Betreff
Förderung von jungen Menschen aus den Erträgen des Vermögens der Killingerschen Waisenstiftung im Jahr 2022
Vorlage
51/109/2023
Aktenzeichen
V/510-4
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Jugendhilfeausschuss hat mit Beschluss vom 11.06.2015 festgelegt, dass die Förderung von Waisen und Halbwaisen aus den Erträgen des Killingerschen Stiftungsvermögens direkt durch die Jugendamtsverwaltung erfolgt. Der Ausschuss wird darüber informiert, wie hoch die Gesamtsumme ist, die im Vorjahr ausgeschüttet wurde.

 

Im Jahr 2022 wurden 8 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer Auszahlungssumme von insgesamt 4.600,00 € unterstützt.