Betreff
Energienotfallberatung
Vorlage
503/002/2023
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Folgen des starken Anstieges von Wohnkosten (Miete, Energie) seit dem vergangenen Herbst sind noch nicht absehbar. Es ist aber nicht auszuschließen, dass Rückstände bei der Zahlung von Mieten und Energiekosten mit zeitlicher Verzögerung letztendlich zu Räumungsklagen, zumindest aber zu finanziellen Schieflagen führen werden.

Somit muss die weitere Entwicklung genau beobachtet werden, um möglichst frühzeitig Räumungsklagen und Wohnungsverluste aufgrund steigender Energiepreise zu verhindern.

Entlastungsmaßnahmen des Bundes

Der Bund hat einige Entlastungsmaßnahmen (siehe Anlage) initiiert.

Nachdem im Zuge der Beratungen zu Strom- und Gaspreisbremsen der Ruf nach Hilfen für die vielen tausend Besitzer von Heizöl-, Flüssiggas- und Pelletheizungen immer lauter wurde, hat sich die Ampelkoalition darauf verständigt, auch diese Haushalte nun mit einem (bis zu) 2000,00 Euro Heizkostenzuschuss zu unterstützen. Bemessungsgrundlage bilden dann die entsprechenden Rechnungen über den Heizmittelkauf vom 01.01.2022 bis zum 01.12.22.

So sollen auch Haushalte, die nicht mit sogenannten "leitungsgebundenen" Brennstoffen wie Strom und Gas heizen, mit bis zu 2000 Euro pro Haushalt von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Viele Details zur Abwicklung sind jedoch noch unklar. Antragstellung und Auszahlung sollen aber über die Bundesländer abgewickelt werden. Wann das Antragsverfahren jedoch startet ist noch nicht bekannt.

Unterstützungsmaßnahmen des Sozialamts

Mit der Aufstockung der Mittel für „Maßnahmen außerhalb der Sozialhilfe“ sollen akute finanzielle Notlagen bei Miete und Energiekosten kurzfristig und unbürokratisch gelöst werden, um Wohnungsverluste möglichst zu verhindern.

Amt 50 hat im Zuge der Energiekrise hierfür bereits zum 01.01.2023 die Stelle „Energienotfallberatung“ geschaffen. Die Energienotfallberatung unterstützt Erlanger Bürgerinnen und Bürger, wenn die Kosten für Energie (Energiebeschaffungskosten / Energienachzahlung) nicht bewältigt werden können und versucht dadurch soweit wie möglich dem Verlust von Wohnungen aufgrund von Energieschulden entgegen zu wirken.

Im Rahmen der Beratung werden gesetzliche (insbes. SGB II- und SGB XII-Leistungsansprüche) sowie kommunale Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung geprüft, ehe sich Energieschulden verfestigen.

Die Beratung erfolgt telefonisch und im Rathaus.

Die Kontaktdaten lauten:

Büro:                Rathaus, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
Telefon:            0 91 31 – 86 34 41
E-Mail:            
energienotfallberatung@stadt.erlangen.de
Internet:          
https://erlangen.de/aktuelles/energienotfallberatung

Hierbei spielt auch der sozialpädagogische Dienst für Wohnungsnotfälle eine wesentliche Rolle, um Menschen beim Erhalt ihres Mietverhältnisses zu unterstützen und dadurch Wohnungsverluste zu verhindern. In Zusammenarbeit mit der Energienotfallberatung begleiten die Kolleg*innen des sozialpädagogischen Dienstes diejenigen Bürger*innen, welche über die Beratung hinausgehende Unterstützung benötigen. So ist etwa - soweit möglich - mit Wohnungsgesellschaften abzustimmen, dass ausstehende Energiekostenzahlungen gestundet werden und nicht zu Kündigungen führen o.ä.

Gespräche mit Akteuren im Energiesektor, wie ESTW, Wohnbaugesellschaften sind bereits angelaufen.

Bisher wurden in 2023 gut 3.000 Euro für Stromnotlagen aus Mitteln für „Maßnahmen außerhalb der Sozialhilferechts“ in Anspruch genommen.

 


Anlagen: 1 Übersicht „Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Bereich „Wohnen und Energie“