Betreff
Benennung der Vertreter der Stadt Erlangen für die 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln
Vorlage
13-2/141/2023
Aktenzeichen
OBM/13-2/PS007, T. 2316
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen wird in der 42. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. bis 25. Mai 2023 in Köln durch Herrn Stadtrat Marc Urban (Grüne Liste) vertreten sein.
Aufgrund des ungünstigen Termins kann Herr Oberbürgermeister Dr. Janik nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Hier ist in der heutigen Sitzung des Erlanger Stadtrates ein Vertreter zu benennen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Deutsche Städtetag führt satzungsgemäß im 2-jährigen Rhythmus ordentliche Hauptversammlungen durch. Die nächste (42.) ordentliche Hauptversammlung findet in der Zeit vom
23. bis 25. Mai 2023 in Köln statt. Die Delegierten sind der Geschäftsstelle des Deutschen Städtetages bis zum 10. März 2023 zu melden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Erlangen stehen bei der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zwei Stimmen zu
(bis 250.000 Einwohner nach § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung).

 

Herr Stadtrat Marc Urban nimmt einen Sitz für die Stadt Erlangen wahr. Dies geschieht
aufgrund des Beschlusses des Ältestenrates vom 02.03.2016 per Rotation.

Der andere Sitz wird üblicherweise durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Janik besetzt.
Dies ist in diesem Jahr aufgrund der Sitzung des Erlanger Stadtrates am 24. Mai 2023 und der Eröffnung der Erlanger Bergkirchweih am 25. Mai 2023 nicht möglich.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: