Betreff
Verwendung des Jahresergebnisses 2021 der Stadt Erlangen
Vorlage
20/045/2023
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1.    Der festgestellte Jahresüberschuss 2021 des Kernhaushaltes der Stadt Erlangen (ohne nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 40.277.461,16 Euro wird in die Ergebnisrücklage eingestellt. Diese weist hierdurch einen Bestand von 211.414.748,36 Euro aus.

 

2.    Die Jahresergebnisse 2021 der nicht rechtsfähigen Stiftungen werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:

 

 

 

(1)

(2)

(3)

(4)=(1)-(3)

Stiftung

Jahresergebnis 2021 in Euro nach Bildung Mittelverwendungsrückstellung

Mittelverwendungs-
rückstellung
in Euro

Zuführung/
Entnahme (-)
Umschichtungsrücklage (Sachanlagen) in Euro

Zuführung/
Entnahme(-)
Ergebnisrücklagen mit Ergebnisvortrag
in Euro

Vermächtnis Babette Zielbauer

26.942,04

34.740,00

 

26.942,04

Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung

2.778,53

 

 

2.778,53

Josefine-Riha-Stiftung

192,84

202,00

 

192,84

Krumbeck-Stiftung

7.046,69

 

 

7.046,69

 

 

-4.208,66

4.208,66

Marianne-Seltner-Stiftung

20,60

 

 

20,60

Ilse-Kosmol-Stiftung

-107,07

 

 

-107,07

 

 

 

 

 

 

 


1.    Ausgangslage

In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das Jahresergebnis 2021 der Stadt Erlangen mit einem Überschuss von 40,314 Mio. Euro (Überschuss Stadt-Kernhaushalt 40,277 Mio. Euro, Überschuss nicht rechtsfähige Stiftungen 0,037 Mio. Euro) festgestellt. Auf die Vorlage 14/137/2023 wird verwiesen.

Auch wenn § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik vorgibt, einen Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Defizits benötigt wird, zwingend der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen und somit der Stadtrat bei seinem Votum keine Wahlmöglichkeit hat, empfiehlt der BKPV auch unter diesen Umständen eine ausdrückliche Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.

Die Bilanzen der nicht rechtsfähigen Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im Treuhandkapital enthalten.

Die ausgewiesenen Jahresergebnisse 2021 der Stiftungen sind, sofern Mittelverwendungsrückstellungen zu bilden waren, die Jahresergebnisse nach Bildung der Mittelverwendungsrückstellungen.

Bei der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer Zweckrücklage zugeführt. Dies war 2021 aufgrund des niedrigen Ergebnisses nicht möglich.

 

Bei der Ilse-Kosmol-Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Ein Kapitalerhalt ist nicht erforderlich.

 

 

 

2.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgehend von einem Stand von 171,137 Mio. Euro weist die Ergebnisrücklage nach Zuführung des Jahresergebnisses 2021 einen Betrag von 211,415 Mio. Euro aus.

 

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Eine Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung erhöht die Ergebnisrücklage auf den unter Ziffer 2 genannten Wert. Dies geschieht durch eine entsprechende Buchung innerhalb der Bilanzposition "Eigenkapital".