Die Verwaltung der Stadt Erlangen wird bei allen zukünftigen eigenen Bauprojekten zur Einhaltung des „Leitfaden nachhaltige und energieeffiziente Gebäude für den Bereich Städtische Gebäude“ beauftragt.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Nach der Ausrufung des Klimanotstands im
Mai 2019 wurde im November 2020 beschlossen, dass die Stadt Erlangen ihren
Gestaltungsspielraum konsequent nutzt, um die erforderlichen Institutionen,
Infrastrukturen und Maßnahmen zur Einhaltung des 1,5°C-Klimaziels auf
städtischer Ebene zu schaffen. Maßnahmen zur Erreichung des Ziels wurden durch
den Beschluss zur Umsetzung des Fahrplan Klima-Aufbruch im Oktober 2022
beschlossen (31/163/2022). Ein Teil der beschlossenen Maßnahmen wird durch den
„Leitfaden nachhaltiges Bauen“ konkretisiert.
Der Leitfaden beinhaltet
Anforderungen an die nachhaltige Gestaltung von Gebäuden. Dies betrifft sowohl
die Sanierung, als auch die Errichtung von Gebäuden. Der „Leitfaden nachhaltige
und energieeffiziente Gebäude für den Bereich Städtische Gebäude“ beinhaltet
unterschiedliche Vorgaben für städtische Bauvorhaben der Stadt Erlangen.
a)
Durch die Bündelung sämtlicher Vorgaben
und Anforderungen an das nachhaltige Bauen in einem zentralen Dokument, wird
die ämterübergreifende Bearbeitung vereinfacht.
b)
Durch die neuen Anforderungen wird die
Nachhaltigkeit bei Neubau- und Sanierungsprojekten unter städtischer
Beteiligung verbessert.
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der „Leitfaden nachhaltige und
energieeffiziente Gebäude für den Bereich Städtische Gebäude soll bei Baumaßnahmen städtischer Gebäude verbindlich
angewendet werden.
Der Leitfaden bündelt folgende bereits
bestehende Anforderungen
-
die Solare Baupflicht (611/108/2022)
-
technische Anforderungen zum Wärmeschutz
von Gebäuden (U-Werte)
-
den Grundsatz Entwicklung vor Sanierung
vor Neubau
-
Anforderungen zur Biodiversität (Bisher
entsprechend der gesetzlichen Grundlagen, im Leitfaden durch Animal Aided
Design darüberhinausgehend)
-
Anforderungen zum Umgang mit
Niederschlagswasser (31/155/2022)
-
Bilanzierungsmodell zur Ermittlung der
CO2-Emissionen von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus (24/018/2021)
(Anpassungen wurden bezüglich der Bewertung von Grauer Energie und der
Möglichkeit zur Kompensation von CO2-Emissionen durchgeführt)
Folgende neuen Anforderungen wurden im
Rahmen der Erstellung des Leitfadens hinzugefügt:
-
Neubaustandard Effizienzhaus 40 /
Effizienzgebäude 40
-
Effizienzhaus 55 bei Generalsanierungen
-
Anforderung an Lüftungsanlagen für Räume
mit hoher Personenbelegung über längere Zeiträume
-
Anforderungen an die Nachhaltigkeit von
Baustoffen
-
Selbstverpflichtung zur Nachrüstung von
PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ ist bei allen Bauvorhaben städtischer Gebäude anzuwenden, die unter das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) fallen. Die im Leitfaden beschriebenen Anforderungen sind als grundsätzliche Leitlinien zu verstehen. Aus verschiedenen Gründen können Abweichungen zu diesem Leitfaden notwendig sein. Abweichungen und die Gründe dafür sind im Rahmen der jeweils zuständigen städtischen Gremien darzulegen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Leitfaden nachhaltige und energieeffiziente
Gebäude für den Bereich Städtische Gebäude