Der Antrag TOP 7 „Klimafreundlicher Ausbau des ÖPNV“ aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 25.10.2022 ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
In der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 25.10.2022 wurde der Antrag gestellt, dass die Stadt Erlangen die Anschaffung von E-Bussen beschließen und Fördermöglichkeit des Bundes und Landes nach Möglichkeit nutzen soll.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In der Stadt Erlangen werden mit der Umsetzung der City-Linie zum Fahrplanwechsel 2023/2024 erstmals elektrisch betriebene Busse im Stadtgebiet eingesetzt, siehe Beschluss 613/211/2018 und 613/004/2020. Ein Beschluss für eine Einführung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen im ÖPNV wurde damit bereits gefasst.
Für die
CityLinie werden sieben E-Midi-Busse und die notwendige Ladeinfrastruktur für
den Busbetriebshof und den Großparkplatz beschafft. Die Beschaffung der
E-Fahrzeuge und der Ladeinfrastruktur wurde durch das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BWMK) gefördert. Am 16. Oktober 2020 wurde der
Förderbescheid in Höhe von knapp 1,8 Millionen Euro an die Erlanger Stadtwerke
übergeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Zentral für die Beschaffung neuer Fahrzeuge ist die EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 „Clean Vehicles Directive“ (CVD), welche in der Bundesrepublik im Rahmen des seit 2. August 2021 geltenden Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) in nationales Recht überführt wurde. Bei Fahrzeugbeschaffungen sind demnach für Referenzzeiträume bestimmte Mindestquoten zu erfüllen. Öffentliche Dienstleistungsaufträge, die vor dem 02.08.2021 abgeschlossen wurden, fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Dies trifft auf den öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH zu, der im Jahr 2019 vergeben wurde.
Der aktuelle Busfahrzeugbestand besteht überwiegend aus Busfahrzeugen mit Erdgasantrieb, die mit Biogas angetrieben werden und im Vergleich zu Dieselbussen deutlich emissionsärmer sind. Mit Biogas betriebene Erdgasbusse gelten bereits als emissionsarme und somit „saubere“ Fahrzeuge.
Darüber hinaus befinden sich die Erlanger Stadtwerke in der Entwicklung einer Strategie, wie unter anderem der Stadtverkehr und die erforderlichen Infrastrukturen in Hinblick auf neue Antriebstechnologien ausgestaltet wird. Eine alleinige Ausrichtung auf E-Mobilität wird auch in Fachgremien kritisch gesehen. Ein besonderer Fokus liegt hier auch auf Antriebsformen mit Wasserstoff, dessen Technologie sich aber derzeit erst an der Schwelle zu einer Serienreife befindet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Auszug Protokoll Bürgerversammlung Gesamtstadt am 25.10.2022 Top 7