Betreff
Bericht zu Tempo 30 St2259 in Röttenbach und Hemhofen; Antrag 307/2022 der CSU-Fraktion
Vorlage
614/064/2023
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 307/2022 der CSU-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zunächst ist festzuhalten, dass sich an der Rechtslage keine Änderung ergeben hat.
Streckenverbote (Z 274, z. B. 30 Km/h, nicht Zonenbeschilderung) können nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund einer besonderen Gefahrenlage zwingend notwendig ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Ausnahmetatbestände gibt es z. B. vor Schulen und ähnlichen Einrichtungen.
Ein weiterer Grund für eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Schutz vor Lärm.
Als straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kämen nächtliche Schwerlastverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, ggf. eingeschränkt auf verschiedene Verkehrsarten, infrage.
Für eine solche Maßnahme bedarf es zunächst einer aktuellen Verkehrszählung und danach einer Lärmberechnung. In Abhängigkeit des Ergebnisses wird die Straßenverkehrsbehörde prüfen, ob und welche straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen möglich sind. Hierzu muss angemerkt werden, dass die straßenverkehrsrechtlichen Richtwerte sehr hoch sind (im Wohngebiet 70 db(A) tagsüber und 60 db(A) nachts).
Eine Zählung der Verkehrsstärken für die Röttenbacher Straße wird voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2023 stattfinden, die dazugehörigen Berechnungen werden danach stattfinden.
Die Straßenverkehrsbehörde wird nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis informieren.

 

Nach Kenntnis der Verwaltung (siehe auch Zeitungsartikel) wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund von Lärm angeordnet. In der Stadt Erlangen stehen derzeit mehrere Straßen zur Überprüfung wegen Lärm an (Karl-Zucker-Straße, Möhrendorfer Straße und andere).

In der Anlage „Anträge Tempo 30“ sind Straßen aufgeführt, bei denen in der Vergangenheit Anträge auf Tempo 30 eingegangen sind. Die Angaben sind unabhängig von der Frage, ob ein Streckenverbot oder eine Zonenbeschilderung gewünscht wurde. Den Anträgen wurde teils entsprochen, meist mangels Voraussetzungen abgelehnt. Unfallhäufungsstellen bzw. Gefahrstellen aufgrund der Fahrgeschwindigkeit gibt es in Erlangen derzeit nicht.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Antrag Nr. 307 der CSU Fraktion

                               Anlage 2: Antrag Nr. 307 der CSU Fraktion (Anhang)

                               Anlage 3: Anträge Tempo 30