Betreff
Vereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern - LOI zur Flächennutzung südlich der Südkreuzung und StUB-Anbindung
Vorlage
VI/183/2023
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

Die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern. soll abgeschlossen werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Beschluss des Stadtrates vom 31.03.2022 (Vorlage VI/122/2022) zur Unterstützung des Anliegens des Freistaates Bayern zur Lage der Wendeschleife der StUB an der Südkreuzung Erlangen wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband StUB in Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern gleichwertige finanzielle Rahmenbedingungen für eine Wendeschleife nördlich der Freyeslebenstraße gegenüber der südlichen Lage zu erreichen.

 

Ferner hat der Stadtrat dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn empfohlen, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Planung der Zwischenwendeschleife im Bereich Freyeslebenstraße / Siemens Campus Erlangen im Bereich zwischen Freyeslebenstraße und Paul-Gossen-Straße („Nordvariante“) prioritär weiterzuverfolgen und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Anpassungen der Radwege im Bereich der Querung der Südkreuzung vor dem Hintergrund der vorgesehenen Radschnellverbindung planerisch zu unterstützen und zu begleiten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Zuge der Gespräche mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch die ImBy, soll die anhängende Vereinbarung abgeschlossen werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Vereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern (LoI)