Betreff
Antrag des Nachhaltigkeitsbeirats: Anpassung der Außenpflege in den Hitzeperioden
Vorlage
31/182/2023
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zu Kenntnis genommen.

Der Antrag des Nachhaltigkeitsbeirats Nr. 308/2022 vom 24.11.2022 ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Der Nachhaltigkeitsbeirat beantragt, die Außenpflege von Außenanlagen an die klimatisch bedingten stärkeren und längeren Hitzeperioden anzupassen. Vorrangiges Ziel ist insbesondere der Grundwasserschutz bzw. der Erhalt der Ressource Grundwasser, die für die Außenpflege von Grünanlagen stellenweise intensiv genutzt wird. Konkret soll das Ziel durch die Verringerung der Pflegemaßnahmen bei städtischen Grünanlagen auf das Mindeste, die Verpflichtung aller Grundwassernutzer*innen, Grundwasser zur Bewässerung einzusparen bzw. einen Sparanreiz über Preiserhöhungen für Gartenwasser zu schaffen sowie eine Aufklärungskampagne in Zusammenarbeit mit dem Beirat erreicht werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Im Stadtgebiet befinden sich einige intensiv genutzte Grünflächen, die durch eine automatische Bewässerungsanlage bewässert werden. Hierfür wurden zum Teil Brunnen gebohrt, deren Errichtung und Betrieb unter Beachtung des Grundwasserdargebots vom Amt für Umweltschutz und Energiefragen entsprechend der Rechtslage gestattet wurden. Die Einhaltung der Entnahmemengen wird durch das Umweltamt überwacht. Durch die Bewässerung wächst das Gras auch im Sommer stärker. Beispiele hierfür sind Bohlenplatz, Ohmplatz, Schlossgarten, Grünanlage Sieboldstraße u.a.

        Für die Nutzung als Liege- und Spielwiesen ist nach Auskunft EB77-Stadtgün die momentan ausgeübte Pflegepraxis für den Erhalt des Spiel- und Sportrasens unumgänglich. Gerade im Sommer werden die Flächen sehr gerne von Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Eine Umgestaltung zur pflegeextensiveren Blumenwiese ist daher nicht erfolgversprechend und widerspricht an dieser Stelle den Nutzungsanforderungen.

       

 

        In Schulen und Kindertagesstätten sind zumeist keine Bewässerungsanlagen vorhanden (ausgenommen sind einige Schulsportplätze), der Rasen wächst im Sommer nicht oder kaum und wird daher bereits nur nach Notwendigkeit gemäht. Auch hier ist der Mahdzyklus abhängig von den Nutzungsanforderungen. Bei den oft sehr kleinen Außenanlagen wird zumeist Spielrasen gewünscht, damit den Kindern möglichst viel Fläche zum Spielen zur Verfügung steht.

        Auf allen Flächen, auf denen es die Nutzungsart sowie die Verkehrssicherheit zulässt wurde das Mähen bereits auf ein Minimum reduziert.

 

        Der Wasserverbrauch von Privatpersonen/-unternehmen oder anderer Stellen kann nicht beziehungsweise kaum durch die Stadt Erlangen eingeschränkt werden. Die Entnahme von Grundwasser über einen Brunnen für Privatgärten ist einerseits nicht genehmigungspflichtig und andererseits kostenfrei. Auch die Nutzung von Grundwasser über erlaubnispflichtige Brunnen (Industrie/Landwirtschaft/Sportvereine) ist kostenfrei. Eine Erlaubnis wird seitens der Stadt nur ausgesprochen, wenn ein entsprechendes amtliches Gutachten des Wasserwirtschaftsamts die Nutzungsverträglichkeit des Brunnens und der beantragten Menge bestätigt. Ggf. werden Beschränkungen ausgesprochen. Einen sog. „Wassercent“ wie ihn andere Bundesländer haben, bei dem für jeden entnommenen Kubikmeter Grundwasser eine Abgabe an den Staat fällig wird, gibt es in Bayern nicht. Diesen gegebenenfalls einzuführen obliegt dem Landesgesetzgeber.

 

        Wird eine Fläche über Wasser der Trinkwasserversorgung bewässert, werden hierfür die üblichen Trinkwassergebühren der Erlanger Stadtwerke AG fällig. Ob eine Gebührenerhöhung durch den Trinkwasserversorger speziell für das zur Bewässerung verwendete Wasser rechtlich möglich wäre müsste ggf. durch den Versorger überprüft werden. Jedoch ist zu bedenken, dass Trinkwasserversorger nicht gewinnorientiert, sondern kostendeckend arbeiten, was gegen eine Gebührenerhöhung spricht. Ferner müsste die Infrastruktur geschaffen werden, Haus- und Gartenverbrauch getrennt zu verrechnen.

 

        Einzelfallbezogene Allgemeinverfügungen, die Grundwasserentnahmen aufgrund von stark abgesenkten Grundwasserspiegeln während einer Hitzeperiode für einen gewissen Zeitraum verbieten würden, sind in einem engen rechtlichen Rahmen möglich, wenn der Grundwasserleiter gefährdet wäre. Eine Situation, in der eine solche Verfügung erforderlich und auch rechtmäßig geworden wäre, lag in Erlangen bislang noch nicht vor. Des Weiteren wäre die Einhaltung einer solchen Verfügung kaum überprüfbar.

 

        Derzeit gibt es bei der Stadt Erlangen keine städtische Stelle, die für die Beratung zur Pflege von Privatgärten zuständig ist. Eine Gartenbauberatung, wie sie andere Kreisverwaltungsbehörden haben, gibt es in Erlangen nicht. Die für 2022 neu geschaffene Stelle für Biodiversitätsberatung wird sich jedoch dem Thema widmen und Informationsangebote und -veranstaltungen durchführen.

Die Expertise des Nachhaltigkeitsbeirats fließt durch thematische Austausche und Kooperationen mit seinen Mitgliedern, insbes. Erlanger Stadtwerke AG, Bund Naturschutz in Bayern e. V., Landesbund für Vogelschutz bei diesen Aktivitäten, wie auch bei vielen anderen, mit ein.

Für eine groß angelegte Aufklärungskampagne fehlen die personellen sowie finanziellen Kapazitäten.

       

       

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Antrag des Nachhaltigkeitsbeirats Nr. 308/2022 vom 24.11.2022