Betreff
Bebauungsplan Nr. 472 - Geh- und Radweg Haundorf-Häusling - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Billigungsbeschluss
Vorlage
611/148/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 472 der Stadt Erlangen – Geh und Radweg Haundorf-Häusling – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 16.05.2023 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 a) Anlass und Ziel der Planung

 

Durch den geplanten Geh- und Radweg soll eine wichtige Verbindung zwischen Erlangen und Haundorf bzw. Herzogenaurach, insbesondere dem Wohn- und Gewerbegebiet Herzo Base geschaffen werden.

 

Gemäß einer Radverkehrszählung aus dem Jahr 2015 wird die Haundorfer Straße zwischen Häusling und Haundorf von rund 500 Radfahrern pro Tag befahren. Auf dem Gebiet des Landkreises Erlangen-Höchstadt zwischen Haundorf und der BAB A3 wurde die Fuß- und Radwegeverbindung südlich parallel zur Kreisstraße ERH 3 bereits vor einigen Jahren hergestellt. Auf Erlanger Stadtgebiet ist dies noch nicht erfolgt.

 

Durch den laufenden Ausbau der BAB A3 auf zukünftig sechs Spuren wird im Zuge des Umbaus der Autobahnbrücke zwischen Haundorf und Häusling die Unterführung verbreitert und somit Platz für die neue Geh- und Radwegverbindung geschaffen.

 

Durch die Schaffung einer durchgängigen asphaltierten Geh- und Radwegverbindung von Häusling nach Haundorf werden die überörtlichen Wegeverbindungen und die Verkehrssicherheit verbessert sowie die Umweltbeeinträchtigungen durch eine Erhöhung der Anzahl der Fahrradfahrer und die Reduzierung der Kfz-Fahrten verringert.

 

Mithilfe des Bebauungsplans bietet sich die Möglichkeit, den erforderlichen Grunderwerb für die Flächen, die sich bisher nicht im Eigentum der Stadt Erlangen befinden, in letzter Konsequenz durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.

 

b) Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Fl.-Nr. 235/1 und Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 531, 532 und 533 der Gemarkung Kosbach. Die Größe des Planbereiches beträgt ca. 0,29 ha (siehe Anlage 1).

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 2003 (FNP) ist die Geh- und Radwegverbindung als überörtliche und örtliche Hauptradweg/-strecke dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem FNP entwickelt. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 472 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Haundorf-Häusling – mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Verfahren

Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) hat am 19.05.2020 beschlossen, für den geplanten Geh- und Radweg zwischen Haundorf und Häusling den Bebauungsplan Nr. 472 der Stadt Erlangen nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Form stattgefunden,

dass vom 02.07.2020 bis einschließlich 03.08.2020 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme

gegeben wurde. Zum Vorentwurf des Bebauungsplans ist keine Stellungnahme eingegangen.

 

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 stattgefunden.

 

Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu geringen Änderungen und Ergänzungen der Planung geführt. Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 2 entnommen werden.

 

b) Städtebauliche Ziele

Ziel der Planung ist die Schaffung einer sicheren Wegeverbindung für Pendler und Freizeitsuchende zwischen Haundorf und Häusling.

 

c) Umweltprüfung

Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mit der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Bau des Geh- und Radweges ist ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verbunden. Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung hat ergeben, dass der Ausgleich nicht vollständig im Gebiet erbracht werden kann, weshalb der verbleibende Ausgleich auf einer externen Fläche erfolgen wird.

 

Zusammenfassung Umweltbericht

Um die durch die Planung entstehenden Auswirkungen auf die Umwelt zu beurteilen, wurde der momentane Zustand der relevanten Schutzgüter untersucht, und eine Prognose für Ihre Entwicklung im Planungsfall erstellt.

 

Die Störung der Tier- und Pflanzenwelt ist als gering zu bewerten, da die Nutzung nur auf den relativ kurzen und nur 3,00 m breiten Fuß- und Radweg beschränkt ist.

Seltene und schutzwürdige Biotope, Böden oder sonstige Bereiche mit besonderen ökologischen Funktionen werden von dem geplanten Bau des Geh- und Radweges nicht in Anspruch genommen.

Im Bereich des geplanten Radweges sind bis auf die Auswirkungen durch die Versiegelung keine weiteren Umweltauswirkungen zu erwarten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich durch die Realisierung des Bebauungsplans keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

 

Insgesamt wird sich die Erholungsfunktion im Plangebiet und die Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs über das Plangebiet hinaus wesentlich verbessern.

 

4.   Klimaschutz

 

Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens werden Umwelt- und Klimaaspekte durch die Ausarbeitung eines Umweltberichts einer eingehenden Betrachtung zugeführt.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Grunderwerb

Errichtung

 

 

ca. 250.000 €

 

 

bei IPNr.: 541.324

bei IPNr.: 541.837 für 2025

sind derzeit für 2025
vorgesehen

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden bzw. vorgesehen auf IvP-Nr. 541.324 / 541.837      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Lageplan mit Geltungsbereich

                        2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis

                        3. Stand des Bauleitplanverfahrens