Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 307/2022 der CSU-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zunächst
ist festzuhalten, dass sich an der Rechtslage keine Änderung ergeben hat.
Streckenverbote (Z 274, z. B. 30 Km/h, nicht Zonenbeschilderung) können nur
dort angeordnet werden, wo dies auf Grund einer besonderen Gefahrenlage
zwingend notwendig ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Ausnahmetatbestände gibt es z. B.
vor Schulen und ähnlichen Einrichtungen.
Ein weiterer Grund für eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Schutz vor
Lärm.
Als straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen kämen nächtliche
Schwerlastverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, ggf. eingeschränkt auf
verschiedene Verkehrsarten, infrage.
Für eine solche Maßnahme bedarf es zunächst einer aktuellen Verkehrszählung und
danach einer Lärmberechnung. In Abhängigkeit des Ergebnisses wird die
Straßenverkehrsbehörde prüfen, ob und welche straßenverkehrsrechtliche
Lärmschutzmaßnahmen möglich sind. Hierzu muss angemerkt werden, dass die
straßenverkehrsrechtlichen Richtwerte sehr hoch sind (im Wohngebiet 70 db(A)
tagsüber und 60 db(A) nachts).
Eine Zählung der Verkehrsstärken für die Röttenbacher Straße wird
voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 2023 stattfinden, die
dazugehörigen Berechnungen werden danach stattfinden.
Die Straßenverkehrsbehörde wird nach Abschluss des Verfahrens über das Ergebnis
informieren.
Nach
Kenntnis der Verwaltung (siehe auch Zeitungsartikel) wurde die
Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund von Lärm angeordnet. In der Stadt
Erlangen stehen derzeit mehrere Straßen zur Überprüfung wegen Lärm an
(Karl-Zucker-Straße, Möhrendorfer Straße und andere).
In
der Anlage „Anträge Tempo 30“ sind Straßen aufgeführt, bei denen in der
Vergangenheit Anträge auf Tempo 30 eingegangen sind. Die Angaben sind unabhängig
von der Frage, ob ein Streckenverbot oder eine Zonenbeschilderung gewünscht
wurde. Den Anträgen wurde teils entsprochen, meist mangels Voraussetzungen
abgelehnt. Unfallhäufungsstellen bzw. Gefahrstellen aufgrund der
Fahrgeschwindigkeit gibt es in Erlangen derzeit nicht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Antrag Nr. 307 der CSU Fraktion
Anlage 2: Antrag Nr. 307 der CSU Fraktion (Anhang)
Anlage 3: Anträge Tempo 30