Das Grundstück „G6“ (Fl.Nr. 675/14, Gemarkung Büchenbach) zu
1.329 m² soll für die Errichtung von Eigentumswohnungen ausgeschrieben werden.
Für die Ausschreibung gelten folgende Ziele und Auswahlkriterien:
-Preisdämpfung durch möglichst niedrigen Weiterverkaufspreis
-städtebaulich-architektonische Qualitätskriterien
-Nachhaltigkeitszertifizierung
-Förderung der E-Mobilität
-Carsharing-Konzepte
Zwingend vorausgesetzt wird:
-Effizienzhausstandard 40 Plus (u. a. mit Anschluss- und
Benutzungszwang für die Nahwärme
versorgung für 45 % des Wärmebedarfs,
gemäß erfolgter Abstimmung mit den Stadtwerken)
-Solare Baupflicht
-Limitierung des Weiterverkaufspreises auf den Angebotspreis der Bewerbung
-Barrierefreie Nutzbarkeit aller Wohnungen
-Selbstbezug durch Enderwerber
-10-jährige Selbstnutzungsverpflichtung
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das für Baugemeinschaften
reservierte Grundstück G6 im Baugebiet 412 (siehe Anlage) steht bereits seit
2019 zum Verkauf. Die Baugemeinschaft, die schließlich im Mai 2021 den
Zuschlag für das Grundstück erhalten hatte, konnte ihre Mitgliederzahl nicht
erfolgreich komplettieren, sondern verlor den Großteil ihrer Mitglieder.
Interessensbekundungen von anderen Baugemeinschaften liegen für dieses
Grundstück nicht vor. Bei der Stadtverwaltung haben sich im letzten Jahr auch
keine Bauwilligen gemeldet, die eine neue Baugemeinschaft gründen möchten und
Mitstreiter suchen. In aller Regel nehmen Baugemeinschafts-interessierte aber
Kontakt mit der Stadt auf, so dass sich ein aktueller Bedarf an diesem
Grundstück für gemeinschaftliches Wohnen nicht abzeichnet und somit für diese
Zweckbestimmung eine baldige Bebauung wohl nicht realisierbar wäre.
An der zügigen Verwertung des Bauplatzes besteht wegen der großen Nachfrage nach Wohnraum in Erlangen aber ein besonderes Interesse. Auch für die Bewohner des Baugebiets und die beteiligten Fachämter der Stadtverwaltung wäre eine baldige Schließung der Baulücke wichtig, weil die Fertigstellung der Straßen durch Aufbringen der obersten Deckschicht sowie die Anlage der Grünflächen erst nach Abschluss der Hochbauarbeiten in Angriff genommen werden kann. Da die GEWOBAU aufgrund ihrer hohen Auslastung mit laufenden und anstehenden Bauvorhaben derzeit keine Kapazitäten für neue Bauprojekte hat, soll das Grundstück nun für die Errichtung von Eigentumswohnungen neu ausgeschrieben werden. Dies entspricht dem beschlossenen Vermarktungskonzept (Beschluss 231/053/2018) und sichert das geplante Mischungsverhältnis von Miet- und Eigenwohnraum, zumal auch bei Realisierung eines Baugemeinschaftsprojekts Eigentumswohnungen entstanden wären.
Durch die geplante Konzeptausschreibung kann eine Dämpfung der Verkaufspreise bei höchstem energetischen Effizienzstandard gewährleistet werden. Die Vorgaben und Kriterien der Ausschreibung entsprechen dabei der kürzlich erfolgreich durchgeführten Neuausschreibung des Grundstücks G12, wobei der Energieeffizienzstandard nochmals nachgeschärft wird. Anstelle einer Auswahlmöglichkeit ist „40 Plus“ nun zwingend einzuhalten, ebenso die Prämissen der Stadtwerke für die Realisierung dieses Standards.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv* - im Hinblick auf die gesetzten Vorgaben
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: Lageplan