Betreff
Digitaler Bürgerservice
Vorlage
17/027/2023
Aktenzeichen
III/17
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung zum digitalen Bürgerservice wird zur Kenntnis genommen.

2.    Der Antrag der Fraktion Grüne Liste 006/2023 ist hiermit bearbeitet.

 


Das Onlinezugangsgesetz (OZG) fordert von der Verwaltung auf allen Ebenen die Realisierung der rechtsverbindlichen Antragstellung für Bürger*innen und Unternehmen bei insgesamt 575 Leistungsbündeln oder über 6000 Einzelleistungen.

Diese Verwaltungsleistungen sollen über Nutzerkonten mit dem Portalverbund verknüpft werden, so dass die Leistungen nicht nur über die städtische Homepage sondern auch bayernweit, bzw. bundesweit gefunden und genutzt werden können. Diese Verknüpfung zum Portalverbund wurde über die technische Integration einer Schnittstelle der neuen städtischen Homepage in das Bayernportal (www.freistaat.bayern) realisiert.

Die Umsetzung der Forderungen des Onlinezugangsgesetzes wurde bei der Stadt Erlangen mit hoher Intensität verfolgt. Dabei sind viele Onlineservices entstanden, die permanent weiter ausgebaut werden.

 

Die Stadt Erlangen geht bei der Umsetzung der Online-Services nach einem Digitalisierungskonzept vor. Bei der Umsetzung gibt es verschiedene Lösungsansätze, die im Einzelfall zu entscheiden sind:

 

a)    Übernahme zentraler Lösungen aus dem Modell „Einer für Alle“ (EfA)
Hierbei handelt es sich um Lösungen anderer Bundesländer, die dort zentral entwickelt und zur Nachnutzung angeboten werden. Herausforderungen dabei sind häufig neben den noch nicht bekannten Kosten die zu lizenzierende Schnittstellen in die Fachverfahren der Stadt Erlangen.

 

b)    Kauf von OZG-Lösungen der Fachanwendungshersteller

Vorteil hierbei sind integrierte Schnittstellen in die Fachverfahren, die eine durchgängige Sachbearbeitung ermöglichen.

 

c)    Entwicklung eigener Lösungen

Sehr flexible und kostengünstige Möglichkeit der Umsetzung von OZG-Leistungen unter Einsatz der vom Freistaat kostenlos bereitgestellten Basisdienste (Authentisierung der Antragsteller*innen, ePayment, zentraler Postkorb). Eine arbeitsteilige Formularerstellung mit anderen Kommunen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist möglich.

 

d)    Nutzung Angebot des Freistaats Bayern von zentralen Lösungen

Zunächst kostenlose Nutzung für ein Jahr. Es handelt sich in der Regel um AKDB-Lösungen, die bei der Stadt Erlangen nur in geringem Umfang im Einsatz sind.

 

Die Entscheidung, welche Lösung wann zu Einsatz kommt, wird unter Abwägung von Prioritäten, Fallzahlen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten getroffen.

 

Die Stadt Erlangen hat bei der Umsetzung nicht nur die Möglichkeit der digitalen Antragstellung für die Bürger*innen im Fokus, sondern auch die Durchgängigkeit der internen Prozesse. Ziel ist es dabei, Medienbrüche zu vermeiden und die Daten über Schnittstellen und Workflows von Antragsteller*innen bis hinein in die Fachverfahren zu transportieren. Dabei werden von einem internen Team von Prozessoptimierer*innen die Prozesse erfasst, analysiert und digital optimiert.

 

Im Rahmen der Umsetzung des OZGs sind eine Reihe von Onlineverfahren entstanden, die über die Homepage der Stadt Erlangen und über das Bayernportal genutzt werden können. Beispiele hierfür sind:

 

·         Bewohnerparkausweis beantragen und verlängern

·         Beantragung personenbezogener Behindertenparkplatz

·         Bürgerauskunft einfache Melderegisterauskunft

·         Urkunden bestellen

·         Einbürgerung beantragen

·         Erweiterte Meldebescheinigung beantragen

·         Gewerbe An-, Um- und Abmeldungen

·         Hundesteuer An- und Abmeldung

·         Kfz Wunschkennzeichen reservieren

·         Sondernutzungsantrag

·         Mülltonnenbestellung

·         Kursanmeldungen bei VHS, Sing- und Musikschule

 

Speziell im SGB 2 Bereich gibt es

 

·         Neuantrag Bürgergeld/ehemals Arbeitslosengeld II

·         Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld/ehemals Arbeitslosengeld II

·         Antrag Erlangen-Pass

·         Antrag Wohngeld

 

      Derzeit (Stand März 2023) stehen im Bayernportal (www.freistaat.bayern/) insgesamt 193 Online-Angebote und 314 Formulare der Stadt Erlangen zur Verfügung.

      Die Kommunikation mit der Stadt Erlangen ist je nach Schutzbedarf der Inhalte und Rechtserfordernis auf unterschiedlichen Wegen möglich. Die Richtlinien werden auf der Homepage der Stadt Erlangen im Impressum unter dem Link „Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Erlangen“ veröffentlicht.

Die Art der Kommunikation der Bürger*innen mit der Verwaltung ist in der Regel durch gesetzliche Vorgaben in den Fachgesetzen festgelegt. Wird in einem Fachgesetz eine „schriftliche“ Antragstellung gefordert, so ist durch diese Schriftlichkeit die Art der Signatur vorgegeben (Bayern-ID, eID, Elster etc.). Ist diese Schriftlichkeit nicht gefordert, kann die Anwendung auch ohne Bayern-ID genutzt werden.

 

Grundsätzlich kann über das allgemeine Kontaktformular und das integrierte sichere Kontaktformular ohne speziellen Leistungshintergrund mit allen Ämtern über die Bayern-ID kommuniziert werden. Zusätzlich nutzt die Stadt Erlangen für die Formularerstellung eine Mustervorlage, die eine Antragstellung über Bayern-ID enthält. Alle bestehenden älteren Formulare (pdf, Word…) werden sukzessive in barrierefreie Webformulare umgebaut und mit der Bayern-ID soweit erforderlich ergänzt.

 

Bei der Umsetzung der Onlineservices orientiert sich die Stadt Erlangen an den Ämtern, die besonders viele Bürgerkontakte mit entsprechenden Fallzahlen haben. Die Ämter 31, 33, 34, 50, 51, 55, 614 werden dabei vorrangig betrachtet. Die Umsetzung der Onlineprojekte erfolgt mit Methoden das agilen Projektmanagements.

 

Für 2023/2024 sind für die Prozessdigitalisierung 44 weitere Prozesse in 18 Dienststellen geplant zu digitalisieren. Dies sind z.B.

 

·         Amt 33: Jagdschein, Führerscheinumtausch, Gewerbemeldungen

·         Amt 40: Schülerbeförderung,

·         Amt 50: Leistungen nach SGB XII, Darlehensanträge bei Miet- und/oder Stromschulden, Onlineterminvereinbarung

·         Amt 55/EJC: Leistungsgewährung ALG2,

·         Amt 61: Aufgrabungsantrag

·         Amt 63: Baugenehmigungsverfahren uvm.

 

Durch die Bereitstellung von Onlineservices ergibt sich insgesamt eine qualitative Verbesserung der eingehenden Anträge. Validierungsfunktionen in den Formularen bewirken weniger fehlerhafte Antragsdaten, wodurch sich Rückfragen an die Antragsteller*innen minimieren lassen. Dies verkürzt interne Prozesse und beschleunigt die Bearbeitung.

Die geplante vollständige Digitalisierung der Prozesse von der Antragstellung durch die Bürger*innen bis hinein in die Fachverfahren wird dabei eine zusätzliche Beschleunigung der Prozesse bringen.

 

An einer stärkeren Bewerbung der Onlinedienste bei der Stadt Erlangen wird zusammen mit den Fachämtern gearbeitet. Der Freistaat Bayern hat darüber hinaus eine übergreifende Werbekampagne zur Nutzung der BayernID angekündigt.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag GL 006_2023