Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung vom Baugebiet BP D 265 Bischofsweiherstraße
3
Lagepläne 3
Deckenhöhenpläne 3
Höhenpläne 1
Längsschnitt Treppenanlage |
M1: 250
M1:1000/100 M1:100/100 |
Unterlage Unterlage Unterlage Unterlage |
2-2208.1.1- A, 2-2208.1.2-A, 2-2208.1.3-A 2-2208.2.3-A 2-2208.3.1 A, 2-2208.3.2 A, 2-2208.3.3 A 2-2208.3.4-A |
3
Regelquerschnitte |
M1:25 |
Unterlage |
2-2208.4.1
A, 2-2208.4.2 A, 2-2208.4.3
A |
1 Detailplan M1:100/100 Unterlage 2-2208.14-A
1:25 / 1/50
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Baugebiet BP D 265 Bischofsweiherstraße soll verkehrstechnisch erschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse
bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zum Vollzug des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr.
D265 Bischofsweiherstraße - wurde entsprechend dem Beschluss des Stadtrats vom
29.09.2022 am 06.10.2022 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Anlage zum
Städtebaulichen Vertrag ist u.a. die mit den jeweiligen städtischen
Dienststellen abgestimmte und freigegebene Entwurfsplanung (Leistungsphase 3
HOAI) der Verkehrsanlagen. Entsprechend den vertraglichen Regelungen
verpflichtet sich der Vorhabenträger (Schultheiß Projektentwicklung AG,
Nürnberg), der Stadt die auf Basis der genehmigten und mit ihr abgestimmten
Entwurfsplanung erstellten Ausführungspläne zur Freigabe durch den Bau- und
Werksausschuss vorzulegen.
Auf dieser Grundlage wurde nun durch das vom Vorhabenträger beauftragte Ing.- Büro Siegle, Nürnberg, die Ausführungsplanung für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Da die Untergrundverhältnisse es zulassen, wird das
anfallende Oberflächenwasser über spezielle Sickerrinnen der Versickerung
zugeführt.
Die Fortunastraße und der Priolweg werden durch einen neu erstellten
unbeleuchteten Fußweg verbunden. Höhenunterschiede werden mit einer
Treppenanlage ausgeglichen. Die Treppenanlage wird nach den Regeln zur
Barrierefreiheit gestaltet und ist mit dem Büro für Chancengleichheit und
Vielfalt abgestimmt.
Um die im Baugebiet gewünschte Energieeffizienz auch im Bereich der
öffentlichen Straßenbeleuchtung zu erreichen werden für die 6 neuen
Leuchtstellen in der neuen Erschließungsstraße und die 4 Leuchtstellen an dem
neu errichteten Gehweg an der Bischofsweiher Straße moderne technische LED-Leuchten
eingesetzt. Mit der Umsetzung eines Dimmkonzeptes wird in den weniger
frequentierten Nachtstunden die Beleuchtung entsprechend den Bedarf angepasst.
Damit kann mit der zielgerichteten und zeitgesteuerten Ausleuchtung der
öffentlichen Verkehrsflächen ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung
geleistet werden. Zudem reduziert sich die Lichtverschmutzung und der störende
Lichteinfall in angrenzende Gebäude. Vorgesehen sind LED Leuchte mit einer
Lichtfarbe von 3000K.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden, so dass lt. Angaben der Vorhabenträgerin die Erschließungsarbeiten im Sommer/Herbst 2023 durchgeführt werden können.
Die bauliche Abwicklung erfolgt durch den Erschließungsträger in Abstimmung mit den angrenzenden Hochbaumaßnahmen und den Versorgungsträgern.
Nach endgültiger mängelfreier Herstellung der verkehrstechnischen Erschließung erfolgt die Übernahme in das Eigentum und die Baulast der Stadt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 450.000 € |
Durch Erschließungsträger |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Jährliche Unterhaltskosten:
- Beleuchtung: ca. 2.000,-€
- Straßenbau: ca. 2.250,-€
Gemäß dem städtebaulichen Vertrag
verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Herstellung der gesamten
Erschließungsanlage auf eigene Kosten.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt, da die Kosten gemäß § 4 des Städtebaulichem Vertrages vom Investor getragen werden.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage 1: Topographische Karte
Anlage 2: Übersichtslageplan