1. Der Erhöhung der Dozent*innenhonorare des Seniorenamtes auf 29,75 € je Unterrichtseinheit (entspricht 39,67 € / 60 Min.) wird zugestimmt. Die Erhöhung wird rückwirkend zum 01.01.2023 vollzogen.
2. Die Honorare für Kursdozent*innen des Seniorenamtes werden grundsätzlich auf das Niveau der Honorare der Jugendkunstschule, der Volkshochschule und der Stadtteilzentren angehoben und werden immer wieder angepasst.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Da die
Leistungen, die Kursdozent*innen für die VHS, die Jugendkunstschule, die
Stadtteilzentren und für das Seniorenamt erbringen, vergleichbar sind, ist eine
unterschiedliche Honorierung nicht nachvollziehbar und nicht vermittelbar.
Kursdozent*innen sollen künftig unabhängig davon, für welches Amt sie tätig
sind, die gleichen Honorare erhalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Seniorenamt führt niederschwellige offene Angebote und Kurse in Bereichen wie Sport, Tanz, Kreatives durch. Bislang wurden Honoraranpassungen für Dozent*innen des Seniorenamtes aus den Honorarsätzen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, der Finanzen und für Landwirtschaft und Forsten über die Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht entnommen.
Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu unterschiedlichen Honorarhöhen. Künftig soll das Niveau der Honorare für Kursdozent*innen im Seniorenamt grundsätzlich denen der Jugendkunstschule, der Stadtteilzentren und der Volkshochschule entsprechen.
Zukünftige Erhöhungen sollen jeweils auch für das Seniorenamt gelten.
Es wird seitens der Jugendkunstschule, angelehnt an den Jugendkunstschulverband, alle zwei Jahre geprüft.
Wie in den genannten Ämtern und vhs wird bei den Honoraren nicht unterschieden zwischen Kursen im Gesundheits- Bewegungsbereich und Kursen im Kreativbereich. Es werden für alle Kurse dieselben Honorarsätze gezahlt.
Die Dozent*innenhonorare für Angebote des Seniorenamtes betrugen bisher
28,48 € / 60 Minuten (Stand 12/2022).
Es
erfolgt eine Anpassung auf folgende Sätze:
39,67 € / 60 Minuten
59,50 € / 90 Minuten
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
ca 4.230,00 € |
bei Sachkonto:
529101 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/504090 KTr 31154270 /Sk 529101
sind nicht vorhanden
Anlagen: