Betr.: Zustimmung zum Entwurf gem. Nr. 5.5.3 DA Bau
Im Vollzug der DA Bau wird
- dem
aufgezeigten Entwurf für den
„Neubau RÜB 11510 mit Pumpstation Eltersdorf“ gem. Nr. 5.5.3 DA Bau
zugestimmt und
2.
der
Entwässerungsbetrieb beauftragt, das Vorhaben mit der Genehmigungs- und
Ausführungsplanung fortzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Umsetzung der in
den Wasserrechtsbescheiden vom 23.11.2020 und 17.12.2020 genannten Auflagen
spätestens bis zum 31.12.2025.
Umsetzung des
„Grundsatzbeschlusses Sanierungskonzept Entlastungsanlagen“ des BWA vom 09.02.2021 (EBE-2/005/2021) und der darin
enthaltenen Baumaßnahmen.
Reduzierung der
Schmutzfrachtentlastung durch den Neubau des RÜB 11510 Eltersdorf.
Fortsetzung des Beschlusses des BWA vom 13.09.2022 mit der Zustimmung
zum Vorentwurf für den „Neubau RÜB 11510 mit Pumpstation Eltersdorf“.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Neubau eines Regenüberlaufbeckens mit Pumpstation in Eltersdorf.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit den o.g.
Bescheiden wurden dem EBE die Auflagen erteilt, dass vom Ingenieurbüro
Müller-Kalchreuth, Berlin, erarbeitete Sanierungskonzept Entlastungsanlagen bis
zum 31.12.2025 umzusetzen. Im Bau- und Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb am 09.02.2021 wurde der hierfür erforderliche
Grundsatzbeschluss herbeigeführt.
Der Neubau RÜB 11510 Eltersdorf ist als einer der Sanierungsbausteine mit einem
Volumen von 1.417 m³ darin enthalten.
Aufgrund einer
zwischenzeitlich erfolgten Regelwerksänderung mit Einführung des neuen
Arbeitsblattes DWA-A 102 wurde durch das Ingenieurbüro Müller-Kalchreuth,
Berlin, eine erneute Vorbemessung unter Anwendung des aktuellen Regelwerks
durchgeführt. Zusätzlich wurden Flächen gem. Flächennutzungsplan, unter
Berücksichtigung eines zu erwartenden Versieglungsgrades in Form von
Prognoseflächen, sowie neue Regenereignisse aufgrund des Klimawandels,
berücksichtigt.
Diese Vorbemessung ergab für das RÜB 11510 Eltersdorf nunmehr ein rechnerisch
erforderliches Volumen von 3.400 m³.
In Fortsetzung
des Beschlusses zum Vorentwurf Neubau RÜB 11510 mit Pumpstation Eltersdorf des
Bau- und Werkausschusses vom 13.09.2022 (EBE-1/026/2022) hat der
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen von dem mit der Objekt- und Fachplanung
beauftragten Ingenieurbüro Steinbacher-Consult, Neusäß, die Variante 4 zum
Neubau RÜB 11510 mit Pumpstation Eltersdorf in der Qualität eines Entwurfes
erarbeiten lassen.
Die
Entwurfsplanung sieht ein Durchlaufbecken im Nebenschluss mit zwei Kammern vor,
welche in Nord-Süd-Richtung angeordnet sind und dadurch den geringsten
Flächenbedarf in West-Ost-Richtung aufweisen. Die nördliche Kammer liegt auf
dem unbebauten Grundstück, Fl. Nr. 300, nördlich des bestehenden Beckens. Die
zweite Kammer kommt auf den Grundstücken, Fl. Nr. 300/1 und 300/3 im Bereich
des bestehenden Beckens zu liegen. Die beiden Beckenkammern gehen jeweils mit
einer Abmessung von 47,00 m x 12,00 m bei einer mittleren Einstautiefe bis zur
Entlastung über den Klärüberlauf von rund 3,00 m einher. Zusätzlich kann im
Zulaufbereich zwischen den beiden Kammern ein Volumen von ca. 125 m³
aufgenommen werden. Das gesamte Speichervolumen ergibt sich somit zu 3.415 m³.
Zur Reinigung der
Becken werden hinter den Klärüberläufen Spülkippen montiert, die mit einer
eigenen Pumpe aus dem Saugraum der Pumpstation befüllt werden. Die Spülkippen
werden möglichst hoch platziert, wodurch die Spülwirkung erhöht wird. Unterhalb
der Kippen wird mit Hilfe von Profilbeton ein Umlenkradius modelliert, der die
Führung des Spülschwalls in Richtung Beckenentleerung ermöglicht.
Das Pumpwerk wird
direkt im Zulaufbereich zum neuen Becken angeordnet. Es erfolgt ein Anschluss
an die bereits bestehende Druckleitung DN 250 HDPE, über die der Drosselabfluss
von 50 l/s zum Klärwerk Erlangen gefördert wird. Die Pumpstation umfasst eine
Abmessung von ca. 6,00 m x 6,15 m und besteht aus einem Hochbauteil mit
Satteldach sowie zwei Untergeschossen. Der vom Stromnetzbetreiber geforderte
Mindestabstand von 5,50 m zur Hochspannungsleitung zur äußersten Gebäudekontur
wird durch die Lageanordnung eingehalten. Die Abwasserüberleitung aus der
Pumpstation erfolgt über drei trocken aufgestellte Freistromradpumpen. Die
Pumpen arbeiten redundant im Wechselbetrieb.
Die notwendigen
Baugruben für die beiden Beckenflügel, sollen aufgrund der geringen Aushubtiefe
und der Hochspannungsleitung als frei geböschte Baugrube mit geschlossener
Wasserhaltung mittels Bohrbrunnen ausgeführt werden. Im Bereich der tiefer in
das Bestandsgelände einbindenden Pumpstation wird ein ausgesteifter
Spundwandverbau mit Brunnen erfolgen. Im Rahmen der Wasserhaltung wird durch
die Verwendung filterstabiler Brunnen die Förderung von Feinanteilen und somit
die Gefahr von Setzungen vermieden.
Die Grundstücke,
Fl. Nr. 189 und 300 befinden sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Daher ist
nach Rücksprache mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt
Erlangen ein einfacher landschaftspflegerischer Begleitplan nach §17 Abs. 4
BNatSchG erforderlich. Hierin sollen u.a. Angaben zum erforderlichen Umfang und
zeitlichen Ablauf der Heckenrodung an der Ostseite des Feldweges auf dem
Grundstück, Fl. Nr. 189, sowie zur geplanten Begrünung nach Abschluss der
Bauarbeiten gemacht werden. Fast die komplette, über dem geplanten
Regenüberlaufbecken angefüllte Fläche wird als extensiver Schotterrasen
begrünt.
Nachdem sich das
Bauvorhaben zwar in keinem festgesetzten, aber in einem faktischen
Überschwemmungsgebiet befindet, muss ein möglicher Retentionsraumverlust durch
den Neubau in Bezug auf ein 100-jährliches Hochwasserereignis kompensiert
werden. Das Niveau des 100-jährlichen Hochwassers liegt nach Aussage des
Wasserwirtschaftsamtes auf einer Höhe von 276,80 m ü. NN. Auf Basis des
digitalen Geländemodells des Bestandsgeländes wurde durch die Verschneidung mit
dem Wasserstand des 100-jährlichen Ereignisses ein durch die Baumaßnahme
verdrängtes Volumen von rund 1.500 m³ ermittelt. Der Retentionsraumverlust soll
als gemeinsame Wasserbaumaßnahmen mit dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg an
anderer Stelle entlang der Regnitz ausgeglichen werden.
Die Baumaßnahme muss unter laufendem Betrieb des bestehenden RÜB Eltersdorf durchgeführt werden. Zunächst wird die nördliche Beckenhälfte und die neue Pumpstation errichtet und in Betrieb genommen. Mit Inbetriebnahme des 1. BA und somit der Hälfte des Beckenvolumens mit ca. 1.700 m³ bis spätestens 31.12.2025 wird die oben genannte wasserrechtliche Auflage zur Errichtung von 1.417 m³ Rückhaltevolumen bereits erfüllt. Im Anschluss kann das alte RÜB Eltersdorf abgebrochen und die südliche Beckenhälfte als 2. BA mit weiteren ca. 1.700 m³ angebaut und in Betrieb genommen werden.
Nach Absprache mit dem WWA Nürnberg und der Unteren Wasserrechtsbehörde der Stadt Erlangen ist die Verrechnung beider Bauabschnitte mit der Abwasserabgabe möglich, da beide Bauabschnitte unabhängig voneinander eine Verbesserung für das Gewässer „Regnitz“ darstellen.
Weitere Entwurfsplanungsunterlagen werden in der Sitzung zur ergänzenden
Information ausgehängt.
Vorgesehener weiterer Terminplan
· Genehmigungsantrag und -bescheid Mai - Sept. 2023
· Ausführungsplanung, Ausschreibung und Submission Juli 2023 - Jan. 2024
· Wertung und BWA-Vergabe Feb. - März 2024
· Auftrag und Baubeginn ab April 2024
· Fertigstellung und Inbetriebnahme 1. BA (Wasserrecht) bis 31.12.2025
· Abbruch altes RÜB und Fertigstellung 2. BA bis 31.12.2027
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Bauaktivitäten haben per se negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der Sanierungsmaßnahme handelt es sich
jedoch um eine wasserrechtlich verpflichtende Bescheidsauflage, die bis
31.12.2025 zwingend umzusetzen ist. Die Verringerung der
Schmutzfrachtentlastung stellt eine wesentliche Verbesserung für das Gewässer
und die aquatische Umwelt dar.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die geschätzten Gesamtbaukosten inkl. 20%
Nebenkosten aus dem Vorentwurf betrugen ca.
8,55 Mio. Euro brutto.
Die gesamten Baukosten inkl. 20%
Baunebenkosten für die Neubau des RÜB 11510 mit Pumpstation Eltersdorf betragen
nunmehr nach Kostenberechnung aus der Entwurfsplanung 10,08 Mio. Euro brutto.
Die
Kostenfortschreibung begründet sich wie folgt
· größere Planungstiefe und detailliertere Mengenermittlung im Rahmen des Entwurfs, insbesondere bei der technischen Ausrüstung von Becken und Pumpstation
· geopolitisch begründete Mehrkosten in den Bereichen Bau-, Material- bzw. Lieferpreise
· ausführungsbedingte Mehrkosten für die Abwicklung unter laufendem Betrieb und dass dadurch der Beckenneubau nur nacheinander in 2 Bauabschnitten erfolgen kann
· ausführungsbedingte Mehrkosten durch neue Erkenntnisse aus der Tragewerksplanung aufgrund der notwendigen Auftriebssicherung und Bauwasserhaltung
· ausführungsbedingte Mehrkosten durch die Einschränkungen bei Baumaschineneinsatz aufgrund der zu berücksichtigenden Sicherheitsabstände zur Hochspannungsleitung
Mit der genehmigten Kostenberechnung aus der
Entwurfsplanung sowie der obengenannten Vergrößerung des Beckenvolumens von
1.417 m³ auf 3.400 m³ sind die Ingenieurverträge und Honorare des
beauftragten Objekt- und Fachplaners Steinbacher-Consult, Neusäß, ebenfalls
fortzuschreiben und anzupassen. Die dafür notwendige Beschlussfassung ist in
der BWA-Sitzung am 13.06.2023 vorgesehen.
Die erforderlichen Finanzmittel für Planung
und Abwicklung der Maßnahme „Neubau RÜB 11510 mit Pumpstation Eltersdorf“ sind
im Wirtschaftsplan 2023 berücksichtigt und werden sukzessive in die
Wirtschaftspläne 2024, 2025, 2026 und 2027 nach Baufortschritt eingestellt.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr./Kst. 720026
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk und werden sukzessive in die EBE-Wirtschaftspläne der Jahre 2024 bis 2027 eingestellt
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch das Revisionsamt
Das
Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Lageplan