Betreff
Denkmalschutz; hier: Photovoltaik-Anlagen
Vorlage
63/069/2023
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

2022 kündigte das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eine geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes an, die u.a. einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich bewirken soll. Zielsetzung ist eine deutliche Erhöhung von Photovoltaik-, Solar- und Geothermie-Anlagen, die den Anforderungen von Denkmalschutz und Klimaschutz Rechnung tragen. Die Novellierung wird (laut Aussage des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege -BLfD- von Oktober 2022) voraussichtlich März/April 2023 in Kraft treten. Das Vollzugsschreiben des Ministeriums zur Gesetzesänderung liegt der Unteren Denkmalschutzbehörde bislang aber noch nicht vor. Verbindliche Aussagen können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

Baudenkmäler und denkmalgeschützte Ensembles werden u.a. von der Dachform sowie von Art, Farbe und Materialität der Dachdeckung wesentlich mitbestimmt. Die Dachlandschaft prägt ein historisches Ortsbild mit. Ihr Erhalt ist daher ein wichtiges Ziel denkmalpflegerischen Handelns. Für Solaranlagen auf Baudenkmälern, im denkmalgeschützten Ensemble und im Nähebereich von Baudenkmälern besteht daher eine Erlaubnispflicht nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz (BayDSchG).

Bereits bisher konnten Solaranlagen bei Baudenkmälern und innerhalb von denkmalgeschützten Ensembles unter gewissen Voraussetzungen genehmigt werden. Dies hängt, nach übereinstimmender fachlicher Einschätzung durch das BLfD und der Unteren Denkmalschutzbehörde, grundsätzlich davon ab, inwieweit das Erscheinungsbild des Baudenkmals dadurch beeinträchtigt wird (z.B. Materialeigenschaften, Farbgebung, Oberflächenstruktur).

Ein weiteres wesentliches Kriterium ist bislang, dass Solaranlagen auf nicht vom öffentlichen Raum aus sichtbaren Dachflächen grundsätzlich möglich sind und damit im Baudenkmal/
Ensemble optisch nicht wirksam in Erscheinung treten (siehe auch Broschüre "Solarenergie und Denkmalpflege":
https://www.denkmalnetzbayern.de/informationen/publikationen/neue-broschuere-informiert-wie-solaranlagen-und-denkmalschutz-vereinbar-sind).

Einige Bespiele können dazu in der Sitzung gezeigt werden.

Sobald die erwähnte Gesetzesänderung und die zugehörigen Vollzugshinweise vorliegen, erfolgt eine erneute Information. Seit Bekanntwerden der geplanten Novellierung werden jedoch alle Denkmaleigentümer, die eine PV-Anlage planen, über die anstehende Gesetzesänderung informiert.