Betreff
Fürther Straße: Optimierte Nutzung von vorhandenen Parkplätzen für Patient*innen und Anlieger*innen
Vorlage
613/224/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen Kfz-Parkplätze in der Fürther Straße und Tennenloher Straße für eine Patient*innen- und Anlieger*innennutzung zu optimieren (Möglichkeit 3).


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im dargestellten Grünbereich in der Fürther Straße (s. Anlage 1) wurden Steinquader platziert, um das verkehrssicherheitsgefährdende Parken entlang und auf dem westseitigen Schutzstreifen zu unterbinden und die Grünfläche, die nach Flächennutzungsplan als Fläche mit besonderer Bedeutung für den Arten und Biotopschutz klassifiziert ist, zu sichern. An die Stadtverwaltung wurde herangetragen, dass nun für Patient*innen der drei Arztpraxen (Hausnummer 55, 61H und 71) ein Parken in der Grünfläche nicht mehr möglich ist. Ebenso können Anlieger und Anwohner die Grünfläche nicht mehr als Parkraum nutzen. Die Verwaltung hat geprüft, welche Lösungsmöglichkeiten bestehen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung hat drei Möglichkeiten herausgearbeitet:

 

1.              Herstellung des Zustandes von 2021:
Dabei müssten die Steinquader wieder entfernt werden. Ebenso müsste der Schutzstreifen zwischen Tennenloher Straße und Eichholzstraße wieder entfernt werden. Das bedeutet, das Kfz-Parken auf einer Grünfläche, die nach Flächennutzungsplan als Fläche mit besonderer Bedeutung für den Arten und Biotopschutz klassifiziert ist, zuzulassen. Des Weiteren würde die städtische Hauptroute des Radverkehrs (Erlangen - Fürth) auf mind. 130 m unterbrochen werden. Es würde somit ein irregulärer Zustand wiederhergestellt, der nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht und die geltenden Maßstäbe an Verkehrssicherheit aus den Augen lässt. Genau deshalb wurde diese Situation in den letzten Jahren richtlinienkonform angepasst. Die Fürther Straße stellt für den Radverkehr eine wichtige Verbindungsachse dar (Städtische Hauptroute), der auf dem Schutzstreifen auch in Zukunft sicher geführt werden soll. Weitere Verbesserungsmaßnahmen auf dieser Route wurden und werden dem UVPA vorgelegt (z.B. 613/214/2023). Ein Verzicht auf diesen ist daher obsolet und ausreichende richtlinienkonforme Sicherheitsabstände zu den parkenden Fahrzeugen (z.B. wegen Öffnung von Türen) zwingend erforderlich.

2.              Planung und bauliche Herstellung von Kfz-Parkplätzen im Grünbereich:
Dabei ist ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m zwischen Parkern und Schutzstreifen einzuplanen. Zudem ist ausreichend Platz für den Ausstieg auf der Beifahrerseite einzuplanen, z.B. in Form eines Gehweges. Dieser muss mindestens 1,50 m (z.B. wegen Barrierefreiheit) betragen. Das bedeutet, es ist in der Breite wie auch in der Tiefe ein massiver Eingriff in die Böschung vorzunehmen. Die Konstruktion im Abhang müsste mittels aufwendiger Stützenkonstruktion abgefangen werden. Der Unterbau muss entsprechend massiv hergestellt werden, um die Konstruktion im Oberbau tragen zu können. Wahrscheinlich muss zudem in private Grundstücke eingegriffen werden, um die Herstellung realisieren zu können. Eine gesicherte Querung der Fahrbahn ist nur auf einem Umweg über die lichtsignalgeregelte Kreuzung Fürther Straße/Tennenloher Straße möglich (mind. 80 m fußläufige Entfernung). Zudem stellen an dieser Stelle aussteigende und querende Personen sowie kreuzende Kfz trotz Sicherheitsräume eine Gefahr für sich selbst, für den Rad- und Kraftverkehr dar. Die Planung ist an dieser Stelle in ihrer Dreidimensionalität und ihren Sicherheitsanforderung dementsprechend sehr komplex, kostenintensiv und erst mittel- bis langfristig umsetzbar.

3.              Optimierte Nutzung vorhandener Kfz-Parkplätze:
Direkt vor der Hausnummer 61H sowie in ca. 100-130 m nördlicher Entfernung in der Fürther Straße bzw. westlicher Entfernung in der Tennenloher Straße befinden sich bereits Kfz-Parkplätze. Bei den nördlich gelegenen Kfz-Parkplätzen in der Fürther Straße ist werktags eine Parkzeitnutzung zwischen 8:00-18:00 Uhr für 1 Stunde angeordnet. Eine tageszeitliche Parkzeitbeschränkung, die sich auf die Zeit eines Arztbesuches oder Klärung eines Anliegens (zum Beispiel 90 Minuten) bezieht, kann auch für die Parkplätze direkt vor der Hausnummer 61H sowie in der Tennenloher Straße angeordnet werden. Außerhalb der Parkzeitbeschränkung können die Parkplätze von Anwohnern genutzt werden. Bei den vor der Hausnummer 61H befindlichen Parkplätzen ist keine Querung der Fahrbahn nötig. Bei den anderen Parkplätzen läuft die sichere Querung der Fahrbahn auf direktem Weg über die lichtsignalgeregelte Kreuzung Fürther Straße/Tennenloher Straße.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung merkt weiterhin an, dass sowohl Arztpraxen als auch Anwohner auf ihren Grundstücken einen Stellplatznachweis zu führen haben. Die Bereitstellung von Kfz-Parkplätzen für diese Belange auf städtischer Fläche ist keine kommunale Aufgabe und an dieser Stelle nur mit dem geschilderten Mehraufwand möglich, der dann von der Allgemeinheit finanziert werden müsste. Aus Kosten-Nutzen-Gründen ist aus Sicht der Verwaltung daher die Lösungsmöglichkeit 3 „Optimierte Nutzung vorhandener Kfz-Parkplätze“ die eindeutig beste Lösung. Dadurch wird eine zusätzliche Versiegelung von Grünflächen vermieden und die vorhandene, versiegelte Fläche besser ausgenutzt.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv* Optimierte Nutzung vorhandener Parkflächen und Vermeidung zusätzlicher Versiegelung für klimaschädliche Mobilitätsformen

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1 – Übersichtsplan

Anlage 2 – Fotos