Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Folgen des starken Anstieges von
Wohnkosten (Miete, Energie) seit dem vergangenen Herbst sind noch nicht
absehbar. Es ist aber nicht auszuschließen, dass Rückstände bei der Zahlung von
Mieten und Energiekosten mit zeitlicher Verzögerung letztendlich zu
Räumungsklagen, zumindest aber zu finanziellen Schieflagen führen werden.
Somit muss die weitere Entwicklung genau beobachtet werden, um möglichst frühzeitig Räumungsklagen und Wohnungsverluste aufgrund steigender Energiepreise zu verhindern.
Entlastungsmaßnahmen des Bundes
Der Bund hat einige Entlastungsmaßnahmen (siehe Anlage) initiiert.
Nachdem im Zuge der Beratungen
zu Strom- und Gaspreisbremsen der Ruf nach Hilfen für die vielen tausend
Besitzer von Heizöl-, Flüssiggas- und Pelletheizungen immer lauter wurde, hat
sich die Ampelkoalition darauf verständigt, auch diese Haushalte nun mit einem
(bis zu) 2000,00 Euro Heizkostenzuschuss zu unterstützen. Bemessungsgrundlage
bilden dann die entsprechenden Rechnungen über den Heizmittelkauf vom
01.01.2022 bis zum 01.12.22.
So sollen auch Haushalte, die
nicht mit sogenannten "leitungsgebundenen" Brennstoffen wie Strom und
Gas heizen, mit bis zu 2000 Euro pro Haushalt von den hohen Energiepreisen
entlastet werden. Viele Details zur Abwicklung sind jedoch noch unklar.
Antragstellung und Auszahlung sollen aber über die Bundesländer abgewickelt
werden. Wann das Antragsverfahren jedoch startet ist noch nicht bekannt.
Unterstützungsmaßnahmen des Sozialamts
Mit der Aufstockung der Mittel für
„Maßnahmen außerhalb der Sozialhilfe“ sollen akute finanzielle Notlagen bei
Miete und Energiekosten kurzfristig und unbürokratisch gelöst werden, um
Wohnungsverluste möglichst zu verhindern.
Amt 50 hat im Zuge der Energiekrise hierfür bereits zum 01.01.2023
die Stelle „Energienotfallberatung“ geschaffen. Die Energienotfallberatung
unterstützt Erlanger Bürgerinnen und Bürger, wenn die Kosten für Energie
(Energiebeschaffungskosten / Energienachzahlung) nicht bewältigt werden können
und versucht dadurch soweit wie möglich dem Verlust von Wohnungen aufgrund von Energieschulden
entgegen zu wirken.
Im Rahmen der Beratung werden gesetzliche (insbes. SGB II- und SGB
XII-Leistungsansprüche) sowie kommunale Möglichkeiten der finanziellen
Unterstützung geprüft, ehe sich Energieschulden verfestigen.
Die Beratung erfolgt telefonisch und im Rathaus.
Die Kontaktdaten lauten:
Büro:
Rathaus, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen
Telefon: 0 91
31 – 86 34 41
E-Mail:
energienotfallberatung@stadt.erlangen.de
Internet: https://erlangen.de/aktuelles/energienotfallberatung
Hierbei spielt auch der sozialpädagogische Dienst für Wohnungsnotfälle eine wesentliche Rolle, um Menschen beim Erhalt ihres Mietverhältnisses zu unterstützen und dadurch Wohnungsverluste zu verhindern. In Zusammenarbeit mit der Energienotfallberatung begleiten die Kolleg*innen des sozialpädagogischen Dienstes diejenigen Bürger*innen, welche über die Beratung hinausgehende Unterstützung benötigen. So ist etwa - soweit möglich - mit Wohnungsgesellschaften abzustimmen, dass ausstehende Energiekostenzahlungen gestundet werden und nicht zu Kündigungen führen o.ä.
Gespräche mit Akteuren im Energiesektor, wie ESTW, Wohnbaugesellschaften sind bereits angelaufen.
Bisher wurden in 2023 gut 3.000 Euro für Stromnotlagen aus Mitteln für „Maßnahmen außerhalb der Sozialhilferechts“ in Anspruch genommen.
Anlagen: 1 Übersicht „Entlastungsmaßnahmen des Bundes im Bereich „Wohnen und Energie“