Betreff
Förderung von Sportvereinen - Zuschüsse für Bau- und Sanierungsmaßnahmen
Vorlage
52/115/2023
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


     Zu den entstandenen Kosten für förderungsfähige Bau- und Sanierungsmaßnahmen erhalten die Erlanger Sportvereine einen zweckgebundenen Zuschuss entsprechend den Richtlinien der städtischen Sportförderung. Es wurden 18 Anträge (2022: 23 Anträge) von 7 verschiedenen Sportvereinen (2022: 12 Sportvereine) fristgemäß für das Jahr 2023 gestellt.

 

Drei dieser Anträge konnten nach einem Beschluss des Sportausschusses vom 04.10.2022 ausnahmsweise bereits im vergangenen Haushaltsjahr abschließend gefördert werden.

 

Die Erstellung der Bescheide und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt erst nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen und Zahlungsnachweise. Die Kosten sind bereits beglichen, bevor ein Zuschuss gewährt wird. Eine zusätzliche Prüfung der beantragten Fördermaßnahmen erfolgt bei Ortsbesichtigungen.

 

Die Sportvereine leisten bei Baumaßnahmen unter Aufsicht von Fachleuten sehr viel ehrenamtliche Eigenleistung. Damit werden die anrechenbaren und zuschussfähigen Kosten verringert und (Zuschuss-)Gelder eingespart.

 

Im Jahr 2023 stehen für die „Förderung des Sportstättenbaus“ Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 € zur Verfügung. Hinzu kommen für die „Förderung energetische Sanierung des Sportbereichs“ 100.000 €. Für das beschlossene Sonderförderprogramm sind 300.000 € eingeplant.

 

Für Maßnahmen des TB 1888 Erlangen (75.000 €) und des FSV Erlangen-Bruck (800.000 €) ist ein eigener Mittelansatz vorhanden.

 

Die Zuschüsse betragen 30 bis 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

 


Anlagen:        Baukostenzuschüsse 2023