Betreff
Bus- und Bahnzuschuss für Mitarbeitende der Stadt Erlangen;
Anpassung an das Deutschlandticket ab 01.05.2023
Vorlage
113/070/2023
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1. Die Stadt Erlangen gewährt ihren Mitarbeitenden ab 01.05.2023 im Rahmen des VGN-
    FirmenAbos für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle einen monatlichen Zuschuss

    in Höhe von 32,00 €. Es gelten die unter Ziffer II.3 genannten Anspruchsvoraussetzungen.

 

       2. Für Mitglieder des Stadtrates gilt die Regelung entsprechend.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) integriert ab 01.05.2023 das Deutschlandticket in das VGN-FirmenAbo. Das Deutschlandticket kostet im FirmenAbo monatlich 46,55 €.

 

Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen steuerfreien Zuschusses zahlen Mitarbeitende der Stadt Erlangen für das Deutschlandticket künftig 14,55 € im Monat.

 

Alternativ können Mitarbeitende auch die VGN-Tarifstufe C (gültig nur in Erlangen) beibehalten. Hierfür fallen unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses dann monatlich 8,30 € an.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs soll gesteigert werden. Mitarbeitende der Stadt Erlangen sollen durch den Zuschuss animiert werden, für den täglichen Weg zur Arbeit auf das Auto und damit auch auf einen städtischen Parkplatz zu verzichten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Deutschlandticket startet bundesweit am 01.05.2023 zum Preis von 49 €. Gleichzeitig wird das VGN-FirmenAbo fortgeführt. FirmenAbo-Tarife, deren monatlicher Preis bislang über 49 € liegt, werden von der VGN automatisch auf das Deutschlandticket umgestellt. Bei allen anderen Tarifen wird der Umstieg auf das Deutschlandticket einfach möglich sein.

 

Im Rahmen des VGN-FirmenAbos wird es auch für das Deutschlandticket einen
Rabatt geben, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt. Das Deutschlandticket kostet in diesem Fall nur 46,55 €/Monat.

 

Nach Art. 99a Bay. Besoldungsgesetz (BayBesG), der gemäß Art. 101 BayBesG auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung findet, kann die Stadt Erlangen ihren Mitarbeitenden einen Zuschuss zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle gewähren.

 

Die gesetzliche Regelung begrenzt die Zuschusshöhe, weil es im Stadtgebiet Erlangen anders als z. B. in München und Stuttgart mit der VGN-Tarifstufe C für 40,30 € im Monat für viele städtische Mitarbeitende weiterhin eine günstigere Möglichkeit für den Weg zur Arbeit geben wird als das Deutschlandticket.

 

Das VGN-FirmenAbo nutzen bisher 369 Mitarbeitende aus Erlangen und dem Umland (Stand 01/2023). Für 232 Personen stellt das Deutschlandticket die günstigere Alternative zu ihrem bisherigen VGN-Tarif dar. Nur die in Erlangen wohnenden 137 Mitarbeitenden können auch in Zukunft mit der VGN-Tarifstufe C etwas günstiger zur Arbeit fahren. Selbstverständlich können aber auch sie auf das Deutschlandticket umsteigen.

 

Um allen Mitarbeitenden im Hinblick auf den Erwerb des attraktiveren Deutschlandtickets die gleichen Ausgangsvoraussetzungen zu schaffen, schlägt die Verwaltung ab 01.05.2023 an Stelle der bisherigen prozentualen Bezuschussung der unterschiedlichen VGN-Tarifstufen (Stadtgebiet 75%, Umland 50%) einen einheitlichen, steuerfreien Zuschuss von monatlich
32 € vor. Das Deutschlandticket kostet damit für alle Mitarbeitenden der Stadt Erlangen
14,55 € im Monat. Mitarbeitende, die weiterhin nur die VGN-Tarifstufe C (Erlangen) für monatlich 40,30 € nutzen wollen, haben keinen Nachteil. Ihr Zuschuss steigt von bisher 30,23 € auf 32 € monatlich. Ihr Ticket kostet dann 8,30 € im Monat. Vergleich siehe Anlage.

 

Die Einführung des Deutschlandtickets ist in Verbindung mit der vorgeschlagenen Zuschussregelung und bei der gegenwärtigen Zahl an Teilnehmenden auch für die Stadt Erlangen aufwandsmindernd (-26% bzw. -50.000 € jährlich). Aufgrund der hohen Attraktivität des Deutschlandtickets ist allerdings mit einer steigenden Nachfrage und damit mittelfristig mit einem (derzeit noch nicht bezifferbaren) höheren Zuschussaufwand zu rechnen.

 

Anspruchsvoraussetzungen:

 

Den Zuschuss können Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Anwärterinnen und Anwärter sowie Praktikantinnen und Praktikanten, die eine Praktikumsvergütung erhalten, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit erhalten. Eine anteilige Kürzung der monatlichen Förderung bei Teilzeit-Mitarbeitenden oder anhand der Wochenarbeitstage findet nicht statt.

 

Folgende Mitarbeitende können keinen Zuschuss erhalten:
 - Mitarbeitende in der Freizeitphase der Altersteilzeit,
 - Mitarbeitende in der Freizeitphase des Sabbaticals,
 - Mitarbeitende in der Elternzeit sowie Beurlaubte
 - Mitarbeitende, die einen Kfz-Stellplatz der Stadt beanspruchen, es sei denn, das Fahrzeug
   ist für die dienstliche Nutzung anerkannt.

 

Generell gilt, dass der Zuschuss die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen darf (vgl. Art. 99a BayBesG). Dies gilt insbesondere bei Nutzung anderer Tickets. Mit Einführung des für Herbst 2023 geplanten 29 € -Tickets für Studierende, Auszubildende und Schüler als günstigere Variante des Deutschlandtickets wird der Zuschuss für die Berechtigten deshalb auf den tatsächlichen Ticketpreis begrenzt.

 

Der Stadtrat hat am 26.07.2018 beschlossen, dass auch Stadtratsmitglieder unter den gleichen Voraussetzungen wie Mitarbeitende am VGN-FirmenAbo teilnehmen können. Der Beschluss wird im Hinblick auf die neue Zuschussregelung erneuert.

 

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Übersicht zum Tarif- und Zuschusssystem VGN-FirmenAbo