Betreff
Leitfaden nachhaltige und energieeffiziente Gebäude - Bereich Städtische Gebäude
Vorlage
31/184/2023
Aktenzeichen
VII/31/WKB
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung der Stadt Erlangen wird bei allen zukünftigen eigenen Bauprojekten zur Einhaltung des „Leitfaden nachhaltige und energieeffiziente Gebäude für den Bereich Städtische Gebäude“ beauftragt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach der Ausrufung des Klimanotstands im Mai 2019 wurde im November 2020 beschlossen, dass die Stadt Erlangen ihren Gestaltungsspielraum konsequent nutzt, um die erforderlichen Institutionen, Infrastrukturen und Maßnahmen zur Einhaltung des 1,5°C-Klimaziels auf städtischer Ebene zu schaffen. Maßnahmen zur Erreichung des Ziels wurden durch den Beschluss zur Umsetzung des Fahrplan Klima-Aufbruch im Oktober 2022 beschlossen (31/163/2022). Ein Teil der beschlossenen Maßnahmen wird durch den „Leitfaden nachhaltiges Bauen“ konkretisiert.

Der Leitfaden
beinhaltet Anforderungen an die nachhaltige Gestaltung von Gebäuden. Dies betrifft sowohl die Sanierung, als auch die Errichtung von Gebäuden. Der „Leitfaden nachhaltige und energieeffiziente Gebäude für den Bereich Städtische Gebäude“ beinhaltet unterschiedliche Vorgaben für städtische Bauvorhaben der Stadt Erlangen.

 

a)    Durch die Bündelung sämtlicher Vorgaben und Anforderungen an das nachhaltige Bauen in einem zentralen Dokument, wird die ämterübergreifende Bearbeitung vereinfacht.

b)    Durch die neuen Anforderungen wird die Nachhaltigkeit bei Neubau- und Sanierungsprojekten unter städtischer Beteiligung verbessert.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der „Leitfaden nachhaltige und energieeffiziente Gebäude für den Bereich Städtische Gebäude soll bei Baumaßnahmen städtischer Gebäude verbindlich angewendet werden.

 

Der Leitfaden bündelt folgende bereits bestehende Anforderungen

-       die Solare Baupflicht (611/108/2022)

-       technische Anforderungen zum Wärmeschutz von Gebäuden (U-Werte)

-       den Grundsatz Entwicklung vor Sanierung vor Neubau

-       Anforderungen zur Biodiversität (Bisher entsprechend der gesetzlichen Grundlagen, im Leitfaden durch Animal Aided Design darüberhinausgehend)

-       Anforderungen zum Umgang mit Niederschlagswasser (31/155/2022)

-       Bilanzierungsmodell zur Ermittlung der CO2-Emissionen von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus (24/018/2021) (Anpassungen wurden bezüglich der Bewertung von Grauer Energie und der Möglichkeit zur Kompensation von CO2-Emissionen durchgeführt)

 

Folgende neuen Anforderungen wurden im Rahmen der Erstellung des Leitfadens hinzugefügt:

-       Neubaustandard Effizienzhaus 40 / Effizienzgebäude 40

-       Effizienzhaus 55 bei Generalsanierungen

-       Anforderung an Lüftungsanlagen für Räume mit hoher Personenbelegung über längere Zeiträume

-       Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Baustoffen

-       Selbstverpflichtung zur Nachrüstung von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Der Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ ist bei allen Bauvorhaben städtischer Gebäude anzuwenden, die unter das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) fallen. Die im Leitfaden beschriebenen Anforderungen sind als grundsätzliche Leitlinien zu verstehen. Aus verschiedenen Gründen können Abweichungen zu diesem Leitfaden notwendig sein. Abweichungen und die Gründe dafür sind im Rahmen der jeweils zuständigen städtischen Gremien darzulegen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Leitfaden nachhaltige und energieeffiziente Gebäude für den Bereich Städtische Gebäude