1.
Der
Jahresabschluss 2021 der Stadt Erlangen zum 31.12.2021 wird in der im
Prüfungsbericht vom 09.02.2023 abgedruckten Fassung festgestellt.
2.
Dem
Oberbürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.
Hinweis: Der Revisionsausschuss hat in seiner Sitzung am
15.03.2023 – einstimmig – dem Stadtrat empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der
Stadt Erlangen festzustellen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Hierzu erfolgen mündliche Ausführungen der Vorsitzenden des Revisionsausschusses.
Der Jahresabschluss 2021 wurde
dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 20.07.2022 durch
die Stadtkämmerei zur Kenntnis gebracht und offiziell dem Revisionsamt zur
Prüfung über-geben. Mit der Vorlage des Prüfungsberichts vom 09.02.2023 über
die örtliche Prüfung des Jah-resabschlusses 2021 nahm das Revisionsamt seine
Aufgaben nach Art. 103 Abs. 3 i. V. m.
Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung wahr.
Der Prüfungsbericht dient dem
Stadtrat als Grundlage zur Beurteilung, ob der Jahresabschluss 2021 gemäß Art.
102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festgestellt und dem Oberbürgermeister
Entlastung erteilt werden kann.
Mit der Feststellung
wird das örtliche Prüfungsverfahren und damit die Rechnungslegung für das
Haushaltsjahr 2021 förmlich abgeschlossen. Mit der Entlastung wird zum Ausdruck
gebracht, dass mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft Einverständnis besteht,
die Ergebnisse gebilligt werden und auf haushaltsrechtliche Einwendungen
verzichtet wird.
Anlage:
Prüfungsbericht „Örtliche
Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Erlangen“ des Revisionsamtes (Nr.
12/2022) vom 09.02.2023
Hinweis:
Der oben genannte
Prüfungsbericht ist elektronisch als Anlage zu diesem TOP im
Ratsinformati-onssystem Session abrufbar.
Zur Verringerung von Druck- und Papierkosten, stellen wir
gedruckte Prüfungsberichte nur noch
gegen Anforderung zur Verfügung. Diese können per Mail unter
revisionsamt@stadt.erlangen.de oder telefonisch unter 86-2816 gerne bezogen
werden.