Die als Anlage beigefügte Vereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern. soll abgeschlossen werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Beschluss des Stadtrates vom 31.03.2022 (Vorlage VI/122/2022) zur Unterstützung des Anliegens des Freistaates Bayern zur Lage der Wendeschleife der StUB an der Südkreuzung Erlangen wurde die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband StUB in Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern gleichwertige finanzielle Rahmenbedingungen für eine Wendeschleife nördlich der Freyeslebenstraße gegenüber der südlichen Lage zu erreichen.
Ferner hat der
Stadtrat dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn empfohlen, bei Vorliegen der
Voraussetzungen die Planung der Zwischenwendeschleife im Bereich
Freyeslebenstraße / Siemens Campus Erlangen im Bereich zwischen
Freyeslebenstraße und Paul-Gossen-Straße („Nordvariante“) prioritär
weiterzuverfolgen und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Anpassungen
der Radwege im Bereich der Querung der Südkreuzung vor dem Hintergrund der
vorgesehenen Radschnellverbindung planerisch zu unterstützen und zu begleiten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Zuge der Gespräche mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch die ImBy, soll die anhängende Vereinbarung abgeschlossen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Vereinbarung zwischen der Stadt Erlangen und dem Freistaat Bayern (LoI)