Betreff
Erhöhung der Dozent*innenhonorare im Seniorenamt
Vorlage
504/001/2023
Aktenzeichen
V/50/WM021
Art
Beschlussvorlage

1. Der Erhöhung der Dozent*innenhonorare des Seniorenamtes auf 29,75 € je Unterrichtseinheit (entspricht 39,67 € / 60 Min.) wird zugestimmt. Die Erhöhung wird rückwirkend zum 01.01.2023 vollzogen.

2. Die Honorare für Kursdozent*innen des Seniorenamtes werden grundsätzlich auf das Niveau der Honorare der Jugendkunstschule, der Volkshochschule und der Stadtteilzentren angehoben und werden immer wieder angepasst.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Da die Leistungen, die Kursdozent*innen für die VHS, die Jugendkunstschule, die Stadtteilzentren und für das Seniorenamt erbringen, vergleichbar sind, ist eine unterschiedliche Honorierung nicht nachvollziehbar und nicht vermittelbar.
Kursdozent*innen sollen künftig unabhängig davon, für welches Amt sie tätig sind, die gleichen Honorare erhalten.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Seniorenamt führt niederschwellige offene Angebote und Kurse in Bereichen wie Sport, Tanz, Kreatives durch. Bislang wurden Honoraranpassungen für Dozent*innen des Seniorenamtes aus den Honorarsätzen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, der Finanzen und für Landwirtschaft und Forsten über die Vergütungen für den nebenamtlichen Unterricht entnommen.

 

Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu unterschiedlichen Honorarhöhen. Künftig soll das Niveau der Honorare für Kursdozent*innen im Seniorenamt grundsätzlich denen der Jugendkunstschule, der Stadtteilzentren und der Volkshochschule entsprechen.

Zukünftige Erhöhungen sollen jeweils auch für das Seniorenamt gelten.

Es wird seitens der Jugendkunstschule, angelehnt an den Jugendkunstschulverband, alle zwei Jahre geprüft.

 

Wie in den genannten Ämtern und vhs wird bei den Honoraren nicht unterschieden zwischen Kursen im Gesundheits- Bewegungsbereich und Kursen im Kreativbereich. Es werden für alle Kurse dieselben Honorarsätze gezahlt.

 

 

Die Dozent*innenhonorare für Angebote des Seniorenamtes betrugen bisher

 28,48 € / 60 Minuten (Stand 12/2022).  

Es erfolgt eine Anpassung auf folgende Sätze:

 

29,75 € / 45 Minuten

39,67 € / 60 Minuten

59,50 € / 90 Minuten

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

ca 4.230,00 €

bei Sachkonto: 529101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/504090 KTr 31154270 /Sk   529101

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: