- Die Ausführungen der Verwaltung werden zur
Kenntnis genommen.
- Bei Umgestaltungen von Schulhöfen werden pädagogische und ökologische Erfordernisse berücksichtigt.
- Die Planungen für ein Gesamtkonzept zur Umgestaltung der Schulhöfe sowie für die weitere Umsetzung können nach Bereitstellung der benötigten Personalressourcen aufgenommen werden.
- Der Fraktionsantrag der Grünen Liste 286/2022 ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadtratsfraktion Grüne Liste beantragte mit Antrag Nr. 286/2022 vom 24.10.2022 einen Bedarfsbeschluss zur Umgestaltung der städtischen Schulhöfe zur Umsetzung pädagogischer und ökologischer Erfordernisse.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie zeitnah Projekte, auch unabhängig vom Schulsanierungsprogramm, umgesetzt werden können. Es sollen Zuständigkeiten festgelegt, ein erforderlicher Finanzrahmen sowie der Personalbedarf ermittelt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aktuelle Situation
Umsetzung Prioritätenliste Pausenhöfe der
Grundschulen
Derzeit wird in Umsetzung des Fraktionsantrages der CSU-Fraktion Nr.047/2016 (Vorlage 40/113/2017, Beschluss Bildungsausschuss vom 04.05.2017) unter Zugrundelegung der mit den Fachbereichen erstellten Prioritätenliste, die Planung realisiert für
Prio 1 Pestalozzischule (Planungsbüro mit Detailplanung beauftragt) sowie
Prio 2 Grundschule Frauenaurach (Vergabe der Gesamtplanung sowie der Bauleistungen bis Ende 2023 geplant, Ausführung ab Sommerferien 2024: Sanierung des Hartplatzes, Bankauflagen und Bänke im Schulhof, Grünes Klassenzimmer, Neupflasterung des Pausenhofes, Erneuerung der Verbindungswege vom Lehrerparkplatz zum Schulhof) und
Prio 3 Friedrich-Rückert-Grundschule (Baubeginn vss. 2025 nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus).
Gestaltung von Schulhöfen im Rahmen von
Teil- oder Generalsanierungen
Darüber hinaus wurden und werden im Rahmen der Generalsanierungen und Umgestaltung von Teilbereichen an Schulen auch Außenanlagen unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte neu gestaltet, so dass hier (auch aus wirtschaftlichen Gründen) eine erneute Veränderung obsolet ist (z. B. Albert-Schweitzer-Gymnasium, Ohmgymnasium, Ottfried Preußler-Schule/Standort Stintzingstraße, Eichendorffschule, Ernst-Penzoldt-Schule, Marie-Therese-Gymnasium, CBBE).
Bisher sind an 13 Schulen die Pausenhöfe komplett umgestaltet bzw. befinden sich in der Umsetzung bzw. Planung.
Laufende Optimierungsmaßnahmen
Ferner werden im Rahmen der finanziellen und personellen Ressourcen laufend an allen anderen Pausenhöfen Verbesserungen in Form von Einzelmaßnahmen sowie umfangreichen Konzepten (anlassbedingt oder auf expliziten Wunsch der Nutzer) umgesetzt und den ökologischen Aspekten weitgehend Rechnung getragen (vgl. auch MzK Bildungsausschuss vom 01.07. 2021, Vorlage 40/067/2021; Beschluss vom 11.11.2021, Vorlage 40/090/2021 sowie Ergänzung des Sachstandes bis 30.06.2022 zur MzK Vorlage 40/067/2021).
Insgesamt wurden in den letzten 10 Jahren unterschiedlichste einzelne Aufwertungsmaßnahmen an einem Großteil der Schulen durchgeführt. Ökologische Maßnahmen (u.a. Baumentsiegelungen, Neupflanzungen von Bäumen) werden gefördert.
Ökologische Aspekte
Bei neuen Spielgeräten wird in der Regel nachhaltiger Holzschnitzelfallschutz eingeplant, wenn dies der Untergrund zulässt.
Laufend finden partiell Entsiegelungsmaßnahmen unter Implementierung von Sitzgelegenheiten statt.
Sofern aus Verkehrssicherungsgründen ein Abbau von Spielgeräten notwendig ist, erfolgt nach Möglichkeit die Schaffung eines gleichwertigen Ersatzes (unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsaspektes) ggf. mit Umsetzung flankierender Verbesserungen beim Fallschutz.
Zahlreiche Schulen haben angrenzende Grünbereiche mit Spielmöglichkeiten, ggf. auch angrenzende Rasensportflächen. Schulgärten für Projektarbeit sind ebenfalls vertreten. Hierfür konnten oftmals Zuschüsse für Umweltbildung einfließen.
Daneben gibt es auch Hartplätze, die sowohl für den Sportunterricht erforderlich sind, welche aber auch in den Pausenzeiten genutzt werden können. Befestigte Bereiche entsprechen grundsätzlich als wetterunabhängige Bewegungsflächen dem Wunsch vieler Nutzer.
Deswegen bedarf es einer sorgfältigen Abwägung, welche Flächen entsiegelt werden sollen, auch im Hinblick auf den Reinigungsaufwand in den Gebäuden nach Schmutzeintrag aus den Pausenhofflächen.
Handlungsbedarf und Konzeption
Viele Asphaltflächen in Höfen weisen dennoch Schäden und im Bereich von Bäumen Wurzelhebungen auf, welche sukzessive behoben werden sollten.
Um ein tragfähiges Konzept
Ø mit Priorisierung und Optimierung unter Berücksichtigung von Klimaaspekten und pädagogischen Erfordernissen/Einbezug der Nutzerbedarfe
Ø sowie der zu erwartenden finanziellen Aufwendungen für die Maßnahmen
zu erarbeiten, bedarf es einer sehr umfangreichen ämter- und referatsübergreifenden Abstimmung zwischen den Fachämtern (40, 24, 31 und EB77) und den Schulen.
Es sind intensive Vorarbeiten zur Feststellung der örtlichen Situation erforderlich, bei der verschiedenste Aspekte berücksichtigt werden müssen (z.B. Bodenuntersuchungen zur Feststellung der Untergrundbeschaffenheit, Ermittlung möglicher Entsiegelungsbereiche, Spartenklärung, Feuerwehrzufahrten, geplante bauliche Maßnahmen an den Schulgebäuden unter Berücksichtigung neuer Vorgaben, wie beispielsweise das Heizungsmoratorium).
Seitens der Fachbereiche sind die jeweils u.g. und näher ausgeführten Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.
Ausführungen GME
Zu
berücksichtigende Belange:
- Abgleich mit dem Arbeitsprogramm SSP, mit dem Ziel einer langfristigen Nutzung der sanierten Pausenhöfe ohne Beschädigung durch folgende Baumaßnahmen
- Abgleich mit Einzelmaßnahmen aus dem Bauunterhalt, um Synergieeffekte besser nutzen zu können
- Prüfung der Möglichkeit des Anschlusses der Objekte an die Fernwärme der ESTW an Objekten, die aktuell durch fossile Energieträger beheizt werden
- Bedarfsklärung von E-Ladeinfrastruktur, ggf. Neuschaffung von Elt-Hausanschlüssen inkl. Schaffung von Aufstellflächen und Überprüfung der bestehenden Kapazitäten
- Klärung von potentiellem Erweiterungsbedarf inkl. Standortanalyse bei wachsendem Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten
- Überprüfen der Anforderungen an Zuwegungen und Aufstellflächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr inkl. Überprüfung der bestehenden Brandschutzkonzepte
- Überprüfen der Beleuchtungskonzepte (Vandalismus, Licht-Smog,..)
- Überprüfen der Beleuchtung der Verkehrswege zur öffentlichen Verkehrsfläche als Teil der Flucht- u. Rettungswege
- Ermitteln von Vorhalteflächen für Fassadenbegrünungen.
Das Hauptziel der intensiven Abstimmung besteht darin, Synergieeffekte zu nutzen, Kollateralschäden zu vermeiden und einen maximal möglichen Mehrwert für die Nutzenden zu erreichen. Die Aufzählung kann nicht als abschließend bezeichnet werden und stellt ausschließlich die wesentlichen Teilaspekte dar.
Kosten:
Kosten für Maßnahmen können frühestens nach Ermittlung und Abwägung der einzelnen Belange je Objekt und anschließender Planung benannt werden.
Ausführungen EB 77Abt. Stadtgrün
Zu berücksichtigende Belange:
- Baumbestand einschl. Wurzel- und Kronenbereiche und notwendige Maßnahmen zur Bestandssicherung, z.B. Entsiegelung und Vergrößerung von Wurzelbereichen
- Rettungswege
- Ver- und Entsorgungsleitungen, ggf. Prüfung der Möglichkeiten einer Umverlegung. Der Leitungsbestand sollte bei den priorisierten Maßnahmen zu Anfang der Maßnahme erkundet werden, da er großen Einfluss auf die Planung haben könnte.
- Wünsche der Nutzenden
- die einschlägigen Sicherheitsvorgaben bei Spielbereichen (z.B. DIN EN 1176)
- Notwendige Anforderungen hinsichtlich der Unterhaltsarbeiten und Folgekosten für EB 77
- Entwässerung: Die Schwammstadt ist ein wichtiges ökologisches und stadtklimatisches Ziel. (Anmerkung => vgl. Stellungnahme Amt 31)
- Zur Beurteilung der Möglichkeiten für eine Entsiegelung und Herstellung von versickerungsfähigen Flächen sind zunächst Bodenproben erforderlich, die die Versickerungsfähigkeit und evtl. Belastungen etc. aufzeigen. Da das Ergebnis einer Bodenbeprobung unmittelbare und ggf. erhebliche Auswirkungen auf die Planungsmöglichkeiten und insbesondere die Herstellungskosten hat, sind diese bereits vor Planungsbeginn durchzuführen. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit Amt 31 erforderlich.
- Gebäude: geplante Sanierungs-, Um- und Neubauten/Anbauten – Umgriff und Zeitplan (GME)
Kosten:
Eine Kostenermittlung (zunächst Grobkostenannahme) kann erst nach Vorliegen der wichtigsten Parameter (Größe und Lage der Fläche, Umfang der auszuführenden Maßnahmen, Bodenbeprobung, etc.) erbracht werden.
Zu berücksichtigen sind bei den Kosten auch Fördermöglichkeiten und deren Bedingungen.
Ausführungen Amt 31 zum Schwammstadtprinzip
Unter dem Begriff „Schwammstadt“ versteht man eine
schwammartige Umgestaltung der Stadt, so dass möglichst viel Regenwasser
aufgenommen und gespeichert werden kann.
Mit dem Schwammstadtkonzept sollen
Maßnahmen integriert werden, um möglichst viel Niederschlagswasser zu speichern,
rückzuhalten und Versickerungen zu fördern, um damit auch dem
Grundwasserverlust entgegenzuwirken.
Dieses Konzept ist ein Baustein der
Klimaanpassung und kann das Stadtklima lokal bis zu 3 Grad Celsius senken sowie
Hochwassergefahren entgegenwirken.
Außerdem wird die
Grundwasserneubildung gefördert, Kanalsysteme entlastet, Überflutungen durch
Starkregen können reduziert werden und die Artenvielfalt der Stadt verbessert.
Mit der Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes werden viele Maßnahmen zur Entgegenwirkung
des Klimawandels und dessen Folgen erreicht.
Mögliche Schwammstadtmaßnahmen und
deren Wirkung:
Verdunstung:
- Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung
- Offene Wasserflächen (kleiner Teich
z.B.)
- Bepflanzung mit Bäumen,
Grünstreifen. Wenn möglich: gesunde Bäume stehen lassen
Verzögerte Ableitung:
- Dachbegrünung
-Rigolen / Tiefbeetmulde /
Baumrigolen
- Versickerungsgruben/-becken/-mulden
- Bepflanzung mit Bäumen,
Grünstreifen. Wenn möglich: gesunde Bäume stehen lassen
- Entsiegelung
Versickerung/Grundwasserneubildung:
- Schaffung von Grünflächen
- Breiflächige Versickerungsflächen /
dezentrale Versickerung
- Versickerungsanlagen
- Entsiegelung (Durchlässige
Bodenbeläge)
- Wasserdurchlässige Beläge
Nutzung:
- Auffangen und nutzen des
Regenwassers (z.B. über Regentonnen)
- Unterirdische Zisternen
- Betriebswassertechnik für
Bewässerung
- Grauwasseranschluss (z.B. Nutzung
von Regenwasser als Toilettenspülung)
- Baumrigole
Kombination möglich
Die genannten Maßnahmen sind auch in
Kombination umsetzbar. Beispielsweise können Innenhöfe begrünt,
Niederschlagswasser in Zisternen gesammelt und die Pflanzen damit bewässert
werden.
Möglichkeiten und Voraussetzungen
Betrachtet man den Rückgang der
Wasserressourcen (rund 25% pro Person in den vergangenen 50 Jahren in
Deutschland), steht fest, dass die Neubildung von Grundwasser anzustreben ist.
Gemäß den aktuell geltenden Gesetzen zum Umgang mit Niederschlagswasser auf
Grundstücken ist die breiflächige Versickerung über die belebte Oberbodenzone
oder eine Versickerungsmulde vorrangig umzusetzen.
Im Hinblick auf die Versickerung
müssen jedoch vorab geotechnische Untersuchungen durchgeführt werden. Zum einen
muss ausgeschlossen werden, dass der Boden Schadstoffe enthält, um Regenwasser
schadstofffrei in das Grundwasser einleiten zu können und zum anderen ist der
Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens zu prüfen. Sofern ein Grundstück kontaminiert
oder der Boden nicht versickerungsfähig ist, sind anderen Methoden des
Schwammstadtprinzips heranzuziehen.
Die Umgestaltung von Flächen, indem
versickerungsunfähige Flächen entsiegelt werden und Grünelemente wie Bäume,
Sträucher, Dach- oder Fassadenbegrünung herangezogen werden, ist eine
unkomplizierte und sowohl effektive Maßnahme, die dazu beiträgt Wasser
zurückzuhalten, zu versickern, Verdunstungsprozesse zu schaffen und das
Stadtklima zu senken.
Bei der Integration von Pflanzen
lassen sich Elemente wie Baumrigolen oder Zisternen hervorragend kombinieren.
Baumrigolen sammeln Regenwasser und
leiten dieses bei Bedarf unterirdisch an die umliegenden Bäume ab.
Zisternen dienen als unterirdischer
Speicher von Niederschlagswasser. Damit ist vor allem die Bewässerung von
Pflanzen in Trockenperioden möglich, ohne dafür wertvolles Grund-/Trinkwasser
in Anspruch nehmen zu müssen.
Zisternen können jedoch auch in
größeren Dimensionierungen mit Filteranlagen in das Erdreich eingebaut werden
und ein Anschluss zum Haus geschaffen werden. Regenwasser kann hier
beispielsweise als Brauwasser zur Nutzung von Toilettenspülungen verwendet
werden. Dies erfordert bei Bestandgebäuden einen hohen Umbauprozess, da Trink-
und Brauchwasserleitungen voneinander getrennt werden müssen, jedoch ist diese
Integration bei ohnehin anfallenden Umbau- oder Neubauarbeiten in Erwägung zu
ziehen.
Hinsichtlich der Flächennutzung in
Innenhöfen ist eine gänzliche Oberflächenentsiegelung in einigen Fällen nicht
möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den versickerungsunfähigen Asphalt
durch wasserdurchlässige Beläge, Rasengitter- oder Pflastersteine zu ersetzen.
Die Umsetzung der Maßnahmen bedarf immer
einer Einzelfallprüfung.
Abschließend kann jedoch gesagt
werden, dass das Versickern und die Nutzung von Niederschlagswasser in Zeiten
des Klimawandels unter anhaltenden Trockenperioden und dem Rückgang der
lebenswichtigen Ressource Wasser anzustreben ist.
Förderung
Informationen über
Fördermöglichkeiten speziell zum Schwammstadtkonzept sind bisher noch nicht
bekannt.
Maßnahmen zur Verbesserung des
städtischen Klimas wie beispielsweise Flächenentsiegelungsmaßnahmen oder
wassersensible städtebauliche Vorhaben werden durch die
Städtebauförderrichtlinien unterstützt. Initiativen wie „Innen statt Außen“
sowie „Flächenentsiegelung“ können hierfür herangezogen werden.
Co-Finanzierungen durch Fördermöglichkeiten können in Anspruch genommen werden
- beispielsweise über Städtebaufördermittel oder das Bayerische
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Fazit
und Prozedere
Bei einer Betrachtung der Schulhöfe sind alle genannten
Aspekte in den jeweiligen Fachbereichen gesondert zu prüfen und untereinander
abzustimmen.
Dabei sind die Bedarfe und Wünsche der Schulen (Nutzende) zu erfragen
und die Möglichkeiten einer Umsetzung in jedem Einzelfall individuell zu
eruieren und konzeptionell zu erfassen, einschließlich Kostenermittlung und
ggf. Priorisierung.
Es müssen darüber hinaus die verschiedenen
Fördermöglichkeiten geprüft und entsprechende Förderanträge gestellt werden,
Vergabeverfahren sind (auch EU-weit) durchzuführen und es kann regelmäßig nur
eine Durchführung in mehreren Bauabschnitten erfolgen.
Mit der derzeitigen personellen Ausstattung bei den genannten Fachbereichen ist eine fundierte Konzeption betreffend aller Pausenhöfe nicht realisierbar, da diese mit den angeführten, teilweise beschlossenen Planungen und Projekten vollständig ausgelastet sind.
Ein Ausgleich durch anderweitige Prioritätenverschiebung ist aktuell nicht möglich.
Daher wären zunächst die personellen Ressourcen bereitzustellen.
Weiterhin sind Haushaltsmittel für solche Maßnahmen nicht vorhanden.
Unter Zugrundlegung der Kostenschätzungen für die laufenden Pausenhofsanierungen an den Grundschulen Frauenaurach und Pestalozzischule (s.o.) können bei Pausenhofsanierungen Kosten zwischen 500.000 € und 1,8 Mio € anfallen (deutliche Preissteigerungen angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung zu erwarten).
Bedarfsanalyse personeller Ressourcen
Ø
bei Amt
24 für die Erstellung der Plangrundlagen, Spartenpläne, Maßnahmen des
Bauunterhalts, Erweiterungs- und Sanierungsplanung bzgl. Gebäude einschließlich
Entwässerung, Darstellung Erfordernis tragfähiger Zufahrten und Wirtschaftswege
usw., Ermittlung finanzieller Bedarfe. Grundsätzlich sind hierfür Personen
verschiedener Fachrichtungen nötig (Architekten, Versorgungstechnik-Ingenieure
u.a.). Diese wären nach Auffassung des GME eng an das Team SSP anzugliedern.
Ø bei EB 77 für die Erstellung von Plangrundlagen, Bodenuntersuchungen, Darstellung Erfordernis tragfähiger Pflegezufahrten usw., Vor- und Zuarbeiten externe Vergaben, Ausschreibungen, Grobkostenschätzungen und Ermittlung der finanziellen Bedarfe, Bauüberwachung usw.
Aufgrund der personellen Situation bei EB 773-1 sind größere Maßnahmen zur Umgestaltung von Pausenhöfen an private Planungsbüros zu vergeben. Es können nach derzeitigem Stand - abhängig vom Zeitpunkt der Planung – allenfalls kleine Maßnahmen wie z.B. einzelne Spielgeräte in Eigenleistung geplant werden. Es ist zu berücksichtigen, dass auch die Vergabe der Planungsleistungen personelle Kapazitäten bindet.
Ø bei Amt 40 für die Koordination, Konzepterstellung nach Abklärung Nutzerinteressen und aller internen Abstimmungen, Prüfung und Abwicklung Fördermöglichkeiten, Mittelplanungen und Haushaltsanmeldung, Begleitung der Durchführung der Maßnahmen.
Pro Fachbereich wird voraussichtlich jeweils eine Vollzeitstelle benötigt. Die Konkretisierung der Eingruppierung erfolgt im Rahmen des Stellenplanverfahrens.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Ämter 40, 24 und EB77 beantragen die benötigten Stellen zum Stellenplan 2024. Nach Genehmigung aller Stellen kann ein entsprechendes Konzept zur Umgestaltung der Schulhöfe begonnen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Können erst im Rahmen der
Konzepterstellung benannt werden |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
Können erst im Rahmen des
Stellenplanverfahrens benannt werden |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Fraktionsantrag Grüne Liste 286/2022