Betreff
Beendigung der Gewährung zusätzlicher Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte
Vorlage
11/052/2023
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

Die Gewährung zusätzlicher Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte zur Anerkennung herausragender besonderer Leistungen wird zum Jahr 2023 eingestellt.

Die Stadtratsbeschlüsse vom 26.03.2009 („Erhöhung des Gesamtvolumens für Leistungsprämien im Tarifbereich“) und 06.02.2014 (112/110/2014) werden aufgehoben. 


1.  Sachbericht

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) hat in seiner überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 – 2020 im Rahmen der Teilprüfung Personalwesen unter anderem die Instrumente der leistungsorientierten Bezahlung der Stadt Erlangen geprüft.

 

Im Entwurf seines Prüfberichts stellt der BKPV fest, dass die Gewährung von Leistungsentgelten abschließend in § 18 TVöD geregelt ist. Eine zusätzliche Leistungshonorierung, außerhalb der in
§ 18 TVöD normierten leistungsorientierten Bezahlung, auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses, wie sie in der Stadtverwaltung seit 2009 praktiziert wird, ist demnach nicht möglich. Die entsprechenden Stadtratsbeschlüsse vom 26.03.2009 und 06.02.2014 (letzte Änderung des Regelwerksüber zusätzliche Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte) sind folglich aufzuheben.

Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern e.V., in dem die Stadt Erlangen Mitglied ist, hat auf Nachfrage die Rechtsauffassung des BKPV bestätigt.

 

Die Gewährung zusätzlicher Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte zur Anerkennung herausragender besonderer Leistungen erfolgte letztmalig im Jahr 2022, eine Fortführung in den Jahren 2023 ff. ist somit nicht mehr möglich. Die tariflich möglichen Höchstbeträge für die Leistungsprämienvergabe insgesamt wurden in keinem der vergangenen Jahre seit der Einführung 2009 überschritten.

 

Die Dienstvereinbarung über die Leistungsorientierte Bezahlung bei der Stadt Erlangen (DVLoB), in der die Regelungen der § 17 TVöD (Stufenaufstieg) und § 18 TVÖD (Leistungsentgelt) sowie des Art. 67 Bayerisches Besoldungsgesetz (Leistungsprämien für herausragende Leistungen im Beamtenbereich) umgesetzt sind, bleibt von diesem Beschluss unberührt.

 

 

 

 

 

2.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

5.   Ressourcen

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt