Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2022
kündigte das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und
Kunst eine geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes an, die u.a.
einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich bewirken
soll. Zielsetzung ist eine deutliche Erhöhung von Photovoltaik-, Solar- und
Geothermie-Anlagen, die den Anforderungen von Denkmalschutz und Klimaschutz
Rechnung tragen. Die Novellierung wird (laut Aussage des Bayer. Landesamts für
Denkmalpflege -BLfD- von Oktober 2022) voraussichtlich März/April 2023 in Kraft
treten. Das Vollzugsschreiben des Ministeriums zur Gesetzesänderung liegt der
Unteren Denkmalschutzbehörde bislang aber noch nicht vor. Verbindliche Aussagen
können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.
Baudenkmäler und denkmalgeschützte Ensembles
werden u.a. von der Dachform sowie von Art, Farbe und Materialität der
Dachdeckung wesentlich mitbestimmt. Die Dachlandschaft prägt ein historisches
Ortsbild mit. Ihr Erhalt ist daher ein wichtiges Ziel denkmalpflegerischen
Handelns. Für Solaranlagen auf Baudenkmälern,
im denkmalgeschützten Ensemble und
im Nähebereich von Baudenkmälern besteht
daher eine Erlaubnispflicht nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz (BayDSchG).
Bereits bisher konnten Solaranlagen bei
Baudenkmälern und innerhalb von denkmalgeschützten Ensembles unter gewissen
Voraussetzungen genehmigt werden. Dies hängt, nach übereinstimmender fachlicher
Einschätzung durch das BLfD und der Unteren Denkmalschutzbehörde, grundsätzlich
davon ab, inwieweit das Erscheinungsbild des Baudenkmals dadurch beeinträchtigt
wird (z.B. Materialeigenschaften, Farbgebung, Oberflächenstruktur).
Ein
weiteres wesentliches Kriterium ist bislang, dass Solaranlagen auf nicht vom
öffentlichen Raum aus sichtbaren Dachflächen grundsätzlich möglich sind und
damit im Baudenkmal/
Ensemble optisch nicht wirksam in Erscheinung treten (siehe auch Broschüre
"Solarenergie und Denkmalpflege": https://www.denkmalnetzbayern.de/informationen/publikationen/neue-broschuere-informiert-wie-solaranlagen-und-denkmalschutz-vereinbar-sind).
Einige Bespiele können dazu in der Sitzung
gezeigt werden.
Sobald die erwähnte Gesetzesänderung und die zugehörigen Vollzugshinweise vorliegen, erfolgt eine erneute Information. Seit Bekanntwerden der geplanten Novellierung werden jedoch alle Denkmaleigentümer, die eine PV-Anlage planen, über die anstehende Gesetzesänderung informiert.