Betreff
Kriterien für die Benennung von Haltestellen des ÖPNV
Vorlage
613/223/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Bushaltestellen im Stadtgebiet stellen die Zugangspunkte zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dar. Neben der Barrierefreiheit tragen sowohl die Ausstattung der Bussteige als auch Informationsmöglichkeiten und Übersichtlichkeit wesentlich zur Qualität des ÖPNV bei. In diesem Zusammenhang finden jedoch die Namen der Haltestellen oftmals weniger Beachtung, obwohl sie im Hinblick auf die Orientierung für Fahrgäste eine wichtige Rolle spielen.

 

In der Regel sind die Bushaltestellen im Stadtgebiet nach abzweigenden Straßen oder im Umfeld befindlichen „Points of Interest“ (POIs) benannt. Manche Haltestellennamen sind aber historisch bedingt und spiegeln nicht mehr das aktuelle Stadtbild wider. Als Beispiel ist die Haltestelle „Baumwollspinnerei“ zu nennen. In Anfragen sowohl der Erlanger Feuerwehr als auch aus der Bürgerschaft wurde vorgeschlagen, die Haltestelle in „Hauptfeuerwache“ umzubenennen. Der Name „Baumwollspinnerei“ ist eine langjährig bekannte Bezeichnung und dient als Andenken an eine historische Struktur, welche heute im Stadtbild aber nicht mehr erkennbar ist. Aus verkehrlicher Sicht und aus Orientierungsgründen ist eine Änderung in „Hauptfeuerwache“ zu befürworten. Aus Gründen der Stadtgeschichte wird hingegen der Hinweis auf die damalige Nutzung priorisiert. Daher wird vorgeschlagen, die stadtgeschichtliche Bedeutung anstatt mit einer Haltestellenbezeichnung beispielsweise mit einer Denkmaltafel oder einem Hinweisschild zu würdigen.

 

In der Vergangenheit wurden häufig Haltestellen bei großen Arbeitsgebern nach diesen benannt. Aufgrund der heutigen Kurzlebigkeit von Namen (z.B. Areva) soll dies zukünftig vermieden werden. Beispielsweise wurde die Haltestelle „Wehneltstraße/AREVA“ zwischenzeitlich auf „Wehneltstr.“ reduziert.

 

Seitens des Universitätsklinikums Erlangen wurde mehrfach die Bitte geäußert, anstelle des Maximiliansplatz die Bedeutung des dortigen Universitätsklinikums zu verdeutlichen. Die Haltestelle wurde daher von „Maximiliansplatz/Kliniken“ in „Kliniken/Maximiliansplatz“ umbenannt. Die Bezeichnung „Universitätskliniken“ ist aufgrund der beschränkten Zeichenlänge mit dem weiter beizubehaltenden Zusatz „Maximiliansplatz“ nicht möglich.

 

Die oben genannten Aspekte wurde zum Anlass genommen, die bestehenden Namen der Bushaltestellen in Erlangen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) zu überprüfen und darüber hinaus eine abgestimmte Systematik für die Zukunft festzuhalten. Ziel ist es, die Fahrgastinformation durch Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu verbessern, um eine möglichst einfache Orientierung für die Fahrgäste (auch auswärtige) zu erreichen.

 

Standards für die Ausstattung der Haltestellen und die Anbringung der Haltestellenbezeichnung sind im Rahmen der VGN-Qualitätsstandards, auf die sich der NVP als Mindestkriterien stützt, enthalten. Kriterien für die Namensgebung lassen sich aber weder aus den VGN-Standards noch aus der Gesetzgebung ableiten. Letztere legt lediglich eine eindeutige Ausweisung der Namen auf Schildern fest (siehe §32 Abs. 2 (2) BOKraft, § 31 Abs. 1 (2) BOStrab). Nähere Bestimmungen für die Namensgebung befinden sich darüber hinaus auch nicht in Regelwerken der FGSV (EAÖ, H VÖ, etc.).

 

Ein gutes Beispiel für eine nachvollziehbare und geregelte Systematik für die Benennung von Haltestellen bietet die Richtlinie „Haltestellennamen und Richtungsangaben“ der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Es wird daher empfohlen, die dort zugrundeliegende Struktur auf die Gegebenheit der Stadt Erlangen anzupassen und zu übertragen.
Von Seiten des Stadtarchivs wird eine individuelle Betrachtung der Haltestellen anstatt einer einheitlichen Systematik befürwortet. Das federführende Fachamt hält in der Abwägung aber weiterhin an der Umsetzung einer geregelten Systematik fest, welche im Stadtgebiet die gleichen Maßstäbe ansetzt und langfristig anwendbar ist.

 

Die Haltestellen des ÖPNV werden zukünftig gemäß der nachfolgenden Systematik benannt. Die Kriterien für die Benennung der Haltestellen werden verbindlich in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans aufgenommen.

 

Kriterien für Haltestellenbenennungen

In absteigender Reihenfolge sind bei der Benennung von Haltestellen folgende Kriterien zu berücksichtigen:

1.    Bahnhöfe, Haltestellen mit überregionaler Bedeutung

Haltestellen in unmittelbarer Nähe zu Bahnhöfen bzw. zu Haltestellen von überregionaler Bedeutung sind nach diesen zu benennen.

 

2.    Öffentliche Einrichtungen und Points of Interest (POIs)

Öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Denkmäler, Parkanlagen, Plätze, Schulen. Bei gleichzeitigem Vorhandensein ist der POI mit höherer regionaler Bedeutung zu wählen.

 

3.    Querende / abzweigende Straßen

In der Nähe befindliche abzweigende Straßen. Bei mehreren umliegenden Abzweigungen wird deren Klassifizierung im Straßennetz absteigend berücksichtigt. Bei gleicher Klassifizierung wird die Abzweigung mit der geringsten Distanz gewählt.

 

4.    Kreuzungen

Kreuzungen von zwei Straßen des Hauptstraßennetzes (z.B. „Äußere Brucker/P.-Gossen-Str.“)

 

5.    Himmelsrichtungen

Sollte eine Unterscheidung von Haltestellen durch die vorherigen Kriterien nicht möglich sein, können als Zusatz Himmelsrichtungen genutzt werden.

 

 

 

 

Festlegungen für die Benennung von Haltestellen

 

Die Benennung von Haltestellen unterliegt darüber hinaus folgenden Festlegungen:

 

1.       Für die Benennung der Haltestellen ist Amt 61 zuständig. Die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH (ESTW) werden als betrautes und umsetzendes Verkehrsunternehmen der Stadt Erlangen bei der Benennung miteinbezogen. Die Festlegung für die Benennung von Haltestellen muss bis spätestens August erfolgen, um für den Fahrplanwechsel im Dezember berücksichtigt werden zu können.

2.       Die technische Umsetzung der Haltestellennamen (Übermittlung an die Datendrehscheibe DEFAS, Änderung Haltestellenschilder etc.) erfolgt durch die ESTW und den VGN. Durch die Einspeisung in bundesweite Informationssysteme (inkl. Printmedien) sind derartige Änderungen auch nur zum Fahrplanwechsel am Jahresende umsetzbar.

3.       Bei bestimmten räumlichen Gegebenheiten können Zusätze mit einem Schrägstrich berücksichtigt werden (siehe „Kliniken/Maximiliansplatz“), sofern die für die Auskunftssysteme verfügbare Zeichenlänge nicht überschritten wird.

4.       Eine Benennung von Haltestellen nach privaten Einrichtungen ist zu vermeiden, um Neutralität zu wahren und Gleichbehandlung zu gewährleisten. (Der Siemens Campus stellt eine mögliche Ausnahme dar, da es sich um den formalen Namen eines öffentlichen zugänglichen Stadtteiles handelt und der Name der Öffentlichkeit geläufig ist).

5.       Der für die Namensgebung ausschlaggebende Ort muss sich im direkten Umfeld der Haltestelle befinden und bestenfalls sichtbar sein. Der Ort muss sich mindestens innerhalb des Erschließungsradius der Haltestelle befinden und sollte bestenfalls nicht mehr als 200 Meter entfernt sein.

6.       Die Länge der Bezeichnung sollte so kurz wie möglich ausfallen, damit diese gut merkbar und in den Fahrplänen, digitalen Auskunftssystemen und der Anzeigen in den Bussen vollständig dargestellt und akustisch wiedergegeben werden kann.

7.       Bei Veränderungen in Bezug auf Örtlichkeiten, die als Grundlage für die Benennung umliegender Haltestellen herangezogen wurden, soll eine Anpassung der betroffenen Haltestellennamen zum nächsten Fahrplanwechsel geprüft werden.

8.       Das Stadtarchiv wird frühzeitig in die Änderung der Benennung von Haltestellen einbezogen und erhält eine angemessene Frist, innerhalb derer eine Rückmeldung erfolgen muss, um in der Entscheidung berücksichtigt werden zu können.

Im Rahmen der Erarbeitung der Systematik wurden die vorhandenen Haltestellennamen im Stadtgebiet geprüft. Zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2023 sollen folgende Haltestellen umbenannt werden.

 

Hinweis: In den Fahrplanauskunftssystemen sind teilweise ergänzend Ortsangaben angefügt, die zur Differenzierung der Haltestellen dienen. Diese sind in Klammern dargestellt.

 

Aktuelle Bezeichnung

Änderung zum Fahrplanwechsel Dez. 2023

(Büchenbach/ER) Bamberger Straße

(Büchenbach/ER) Mönauschule

(Büchenbach/ER) Nord

(Büchenbach/ER) Büchenbacher Anlage

(Büchenbach/ER) Westerwaldweg

(Büchenbach/ER) Heinrich-Kirchner-Schule

(Erlangen) Baumwollspinnerei

(Erlangen) Hauptfeuerwache

(Erlangen) Neuer Markt

(Erlangen) Neuer Markt / Rathaus

(Erlangen) Schillerstraße

(Erlangen) Marie-Therese-Gymnasium

(Erlangen) Technische Fakultät (Bussteig 1, 2)

(Erlangen) Technische Fakultät / Wohnheim

Sieglitzhof Nord

(Sieglitzhof) Zanderstraße

Tennenlohe Süd

(Tennenlohe) Am Wolfsmantel

 

Darüber hinaus wird eine Umbenennung der Haltestellen „Siemens-Verwaltung“ und „Forschungszentrum“ geprüft, aufgrund der dort fortlaufenden Entwicklungen werden in diesem Fall Änderungen gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen. Außerdem bestehen Überlegungen, auf den Haltestellen der Bunsenstraße (ggf. mit räumlicher Verschiebung) den östlichen Zugang zum S-Bahnhof Bruck zu verdeutlichen.

 

Bei zukünftigen Änderungsvorschlägen von Haltestellenbenennungen wird die Verwaltung den Ausschuss frühzeitig darüber informieren.

 


Anlagen: