Betreff
BP D 265 - Bischofsweiherstraße; hier: Beschluss der Ausführungsplanung
Vorlage
66/165/2023
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung vom Baugebiet BP D 265 Bischofsweiherstraße

 

3 Lagepläne

3 Deckenhöhenpläne

 

3 Höhenpläne

 

1 Längsschnitt Treppenanlage

 

M1: 250


M1: 250

 

M1:1000/100

 

M1:100/100

 

Unterlage

Unterlage

 

Unterlage

 

Unterlage

 

2-2208.1.1- A, 2-2208.1.2-A,

2-2208.1.3-A
2-2208.2.1-A, 2-2208.2.2-A,

2-2208.2.3-A

2-2208.3.1 A, 2-2208.3.2 A,

2-2208.3.3 A

2-2208.3.4-A

3 Regelquerschnitte

M1:25

Unterlage

2-2208.4.1 A, 2-2208.4.2 A,

2-2208.4.3 A

 1 Detailplan                                             M1:100/100       Unterlage       2-2208.14-A

                                                                      1:25 / 1/50

 

wird zugestimmt.

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Baugebiet BP D 265 Bischofsweiherstraße soll verkehrstechnisch erschlossen werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

      Zum Vollzug des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. D265 Bischofsweiherstraße - wurde entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom 29.09.2022 am 06.10.2022 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Anlage zum Städtebaulichen Vertrag ist u.a. die mit den jeweiligen städtischen Dienststellen abgestimmte und freigegebene Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) der Verkehrsanlagen. Entsprechend den vertraglichen Regelungen verpflichtet sich der Vorhabenträger (Schultheiß Projektentwicklung AG, Nürnberg), der Stadt die auf Basis der genehmigten und mit ihr abgestimmten Entwurfsplanung erstellten Ausführungspläne zur Freigabe durch den Bau- und Werksausschuss vorzulegen.

Auf dieser Grundlage wurde nun durch das vom Vorhabenträger beauftragte Ing.- Büro Siegle, Nürnberg, die Ausführungsplanung für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung erarbeitet.

 

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

 

Da die Untergrundverhältnisse es zulassen, wird das anfallende Oberflächenwasser über spezielle Sickerrinnen der Versickerung zugeführt.

Die Fortunastraße und der Priolweg werden durch einen neu erstellten unbeleuchteten Fußweg verbunden. Höhenunterschiede werden mit einer Treppenanlage ausgeglichen. Die Treppenanlage wird nach den Regeln zur Barrierefreiheit gestaltet und ist mit dem Büro für Chancengleichheit und Vielfalt abgestimmt.

Um die im Baugebiet gewünschte Energieeffizienz auch im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu erreichen werden für die 6 neuen Leuchtstellen in der neuen Erschließungsstraße und die 4 Leuchtstellen an dem neu errichteten Gehweg an der Bischofsweiher Straße moderne technische LED-Leuchten eingesetzt. Mit der Umsetzung eines Dimmkonzeptes wird in den weniger frequentierten Nachtstunden die Beleuchtung entsprechend den Bedarf angepasst. Damit kann mit der zielgerichteten und zeitgesteuerten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden. Zudem reduziert sich die Lichtverschmutzung und der störende Lichteinfall in angrenzende Gebäude. Vorgesehen sind LED Leuchte mit einer Lichtfarbe von 3000K.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden, so dass lt. Angaben der Vorhabenträgerin die Erschließungsarbeiten im Sommer/Herbst 2023 durchgeführt werden können.

 

Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.

 

Nach endgültiger mängelfreier Herstellung der verkehrstechnischen Erschließung erfolgt die Übernahme in das Eigentum und die Baulast der Stadt.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 450.000 €

Durch Erschließungsträger

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Jährliche Unterhaltskosten:

-       Beleuchtung:              ca.  2.000,-€

-       Straßenbau:                ca.  2.250,-€

 

Gemäß dem städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Herstellung der gesamten Erschließungsanlage auf eigene Kosten.

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt, da die Kosten gemäß § 4 des Städtebaulichem Vertrages vom Investor getragen werden.

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen: Anlage 1: Topographische Karte

                     Anlage 2: Übersichtslageplan