hier: Billigungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 472 der Stadt Erlangen –
Geh und Radweg Haundorf-Häusling – mit integriertem Grünordnungsplan in der
Fassung vom 16.05.2023 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Durch den geplanten Geh- und
Radweg soll eine wichtige Verbindung zwischen Erlangen und Haundorf bzw.
Herzogenaurach, insbesondere dem Wohn- und Gewerbegebiet Herzo Base geschaffen
werden.
Gemäß einer Radverkehrszählung
aus dem Jahr 2015 wird die Haundorfer Straße zwischen Häusling und Haundorf von
rund 500 Radfahrern pro Tag befahren. Auf dem Gebiet des Landkreises
Erlangen-Höchstadt zwischen Haundorf und der BAB A3 wurde die Fuß- und
Radwegeverbindung südlich parallel zur Kreisstraße ERH 3 bereits vor einigen
Jahren hergestellt. Auf Erlanger Stadtgebiet ist dies noch nicht erfolgt.
Durch den
laufenden Ausbau der BAB A3 auf zukünftig sechs Spuren wird im Zuge des Umbaus
der Autobahnbrücke zwischen Haundorf und Häusling die Unterführung verbreitert
und somit Platz für die neue Geh- und Radwegverbindung geschaffen.
Durch die
Schaffung einer durchgängigen asphaltierten Geh- und Radwegverbindung von
Häusling nach Haundorf werden die überörtlichen Wegeverbindungen und die
Verkehrssicherheit verbessert sowie die Umweltbeeinträchtigungen durch eine
Erhöhung der Anzahl der Fahrradfahrer und die Reduzierung der Kfz-Fahrten
verringert.
Mithilfe des
Bebauungsplans bietet sich die Möglichkeit, den erforderlichen Grunderwerb für
die Flächen, die sich bisher nicht im Eigentum der Stadt Erlangen befinden, in
letzter Konsequenz durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das
Grundstück mit der Fl.-Nr. 235/1 und Teilflächen der Grundstücke mit den
Fl.-Nrn. 531, 532 und 533 der Gemarkung Kosbach. Die Größe des Planbereiches
beträgt ca. 0,29 ha (siehe Anlage 1).
c) Planungsrechtliche
Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 2003 (FNP) ist die
Geh- und Radwegverbindung als überörtliche und örtliche Hauptradweg/-strecke
dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem FNP entwickelt. Eine Änderung des
FNP ist daher nicht erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 472 der
Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Haundorf-Häusling – mit integriertem
Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) hat am 19.05.2020 beschlossen, für den
geplanten Geh- und Radweg zwischen Haundorf und Häusling den Bebauungsplan Nr.
472 der Stadt Erlangen nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Form
stattgefunden,
dass vom 02.07.2020 bis
einschließlich 03.08.2020 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme
gegeben wurde. Zum Vorentwurf
des Bebauungsplans ist keine Stellungnahme eingegangen.
Frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat
in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 stattgefunden.
Die vorgebrachten
Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu geringen Änderungen und Ergänzungen
der Planung geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in
der Anlage 2 entnommen werden.
b) Städtebauliche Ziele
Ziel der Planung ist die
Schaffung einer sicheren Wegeverbindung für Pendler und Freizeitsuchende
zwischen Haundorf und Häusling.
c) Umweltprüfung
Für die Belange des
Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung
Mit der Schaffung der
bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Bau des Geh- und Radweges ist ein
Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung verbunden. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung hat
ergeben, dass der Ausgleich nicht vollständig im Gebiet erbracht werden kann,
weshalb der verbleibende Ausgleich auf einer externen Fläche erfolgen wird.
Zusammenfassung
Umweltbericht
Um die durch die Planung
entstehenden Auswirkungen auf die Umwelt zu beurteilen, wurde der momentane
Zustand der relevanten Schutzgüter untersucht, und eine Prognose für Ihre
Entwicklung im Planungsfall erstellt.
Die Störung der
Tier- und Pflanzenwelt ist als gering zu bewerten, da die Nutzung nur auf den
relativ kurzen und nur 3,00 m breiten Fuß- und Radweg beschränkt ist.
Seltene und
schutzwürdige Biotope, Böden oder sonstige Bereiche mit besonderen ökologischen
Funktionen werden von dem geplanten Bau des Geh- und Radweges nicht in Anspruch
genommen.
Im Bereich des
geplanten Radweges sind bis auf die Auswirkungen durch die Versiegelung keine
weiteren Umweltauswirkungen zu erwarten.
Zusammenfassend ist
festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und zum
Ausgleich durch die Realisierung des Bebauungsplans keine erheblichen
Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Insgesamt wird sich die Erholungsfunktion im Plangebiet und die Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs über das Plangebiet hinaus wesentlich verbessern.
4. Klimaschutz
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden Umwelt- und Klimaaspekte durch die Ausarbeitung eines Umweltberichts einer eingehenden Betrachtung zugeführt.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Grunderwerb Errichtung |
ca.
250.000 € |
bei IPNr.: 541.324 bei IPNr.: 541.837 für 2025 sind derzeit für 2025 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden bzw. vorgesehen auf IvP-Nr. 541.324 / 541.837
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Lageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis
3. Stand des Bauleitplanverfahrens