Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Kfz-Parkplätze in der Fürther Straße und Tennenloher Straße für eine Patient*innen- und Anlieger*innennutzung zu optimieren (Möglichkeit 3).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im dargestellten Grünbereich in der
Fürther Straße (s. Anlage 1) wurden Steinquader platziert, um das
verkehrssicherheitsgefährdende Parken entlang und auf dem westseitigen Schutzstreifen
zu unterbinden und die Grünfläche, die nach Flächennutzungsplan als Fläche mit
besonderer Bedeutung für den Arten und Biotopschutz klassifiziert ist, zu
sichern. An die Stadtverwaltung wurde herangetragen, dass nun für Patient*innen
der drei Arztpraxen (Hausnummer 55, 61H und 71) ein Parken in der Grünfläche
nicht mehr möglich ist. Ebenso können Anlieger und Anwohner die Grünfläche
nicht mehr als Parkraum nutzen. Die Verwaltung hat geprüft, welche
Lösungsmöglichkeiten bestehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung hat drei Möglichkeiten herausgearbeitet:
1.
Herstellung des Zustandes von 2021:
Dabei müssten die Steinquader wieder entfernt werden. Ebenso müsste der
Schutzstreifen zwischen Tennenloher Straße und Eichholzstraße wieder entfernt
werden. Das bedeutet, das Kfz-Parken auf einer Grünfläche, die nach
Flächennutzungsplan als Fläche mit besonderer Bedeutung für den Arten und
Biotopschutz klassifiziert ist, zuzulassen. Des Weiteren würde die städtische
Hauptroute des Radverkehrs (Erlangen - Fürth) auf mind. 130 m unterbrochen
werden. Es würde somit ein irregulärer Zustand wiederhergestellt, der nicht den
anerkannten Regeln der Technik entspricht und die geltenden Maßstäbe an
Verkehrssicherheit aus den Augen lässt. Genau deshalb wurde diese Situation in
den letzten Jahren richtlinienkonform angepasst. Die Fürther Straße stellt für
den Radverkehr eine wichtige Verbindungsachse dar (Städtische Hauptroute), der
auf dem Schutzstreifen auch in Zukunft sicher geführt werden soll. Weitere
Verbesserungsmaßnahmen auf dieser Route wurden und werden dem UVPA vorgelegt
(z.B. 613/214/2023). Ein Verzicht auf diesen ist daher obsolet und ausreichende
richtlinienkonforme Sicherheitsabstände zu den parkenden Fahrzeugen (z.B. wegen
Öffnung von Türen) zwingend erforderlich.
2.
Planung und bauliche Herstellung von
Kfz-Parkplätzen im Grünbereich:
Dabei ist ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m zwischen Parkern und Schutzstreifen
einzuplanen. Zudem ist ausreichend Platz für den Ausstieg auf der
Beifahrerseite einzuplanen, z.B. in Form eines Gehweges. Dieser muss mindestens
1,50 m (z.B. wegen Barrierefreiheit) betragen. Das bedeutet, es ist in der
Breite wie auch in der Tiefe ein massiver Eingriff in die Böschung vorzunehmen.
Die Konstruktion im Abhang müsste mittels aufwendiger Stützenkonstruktion
abgefangen werden. Der Unterbau muss entsprechend massiv hergestellt werden, um
die Konstruktion im Oberbau tragen zu können. Wahrscheinlich muss zudem in
private Grundstücke eingegriffen werden, um die Herstellung realisieren zu
können. Eine gesicherte Querung der Fahrbahn ist nur auf einem Umweg über die
lichtsignalgeregelte Kreuzung Fürther Straße/Tennenloher Straße möglich (mind.
80 m fußläufige Entfernung). Zudem stellen an dieser Stelle aussteigende und
querende Personen sowie kreuzende Kfz trotz Sicherheitsräume eine Gefahr für
sich selbst, für den Rad- und Kraftverkehr dar. Die Planung ist an dieser
Stelle in ihrer Dreidimensionalität und ihren Sicherheitsanforderung
dementsprechend sehr komplex, kostenintensiv und erst mittel- bis langfristig
umsetzbar.
3.
Optimierte Nutzung vorhandener Kfz-Parkplätze:
Direkt vor der Hausnummer 61H sowie in ca. 100-130 m nördlicher Entfernung in
der Fürther Straße bzw. westlicher Entfernung in der Tennenloher Straße
befinden sich bereits Kfz-Parkplätze. Bei den nördlich gelegenen
Kfz-Parkplätzen in der Fürther Straße ist werktags eine Parkzeitnutzung
zwischen 8:00-18:00 Uhr für 1 Stunde angeordnet. Eine tageszeitliche
Parkzeitbeschränkung, die sich auf die Zeit eines Arztbesuches oder Klärung
eines Anliegens (zum Beispiel 90 Minuten) bezieht, kann auch für die Parkplätze
direkt vor der Hausnummer 61H sowie in der Tennenloher Straße angeordnet werden.
Außerhalb der Parkzeitbeschränkung können die Parkplätze von Anwohnern genutzt
werden. Bei den vor der Hausnummer 61H befindlichen Parkplätzen ist keine
Querung der Fahrbahn nötig. Bei den anderen Parkplätzen läuft die sichere
Querung der Fahrbahn auf direktem Weg über die lichtsignalgeregelte Kreuzung
Fürther Straße/Tennenloher Straße.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung merkt weiterhin an,
dass sowohl Arztpraxen als auch Anwohner auf ihren Grundstücken einen
Stellplatznachweis zu führen haben. Die Bereitstellung von Kfz-Parkplätzen für
diese Belange auf städtischer Fläche ist keine kommunale Aufgabe und an dieser
Stelle nur mit dem geschilderten Mehraufwand möglich, der dann von der
Allgemeinheit finanziert werden müsste. Aus Kosten-Nutzen-Gründen ist aus Sicht
der Verwaltung daher die Lösungsmöglichkeit 3 „Optimierte Nutzung vorhandener
Kfz-Parkplätze“ die eindeutig beste Lösung. Dadurch wird eine zusätzliche
Versiegelung von Grünflächen vermieden und die vorhandene, versiegelte Fläche
besser ausgenutzt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv* Optimierte
Nutzung vorhandener Parkflächen und Vermeidung zusätzlicher Versiegelung für
klimaschädliche Mobilitätsformen
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 – Übersichtsplan
Anlage 2 – Fotos