Betreff
Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sing- und Musikschule Erlangen
Vorlage
47/089/2023
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Am 1. März 2022 trat das „Faire Verbraucherverträge-Gesetz“ in Kraft. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wurde eingeführt, dass Verträge nicht mehr automatisch verlängert werden können.

Deshalb passt die Sing- und Musikschule ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an (s. Anlage, Änderungen rot markiert). Die Änderungen betreffen den Einzel- und Kleingruppenunterricht sowie den Unterricht im Ensemble. Hier müssen die Eltern zukünftig gegen Ende eines Schuljahrs eine Vertragsverlängerung anzeigen und ihr Kind damit für das folgende Jahr weitermelden, andernfalls erlischt der Vertrag. Die Sing- und Musikschule wird zu gegebener Zeit Erinnerungen an die Eltern verschicken.

Alle anderen Unterrichtsverträge der Sing- und Musikschule, beispielsweise Chor in der Grundschule, Miniband oder Unterricht in Großgruppen als elementares Musizieren mit Ukulele, Keyboard etc. enden sowieso automatisch zum Ende des Schuljahrs. Hier sind bereits jetzt Neuanmeldungen erforderlich.

 

 


Anlagen: AGBs der Sing- und Musikschule Erlangen