hier: Beschluss der Entwurfsplanung
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Hugenottenplatz, barrierefreier Zugang, und zur Erneuerung der Kreuzung Hauptstraße/Universitätsstraße
1 Lageplan |
M 1: 250 |
Plan-Nr. |
2-2304.1 E |
2
Regelquerschnitte |
M 1: 50 |
Plan-Nrn. |
2-2304.4.1
E, 2-2304.4.2 E, |
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Barrierefreier Zugang Hugenottenplatz, sowie Sanierung der Pflasterfläche in der Kreuzung Hauptstraße/Universitätsstraße
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Auf
Grundlage des UVPA Beschlusses vom 24.01.2017 wurde von der Verwaltung die
Entwurfsplanung erstellt.
Durch den Umbau des Nordpavillons am Hugenottenplatz in eine “Toilette
für alle“ werden an der Platzfläche Maßnahmen zur Verbesserung der
Barrierefreiheit erforderlich. Die Planung ist mit der Inklusionsbeauftragten
abgestimmt.
Des
Weiteren wird der Kreuzungsbereich Halbmondstraße/Universitätsstraße
hinsichtlich der stark frequentierten Radwegachse den Erfordernissen angepasst.
Um zusätzlich noch den Charakter einer Fußgängerzone deutlicher hervorzuheben,
wird in der Universitätsstraße zwischen Halbmondstraße und Hauptstraße ein
aufgehellter Asphaltbelag eingebaut.
Im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Universitätsstraße muss der für die
Dauerbelastung durch den Busverkehr ungeeignete Betonpflasterbelag (Erlanger
Innenstadtstein) durch eine gebundene Granitgroßpflasterfläche ersetzt werden.
Hierdurch können die in den vergangenen Jahren zahlreich durchgeführten
großflächigen Unterhaltsmaßnahmen künftig vermieden werden.
Querschnitte und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Die Bauarbeiten sollen nach der Bergkirchweih in der Zeit ab Mitte Juni bis zum Schulbeginn Mitte September 2023 durchgeführt werden. Während dieser Zeit werden in Absprache mit den EStW/Busbetrieb die von der Baumaßnahme betroffenen Buslinien weiträumig umgeleitet.
Die Anlieger und Gewerbetreibenden werden rechtzeitig vorher informiert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 150.000€ |
bei IPNr.: 541.K550 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Jährliche Unterhaltskosten:
- Beleuchtung: ca. €
- Straßenbau: ca. 750,-€
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.K550 „Hugenottenplatz, barrierefreier Zugang“.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Lageplan