1. Der Revisionsausschuss
empfiehlt dem Stadtrat, die Jahresabschlüsse 2020 der Vereinigten Erlanger
Wohltätigkeitsstiftung und der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung – jeweils in
den Fassungen der Prüfungsberichte vom 09.02.2023 – festzustellen.
2. Der Revisionsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2020 bzgl. der genannten Stiftungen Entlastung zu erteilen.
Hinweis: Die
Beschlussfassung zur Feststellung der Jahresabschlüsse und zur Entlastung ist
in der Sitzung des Stadtrates am 30.03.2023 vorgesehen.
Im Jahr 2022 wurde die überörtliche Prüfung durch den
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) bei der Stadt Erlangen
durchgeführt. Dabei wurden auch die Jahresabschlüsse 2013 bis 2020 der beiden
oben genannten Stiftungen geprüft. Beide Stiftungen sind rechtlich von der
Stadt Erlangen unabhängig, werden jedoch von dieser verwaltet. Inzwischen
liegen die beiden Prüfungsberichte vom 09.02.2023 vor.
Die Jahresabschlüsse 2013 bis 2019 wurden bereits nach einer örtlichen Prüfung durch das Revisionsamt am 17.11.2021 vom Stadtrat festgestellt und Entlastung des Oberbürgermeisters erteilt. Die Jahresabschlüsse 2020 der beiden Stiftungen lagen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vor und waren seinerzeit somit nicht Prüfungsgegenstand.
Da diese nun vom BKPV im Rahmen der überörtlichen Prüfung geprüft wurden, kann eine Feststellung und Entlastung erfolgen. Das Revisionsamt übernimmt die Prüfungsberichte des BKPV vollinhaltlich und schlägt dem Revisionsausschuss vor, dem Stadtrat zu empfehlen, die Jahresabschlüsse 2020 der beiden Stiftungen festzustellen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen (Art. 102 Abs. 3 GO).
Inhaltlich hat die Prüfung keine Feststellungen ergeben.
Eine Stellungnahme der Kämmerei ist daher nicht angezeigt, eine Umsetzung von
Feststellung – in Ermangelung dieser – nicht erforderlich.
Anlagen: Prüfungsberichte
des BKPV vom 09.02.2023 (siehe separate Verteilung)