Betreff
Umgestaltung Westausgang Bergkirchweihgelände: Wegeverbreiterung für Entfluchtung und Rettungsweg
Vorlage
66/169/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung der Neugestaltung des Westausgangs des Bergkirchweihgeländes

 

             Übersichtslageplan               Pl.-Nr.:            2-2306.0E      

             Lageplan                                Pl.-Nr.:            2-2306.1E

             Höhenpläne                           Pl.-Nr.:            2-2306.3E

             Regelquerschnitte                 Pl.-Nr.:            2-2306.4E

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.

 


 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Im Zuge des Sicherheitskonzeptes zur Bergkirchweih wurde festgestellt, dass eine sichere Entfluchtung auf Basis der Personenstromanalyse im Falle eines Schadensereignisses ohne den geplanten Umbau nicht im notwendigen Umfang möglich ist. Weiterhin ist auch die Erreichbarkeit des Böttigersteiges über die untere Bergstraße und des Festgeländes (von der Bayreuther Straße aus) durch die Feuerwehr sicherzustellen. Diese Defizite erforderten eine Überplanung der Verkehrsflächen am Westausgang des Bergkirchweihgeländes und führten im Rahmen der Variantenuntersuchung zu der im UVPA am 16.03.2021 beschlossenen Vorplanung.

      Die auf Grundlage dieses UVPA-Beschlusses erstellte Entwurfsplanung wurde im BWA am 12.10.2021 beschlossen. Aufgrund der Einwände der Bürgerinitiative „Bergflair“ gegen die bei dem Bauvorhaben geplanten Baumfällungen wurde am 15.02.2022 vom Bau- und Werkausschuss die weitere Planung gestoppt. Die Verwaltung wurde beauftragt eine neue Entwurfsplanung zu erstellen mit dem Planungsziel den Baumerhalt zu maximieren.

      Um überhaupt einen neuen modifizierten Planungsansatz verfolgen zu können, war es als unabdingbare und ausschließliche Voraussetzung notwendig, ein zusätzliches Privatgrundstück als Entfluchtungsweg gewinnen zu können. Da dies nach entsprechenden Verhandlungen mit dem betreffenden privaten Grundstückseigentümer gelungen war, konnten seitens der Verwaltung die Planungsleistungen mit der neuen Planungsgrundlage veranlasst und eine modifizierte Entwurfsplanung ausgearbeitet werden. Die sich hieraus ergebenden Änderungen gegenüber der bisherigen Entwurfsplanung stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar:

-       Die Wegbreite im Bereich des sensiblen Baumbestands „An den Kellern“ konnte um 1,00 m von 5,00 m auf 4,00 m reduziert werden. Hierdurch war es jetzt auch möglich, mit dem künftigen Wegrand – auch gegenüber dem Bestand – von den Bäumen abzurücken.

-       Die schon im Bestand hohen Längsneigungen mussten noch weiter erhöht werden, um den Eingriff in den Untergrund und somit auch in den Wurzelbereich minimieren zu können. Ergänzend ist anzumerken, dass die neu geplanten Wege - wie im Übrigen auch schon die Bestandswege - aufgrund der vorhandenen topographischen Verhältnisse nicht den Kriterien der Barrierefreiheit gerecht werden können.

-       Im Bereich des sensiblen Baumbestands „An den Kellern“ ist eine sogenannte Wurzelbrücke vorgesehen, um den Wurzelbereich soweit wie möglich zu schützen. Bei aller gebotenen Sorgfalt sind jedoch Schädigungen am Wurzelwerk bei baulichen Eingriffen niemals ganz auszuschließen. 

-       Aufgrund der modifizierten Entwurfsplanung ergibt sich gegenüber dem bisherigen Entwurf eine Kostenmehrung in Höhe von 190.000 € auf insgesamt 635.000 €.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des BWA Beschlusses vom 15.02.2022 wurde von der Verwaltung die modifizierte Entwurfsplanung für die Umgestaltung des Westausgangs Bergkirchweihgelände erstellt.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt. Auf Grund der Hanglage und der anspruchsvollen Topologie sind naturnahe Wasserbehandlungen nicht möglich.

Der Westausgang des Bergkirchweihgeländes liegt innerhalb des Ensembles Burgberg Erlangen und ist somit Teil des Baudenkmales nach Art. 1 DSchG. Die Gestaltung der Stützmauern inklusive der zugehörigen Geländer erfolgt deshalb gemäß den für diesen Bereich erarbeiteten Gestaltungsrichtlinien. Das heißt, die Ansichtsflächen der Stützwände werden in Abstimmung mit dem Denkmalschutz mit einer Sandsteinvorsatzschale verkleidet.

 

In der Entwurfsplanung ist es gelungen die 3 Bestandsbäume nördlich zu „An den Kellern“ zu erhalten. Aufgrund von der Nutzung eines Privatweges als zusätzlicher Entfluchtungsweg kann die Wegebreite verringert und der Straßenausbau von diesen Bäumen abgerückt werden. Des Weiteren wird der Wurzelbereich der großen Linde am Entlaskeller mit einer Wurzelbrücke überbaut. Die zwei südlich des Weges „An den Kellern“ gelegenen Bestandsbäume müssen dennoch gefällt werden. Es handelt sich hierbei um einen zurückgeschnittenen Torso- Baum, dessen Reststandzeit dieses Jahr abläuft. Der zweite Baum fällt aufgrund seiner geringen Größe nicht unter die Baumschutzverordnung.

 

Es werden zwei Baumpflanzungen im Ausbaubereich am Westausgang erfolgen.

 

Im Ausbaubereich wird die vorhandene und überalterte Straßenbeleuchtungsanlage vollständig abgebrochen und durch eine neue Beleuchtungsanlage einschließlich Straßenbeleuchtungskabel, ersetzt. Es ist der Einsatz von energieeffizienten LED- Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Das Erlanger Dimmkonzept wird berücksichtigt.

 

 

Die südliche und ergänzende Wegeverbindung zwischen Bergstraße und Böttigersteig (siehe Lageplan) hat keine zwingend aufrechtzuerhaltende Verkehrsbedeutung. Sie soll entsiegelt und künftig als Stellplatz für die Toilettenanlage während der Bergkirchweih genutzt werden. Dieser Bereich gilt mit dem Zeitpunkt der Sperrung als eingezogen gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz.

 

Im Rahmen der modifizierten Entwurfsplanung durchgeführten Kostenberechnung haben sich Kostensteigerungen ergeben, die zu einer Anpassung der Projektkosten führen.

Die Kostenberechnungen für das Projekt ergeben jetzt Gesamtkosten in Höhe von ca. 635.000 € (einschließlich Begrünung, Beleuchtung, Kampfmittelsondierung und ökologische Baubegleitung).

Die Planung wurden dem Verein „Bergflair ERhalten e.V.“ vorgestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Auf Basis der beschlossenen Entwurfsplanung wird die Verwaltung die Ausführungsplanung erstellen und die Ausschreibung und Umsetzung der Bauleistung vorbereiten.

Die bauliche Umsetzung erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich ab Spätsommer 2023.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Begründungen:

In der Regel haben Baustellen immer negative Auswirkungen auf das Klima.

Um die Rettungswege der Feuerwehr sicherzustellen und die Defizite bei der Entfluchtung zu beseitigen, ist die Durchführung der Maßnahme unabdingbar.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.: 541.860

Straßen- und Wegebau einschl. Beleuchtung, Begrünung und

Kampfmittelsondierung

Sachkosten:

ca. 635.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

- jährliche Unterhaltskosten

  Straße:

  Beleuchtung:

 

 

1.700 €

   200 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              stehen im HH 2023 bei IVP Nr. 541.860 derzeit in Höhe von lediglich ca. 460.000 € (Restmittel 2022 und HH Ansatz 2023) zur Verfügung. Als Voraussetzung für die Ausschreibung müssen zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 175.000 € beantragt und bereitgestellt werden.

 

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)

                        Lageplan (Anlage 2)