Betreff
Bedarfsbeschluss mit Raumprogramm zum Ersatzneubau der Friedrich-Sponsel-Halle mit Neben- und Verwaltungsräumen sowie Sportaussengelände
Vorlage
52/107/2023
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Der Bedarf für den Ersatzneubau der Friedrich-Sponsel-Halle mit Verwaltungsräumen innerhalb des Quartiers KuBiC wird anerkannt und dem in der Anlage befindlichen Raumprogramm wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Planung eines Ersatzneubaus der Friedrich-Sponsel-Halle mit Verwaltungsräumen zur Erhaltung der gedeckten Sportflächen für den Schul- und Vereinssport

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Für die weiteren Planungsschritte zur Weiterentwicklung und Neuordnung des „Quartiers KuBiC“ - Areal zwischen dem Kultur- und Bildungscampus (KuBiC) und dem Christian-Ernst-Gymnasium (CEG) soll auch der Ersatzneubau der Friedrich-Sponsel-Halle mit Verwaltungsräumen eingebunden werden.

Dabei erfolgt die Feststellung des Bedarfs an Sportflächen und Festlegung des Raumprogramms als Grundlage für einen im weiteren Verfahrensablauf noch zu beschließenden Architektenwettbewerb.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

I.          Für den Neubau der Friedrich-Sponsel-Halle sind Anforderungen für den Sport-, Schul- und Verwaltungsbereich zu schaffen, die eine sinnvolle und moderne Perspektive für eine dauerhafte und langfristige Nutzung sicherstellen.

Die Sporthalle wird in Bezug auf die vielfältigen in ihr angebotenen bzw. durchführbaren Sport-möglichkeiten multifunktional ausgestattet und von einem breiten Nutzerspektrum sowohl für den Schul- als auch für den Vereinssport genutzt werden.

 

 

 

1.1. Bedarf Schule/Schulsport

Nach Bewertung der prognostizierten Schülerzahlen des Christian-Ernst-Gymnasiums und des Marie-Therese-Gymnasiums ergibt sich für die Umsetzung eines ordnungsgemäßen Schulsports langfristig insgesamt der Bedarf für eine Dreifachhalle. Der entsprechende Flächenbedarf für Ersatzneubau wird anerkannt.
Die perspektivischen Erweiterungsflächen für das CEG sind zu prüfen und ggf. im Realisierungsteil nachzuweisen.

 

1.2 Bedarf Vereinssport

Die Friedrich-Sponsel-Halle ist die einzige Großsporthalle in Zentrumsnähe. Für den Bedarf an Trainings- und Wettkampfsport steht die Halle seit dem Jahr 1971 insbesondere für die Vereine CVJM (Schwerpunkt Basketball) und dem TB 1888 Erlangen (Schwerpunkt Hockey) zur Verfügung. Die vorhandene Tribüne hat eine Kapazität für 388 Zuschauer*innen. Neben den 3 Hallenteilen verfügt das Gebäude über einen Kraft-, Gymnastik- und Tischtennisraum.

Der Bedarf ist auch künftig für den Vereinssport gegeben.

 

1.3 Bedarf Verwaltung

Die Sportverwaltung ist seit ihrer Gründung im Jahr 1972 in der Friedrich-Sponsel-Halle verortet. Als zentraler Ansprechpartner für Sport und Gesundheit macht es Sinn die Sportverwaltung im gleichen zentral erreichbaren Sportareal zu belassen, um weiterhin für alle Sportvereine und Interessensvertreter des Sports gut erreichbar zu sein. Die Nähe zwischen Sportverwaltung und Sportvereinen ist eine wichtige Schnittstelle für Dienstleistung und Beratung.
Die Effizienzerhaltung von Betriebsabläufen, Kommunikation und Wegezeiten zwischen der Verwaltung und dem Team Hausverwalter ist für die Bereiche Hallenbelegung, Veranstaltungen und Schulsportwettbewerbe sowie Betreuung der Sportaußenanlagen elementar. Neben der Sportverwaltung ist der Spielepool (kostenlose Ausleihe von Sport- und Spielgeräten) ein kommunales Alleinstellungsmerkmal für alle Bürger*innen der Stadt Erlangen. Das Verleihsystem ist an die Örtlichkeit gebunden, um eine zentral erreichbare Möglichkeit für die Ausleihe bereitzuhalten. Der Bedarf für Verwaltungsräume für die Sportverwaltung wird anerkannt.

Nach Beschluss des HFPA vom 15.01.2020 (Vorlage 241/089/2019) folgt die Belegung und Unterbringung von Verwaltungsflächen der dort festgelegten Immobilienstrategie. Inhaltlich verweist dieser Beschluss u.a. auf die beiden Punkte „Konzentration der Weiterentwicklung auf bestehende Standorte mit hohem Potential“ und „Optimierung von bestehenden Standorten zur Effizienzsteigerung von Abläufen, Kommunikation, Wegezeiten (Clusterbildung)“. Im Abwägungsprozess dieser Punkte und der Argumente des Sports hat sich die Verwaltung geeinigt, der Begründung der Sportverwaltung zu folgen.

Im Rahmen des Architektenwettbewerbs ist somit die Verortung der Sportverwaltung in den Realisierungsteil aufzunehmen, so dass auch weiterhin Verwaltungseinheiten in Gebäudeteilen verankert bleiben, die sich im Eigentum der Stadt Erlangen befinden und nicht angemietet werden müssen.

 

1.4 Bedarf Sportfreiflächen

Das Standardraumprogramm für die Schulsportflächen sieht einen bestimmten Bedarf an Außensportflächen vor (siehe Anlage Punkte 1.7.- 1.13.) und sollten im Rahmen der fortscheitenden Planungen zur Orientierung herangezogen werden.
Im Rahmen des Erlanger Modells nutzt die Schule für den Außensport die Sportanlage der SpVgg Erlangen für den Schulsport mit, was den Flächenbedarf am Standort grundsätzlich reduziert. Die Umsetzungsmöglichkeiten der Außensportanlagen auf der vorhandenen Freifläche sind im Rahmen der weiteren Planungen, auch in Absprache mit der Schule, konkret zu ermitteln und können entsprechend vom Standardraumprogramm abweichen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X             ja, positiv*, durch Verbesserung der Energiebilanz im Vergleich zum
Bestandsgebäude

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

X               werden für den Bedarfsbeschluss nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Raumprogramm Ersatzneubau Friedrich-Sponsel-Halle