Betreff
Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
51/110/2023
Aktenzeichen
V/51
Art
Beschlussvorlage

Für das erzbischöfliche Jugendamt und den Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Dekanat Erlangen wird Herr Michael John zum stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses gewählt.


1.       Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses:
Die Katholische Jugend, Dekanat Erlangen, schlägt Herrn Michael John (Softwareentwickler) als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses in der Nachfolge für die nicht mehr zur Verfügung stehende Frau Jutta Schnabel vor. Der Vorschlag erfolgt im Benehmen mit den beteiligten Personen.

2.       Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Wahl von Herrn Michael John zum stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses.

3.       Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Art. 18 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze / AGSG) werden gem. § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erlangen durch Beschluss des Stadtrats gewählt. Herr John ist kein Mitglied des Erlanger Stadtrats. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung.

4.       Klimaschutz

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.       Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

0,00 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

12,50 € je Sitzungsteilnahme

bei Sachkonto: 542121

Personalkosten (brutto):

0,00 €

bei Sachkonto:

Folgekosten

12,50 € je Sitzungsteilnahme

bei Sachkonto: 542121

Korrespondierende Einnahmen

0,00 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden im Budget von Amt 13 auf Kst. 130090 / KTr.  11110010 / Sk.   542121.     

                         sind nicht vorhanden