrs- und Aufenthaltsqualität und für die Bewohner*innen der Housing Area eine deutliche Verbesserung des Wohnumfeldes erreicht werden.

 

Darüber hinaus besteht aufgrund der Vielzahl an alters- und nutzungsbedingten Schäden der Infrastruktur grundsätzlicher Erneuerungsbedarf der Straßenräume.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des UVPA-Beschlusses zur Vorplanung der Umgestaltung der öffentlichen Straßenräume in der Housing Area vom 17.05.2022 hat die Verwaltung die Entwurfsplanung durch ein externes Ingenieurbüro anfertigen lassen.

 

Die Querschnittsgestaltung und Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Das Oberflächenwasser wird über die Längs- und Querneigungen in Straßenabläufen von den Verkehrsflächen abgeleitet und der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Eine Möglichkeit zur Versickerung des Oberflächenwassers wurde geprüft. Diese hat sich jedoch aus geologischen Gründen als nicht realisierbar dargestellt.

 

Die geplanten optische Akzentuierungen von “Platz“-Bereichen oder Bereichen von Wegeanbindungen werden durch eine andere Oberflächenbeschaffenheit / Farbgebung des Betonpflasters in Form von zwei unterschiedlichen Grautönen und einem Plattenformat 60 x 40 cm im Bereich der Georg-Zahn-Schule gewährleistet.

Die Akzentuierung der Verkehrsflächen mittels unterschiedlicher Pflasterformate wurde aus Gründen der Nachhaltigkeit im Betrieb und Unterhalt und den in der UVPA-Vorlage dargestellten betriebstechnischen Schwierigkeit nicht weiterverfolgt.

 

Die Wege in den Grünflächen werden in Asphaltbauweise ausgeführt und mittels Granit-Einzeilern eingefasst. Diese Granit-Einzeiler werden aus Nachhaltigkeitsgründen aus vorhandenem Granitgroßsteinpflaster hergestellt, indem dieses Material wieder eingebaut wird.

Darüber hinaus sollen auch die vorhandenen Granitbordsteine soweit möglich an geeigneter Stelle wiederverwendet werden. Auf Grund der geringen Bereit der Wege ist der Asphalteinbau jedoch nur im Handeinbau möglich.

 

Die Belange der Barrierefreiheit und des Blindenleitsystems wurden im Zuge der Entwurfsplanung mit der Inklusionsbeauftragten der Stadt Erlangen besprochen und werden im Rahmen der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) weiter konkretisiert.

 

Im Plangebiet sollen 35 neue Baumstandorte neu geschaffen werden. Um diese realisieren zu können müssen vorhandene Wasserleitungen umverlegt werden.

Zusätzlich entstehende Grünflächen werden mit Sträuchern, Bodendeckern, Staudenpflanzungen, Blühwiesen oder Landschaftsrasen bepflanzt und sofern erforderlich mit Findlingen gegen Befahren und Beparken geschützt. Grünflächen in Feuerwehrzufahrten werden überfahrbar mit Schotterrasen hergestellt

 

Aufgrund der gestalterischen Gesamtkonzeption ergibt sich ein erhöhter Aufwand für die Straßenbeleuchtung. Dabei wurden, um die Blendwirkung möglichst gering zu halten und auch um den Aufenthaltscharakter zu erhöhen, Laternen mit niedrigen Lichtpunkthöhen gewählt (4,5 Meter). Diese wurden bewusst nicht symmetrisch entlang der Straße geplant. Weiterhin wird die Straßenbeleuchtung mit neuartigen LED-Leuchten mit dem „Erlanger Dimmkonzept“ ausgestattet, um den Energieverbrauch so gering wie möglich zu halten.

Es ist geplant ca. 60 neue Leuchten (niedrige Lichtpunkthöhe und damit verbunden geringe Abstände) aufzustellen und etwa 1,2 km Straßenbeleuchtungskabel zu verlegen.

Die Festlegung der exakten Leuchtenstandorte bedarf noch weiterer Abstimmung, welche im Zuge der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) erfolgen wird.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Anschließend wird die Verwaltung, die Ausführungsplanung veranlassen und die bauliche Umsetzung in zwei Bauabschnitten vorbereiten.

 

·         2023: Bauabschnitt 1 (Schenkstraße von der Hartmannstraße bis Zufahrt Georg-Zahn-Schule)

·         2024: Bauabschnitt 2 (Johann-Kalb-Straße)

 

Die Fortschreibung der Kostenberechnung für die Umgestaltungsmaßnahme auf Basis der Entwurfsplanung ergibt einen Investitionsbedarf in Höhe von insgesamt ca. 3.161.000 € (einschließlich Beleuchtung und Begrünung).

Die bisherigen Projektkosten wurden im Rahmen der weiteren Konkretisierung der Planung fortgeschrieben. Durch die derzeitige Marktlage, die immer weiter steigende Inflationsrate und sich daraus ergebende, allgemeine Preissteigerungen haben sich neben der Kostenkonkretisierung auch erheblichen Kostensteigerungen bei den Tiefbauarbeiten ergeben.

 

Für die Herstellung der Schenkstraße und der Johann-Kalb-Straße sind Erschließungsbeiträge nach dem Bay. Kommunalabgabengesetz i.V.m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Erlangen zu erheben. Die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer werden vor Beitragserhebung über die Abrechnungsmodalitäten und die Höhe der voraussichtlich anfallenden Erschließungsbeiträge informiert.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

- Es werden 35 neue Bäume und ca. 55 neue Büsche gepflanzt

- Es werden ca. 1.500 m² Grünflächen neu angelegt

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

 

à davon Straßenbau

à davon Landschaftsbau

à davon Beleuchtung

ca. 3.161.000 €

 

ca. 2.529.000 €

ca.    382.000 €

ca     250.000 €

bei IPNr.: 541S.25

„HousingArea!

 

 

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

         Jährliche Unterhaltskosten

                          Grünflächen ca.

                          Beleuchtung ca.

                           Straßenbau ca.

  12.500 €

    6.000 €

    9.000 €

bei Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

Korrespondierende Einnahmen

-       Erschließungsbeiträge

-       Für die Maßnahme wird nach Vorliegen der beschlossenen Entwurfsplanung ein Zuwendungsantrag für Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ gestellt. Hierbei wäre mit einer Förderung in Höhe von ca. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten zu rechnen.



 

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

 

                  sind gem. Investitionsprogramm zum HH 2023 bei IP 541S.25 derzeit

wie folgt vorgesehen:

                                      

·         2023:               1.200.000 €

·         2024:                  900.000 €

·         2025:                  900.000 €

 

Zur Realisierung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten und der Umsetzung

der geplanten Bepflanzung ist eine Anpassung der derzeitigen Finanzplan-

ung erforderlich.

 

 

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:             Anlage 1 – Übersichtslageplan DINA4

                               Anlage 2 – Lageplan (Entwurfsplanung) DINA4