Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die
Verkehrssicherheit und die Bequemlichkeit für den Radverkehr im Bereich der
Kreuzungen Weisendorfer Straße / Brühl und Weisendorfer Straße / Hemhofener
Straße weiter verbessert werden kann.
Der Antrag Nr. 305/2022 der SPD
Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die SPD-Fraktion hat beantragt,
die Verkehrssicherheit und Bequemlichkeit für den Radverkehr an den Kreuzungen
Weisendorfer Straße / Brühl und Weisendorfer Straße / Hemhofener Straße zu
verbessern. In der AG Rad wurden immer wieder die verschiedensten Maßnahmen
diskutiert. So konnten erst vor wenigen Monaten an der Kreuzung Brühl/
Weisendorfer Straße zwei Maßnahmen realisiert werden: Eine Vorschaltampel wurde
an der Einmündung Heßdorfer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
installiert sowie die gewünschten Fahrradpiktogramme an geeigneten Stellen der
Kreuzung markiert. Ebenso wurden auch einige Maßnahmen wieder verworfen (z. B.
Wegnahme des Linksabbiegers in die Brühl, diverse Markierungen und andere).
Mehrere Problemstellungen sind an den beiden Kreuzungen vorhanden:
1. An der Kreuzung Weisendorfer Straße / Brühl sorgt der
Linksabbieger aufgrund des fehlenden Linksabbiegerfahrstreifens für einen
Rückstau, weshalb viele Kfz unter Benutzung des Radfahrstreifens am
Linksabbieger vorbeifahren. Hierdurch kann der Radverkehr gefährdet werden.
2. An der Kreuzung Weisendorfer Straße / Brühl nimmt der
ausfahrende Verkehr aus dem Heßdorfer Weg nicht an der Signalisierung der Ampel
teil, weswegen für den ausfahrenden Verkehr die Sichtverhältnisse schlecht sind
und eine Ausfahrt insbesondere zu Hauptverkehrszeiten nicht immer einfach ist.
3. An der Kreuzung Weisendorfer Straße / Brühl fährt der
Radverkehr aus Osten kommend zum Abbiegen in den Heßdorfer Weg häufig quer über
die Kreuzung. Dieses Fehlverhalten wird seitens der Straßenverkehrsbehörde als
gefährlich eingestuft.
4. An der Kreuzung Weisendorfer Straße / Brühl ist als
Radverkehrsführung nur der Schutzstreifen in Fahrtrichtung Erlangen vorhanden,
ansonsten wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt. Gehwege sind für eine
Freigabe für den Radverkehr im Bereich Einmündung Brühl zu schmal. Die
Ausleitung auf die Straße erfolgt bereits vor der Einmündung Heßdorfer Weg.
5. An der Weisendorfer Straße / Hemhofener Straße gibt es
keine geeignete Radverkehrsführung aus Richtung Hemhofener Straße. Der
Simon-Rabl-Weg führt zwar dann nach Heßdorf weiter, eine korrekte und sichere
Führung von der Einmündung Hemhofener Straße zur Einmündung Simon-Rabl-Weg gibt
es derzeit nicht, auch hier ist derzeit die Fahrbahn zu benutzen.
Beide Kreuzungen sind zwar
nicht unfallfrei, aber auch keine Unfallhäufungsstellen. Im Bereich der
Ortsdurchfahrt der Weisendorfer Straße besteht generell das Problem, dass die
vorhandenen städtischen Flächen nicht für alle gewünschten / notwendigen
Verkehrsanlagen ausreichen (z.B. Linksabbiege-Fahrstreifen von Weisendorfer
Str. in Brühl; Gehwege sind teilweise für eine Freigabe für den Radverkehr zu
schmal). In der Vergangenheit wurden jegliche Änderungen an den Kreuzungen,
seien es Markierungen oder die Vorschaltampel, mit erheblichem Zeitaufwand
intensivst diskutiert, tragfähige Lösungen wurden nicht immer gefunden.
Insbesondere für die sicherheitsrelevanten Punkte (vor allem Nr.1) ist bisher
keine Lösung gefunden worden. Aufgrund der genannten Probleme können aus Sicht
der Verwaltung weitere kleinere Maßnahmen die vorhandenen Unzulänglichkeiten an
den beiden Kreuzungen nicht lösen.
Fundamentale Verbesserungsmaßnahmen an den beiden Knotenpunkten sind mit hohem
Planungs- und Abstimmungsaufwand verbunden.
Des Weiteren sind die
personellen Ressourcen der Verwaltung derzeit mit der Bearbeitung der
zahlreichen und umfangreichen (prioritären) Maßnahmen aus dem „Zukunftsplan
Fahrradstadt Erlangen“ mehr als ausgeschöpft. Maßnahmen an der Kreuzung
Weisendorfer Straße / Brühl sind im „Zukunftsplan Fahrradstadt Erlangen“ mit
der geringsten Priorität enthalten (frühestens ab 2029) und daher nachrangig.
Zudem liegt die gesamte Kreuzung Weisendorfer Straße / Hemhofener Straße in der
Baulast des Freistaats Bayern (vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg).
Die Stadt Erlangen hat hierauf keinen Zugriff. Daher kann die Beauftragung
eines Planungsbüros in Betracht kommen.
Mit dem damit einhergehenden Zeitaufwand kann eine zeitnahe Prüfung konkreter
Maßnahmen nicht zugesagt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 305/2022 der SPD-Fraktion
Luftbild Weisendorfer Straße