Betreff
Kosten in Beschlussvorlagen verpflichtend angeben;
Antrag der FDP-Stadträte Nr. 300/2022
Vorlage
20/044/2023
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Sachbericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2.       Die unter dem Punkt „Ressourcen“ aufgeführten Kostenarten sind -wie bisher- verpflichtend anzugeben und auszufüllen, sofern diese öffentlich zugänglich sein dürfen. Sollten keine Kosten entstehen, so ist eine 0 einzutragen. Dies gilt ab jetzt auch, wenn der aktuelle Beschluss noch keine Kosten verursacht, aber durch die weitere Umsetzung Kosten ausgelöst werden.

3.       Der FDP-Antrag Nr. 300/2022 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausführungen zu den Haushaltsmitteln unterstützen den Meinungsfindungsprozess und schaffen Bewusstsein für die finanziellen Konsequenzen und die Tragweite eines Beschlusses.

Insbesondere Beschlüsse, die nicht unmittelbar, sondern in der weiteren Umsetzung längerfristige jährliche Zahlungsverpflichtungen erwarten lassen, führen zu einer Einschränkung der finanziellen Handlungsspielräume nicht selten weit über den Finanzplanungszeitraum hinaus. Dies gilt es transparent zu machen. Die ganzheitliche Betrachtungsweise leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Entscheidungen.

Das Muster der Beschlussvorlage sieht bereits heute unter Punkt 5 „Ressourcen“ vor, dass diverse Kostenarten, insbesondere auch die Folgekosten beziffert werden. Dies wäre künftig konsequent bei allen Arten von Beschlüssen (Grundsatzbeschlüsse, Bedarfsbeschlüsse etc.) von den Dienststellen umzusetzen.

Eine andere Möglichkeit wäre die Umgestaltung des Punktes 5 „Ressourcen“ (siehe Beispiel in Anlage 1), um zu einer differenzierteren Darstellung zu gelangen. Eine derartige Änderung der Muster-Beschlussvorlage würde jedoch die Beauftragung eines externen Dienstleisters (Hersteller/Vertriebspartner) erfordern, die Kosten verursacht. Diese werden nach Art. 69 GO zum jetzigen Zeitpunkt weder aber als notwendig noch unaufschiebbar angesehen.

Vorgeschlagen wird, die Fortschreibung der Muster-Beschlussvorlage dem sich neu konstituierenden Stadtrat 2026 vorzubehalten, sodass dessen Informationsbedürfnis vollumfänglich Rechnung getragen werden kann.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Konsequentes Benennen der ggf. erforderlichen Ressourcen, insbesondere aber auch der Folgekosten

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

         Hinweis an die Dienststellen

4.   Klimaschutz

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten   

  

bei Sachkonto:        

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 Beschlussvorlage geändert
                        Anlage 2 FDP-Antrag Nr. 300/2022