Betreff
Kosten in Beschlussvorlagen verpflichtend angeben;
Antrag der FDP-Stadträte Nr. 300/2022
Vorlage
20/044/2023
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

Die Beschlussvorlage in Session wird wie von der Stadtkämmerei vorgeschlagen modifiziert.

Angaben zu den Haushaltsmitteln sind künftig auch dann erforderlich, wenn die Haushaltsmittel erst in der weiteren Umsetzung des Beschlusses benötigt werden. Zur Prüfung der Zuwendungsfähigkeit ist in diesen Fällen explizit Stellung zu nehmen.

Der FDP-Antrag Nr. 300/2022 ist damit bearbeitet


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausführungen zu den Haushaltsmitteln unterstützen den Meinungsfindungsprozess und schaffen Bewusstsein für die finanziellen Konsequenzen und die Tragweite eines Beschlusses.

 

Insbesondere Beschlüsse, die nicht unmittelbar, sondern in der weiteren Umsetzung längerfristige jährliche Zahlungsverpflichtungen erwarten lassen, führen zu einer Einschränkung der finanziellen Handlungsspielräume nicht selten weit über den Finanzplanungszeitraum hinaus. Dies gilt es transparent zu machen.

 

Die ganzheitliche Betrachtungsweise leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit von Entscheidungen.

 

Um die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses „sichtbar“ zu machen, wird von der Stadtkämmerei vorgeschlagen, den Textbaustein „Haushaltsmittel“ auf Seite 1 der Beschlussvorlage vorzuziehen. Eine Aussage zu den Ressourcen (Ziffer 5) ist künftig immer dann zwingend zu treffen, wenn aufgrund des Beschlusses -auch in der weiteren Umsetzung- Haushaltsmittel benötigt werden. Ein entsprechender Hinweis wurde ergänzt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind in dem modifizierten Muster „Beschlussvorlage“ in der Anlage umgesetzt.

 

Die Prüfung der Zuwendungsfähigkeit, die in den Verantwortungsbereich der Ämter fällt, ist eine wichtige Komponente bei der Beurteilung der finanziellen Auswirkungen einer Maßnahme und wird somit ebenfalls als entscheidungserheblich angesehen. Sie sollte aus Sicht der Stadtkämmerei auf Seite 2 der Beschlussvorlage ergänzt werden.


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Konsequentes Benennen der ggf. erforderlichen Haushaltsmittel und Prüfung der Zuwendungsfähigkeit.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Modifizierung der Beschlussvorlage in Session.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. FDP-Antrag Nr. 300/2022
2. Modifiziertes Muster „Beschlussvorlage“