Betreff
Barrierefreier Ausbau Haltestelle Bruck Kirche und Anpassungen der LSA Fürther Straße/Felix-Klein-Straße
Vorlage
613/216/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.       Mit vorliegender Planung ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau – Abschnitt 5.4 für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bruck Kirche und Anpassungen der LSA Fürther Straße/Felix-Klein-Straße abgeschlossen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.

 


1.    Hintergrund

 

Die Haltestelle Bruck Kirche ist bisher nicht barrierefrei ausgeführt. Beide Bussteige sind in Form einer Busbucht im Kreuzungsbereich Fürther Straße / Felix-Klein-Straße angeordnet. Die bisherige Lage der Fußgängerfurt über die Felix-Klein-Straße, stark abgerückt vom Kreuzungsbereich, hat in der Vergangenheit schon mehrfach zu Beschwerden geführt. Abbiegende Fahrzeuge aus der Fürther Straße von Süden in die Felix-Klein-Straße fahren aufgrund des gefälligen Kurvenradiuses häufig mit hoher Geschwindigkeit um die Kurve und bemerken dabei querende Fußgänger, teilweise verdeckt durch einen in der Busbucht haltenden Bus, nur spät.

Weiterhin hat die LSA Fürther Straße / Felix-Klein-Straße bisher nur zwei Fußgängerfurten, eine im nördlichen Kreuzungsast und eine im östlichen Ast. Ein gesichertes Queren der Fürther Straße mit Ziel im Süden ist bisher nur über den Umweg über beide Furten möglich.

 

2.    Planung

 

Die beiden Bussteige der Haltestelle Bruck Kirche sollen gemäß geltenden Regelwerken barrierefrei ausgeführt werden. Das Busbord soll hierbei eine Einstiegshöhe von 22 cm haben (mindestens an den ersten beiden Türen) und geradlinig anfahrbar sein. Diese Anforderungen schließen einen Umbau der bisherigen Busbuchten aus, eine Verlegung ist somit notwendig. Da Busse die Haltestelle sowohl von Norden als auch von Osten anfahren, ist eine Verlegung nur in Richtung Süden möglich. Auf der Westseite ist die Errichtung des Bussteigs unter Berücksichtigung der örtlichen Zwangspunkte wie Grundstückszufahrten wenige Meter nach Süden vor die Bäckerfiliale möglich. Die bisherige Buswartehalle kann damit weiterhin genutzt werden.

Der Bussteig auf der Ostseite kann ebenfalls nicht im Bestand umgebaut werden, auch hier ist eine Verlegung nach Süden notwendig. Aufgrund der Grundstückszufahrt zwischen Hausnummer 39 und 41 kann das Busbord erst auf Höhe des Baumes vor Hausnummer 41 die notwendige Höhe von 22 cm erreichen. Durch eine begehbare Ausführung der beiden Baumscheiben und das Verschieben des östlichen Bordsteins weiter in Richtung Westen können die beiden Bäume in die Haltestelle integriert werden, ohne den Fahrgastwechsel und die Barrierefreiheit zu beeinträchtigen.

Der bereits aus der Bevölkerung mehrfach geäußerte Wunsch, am Bussteig in Fahrtrichtung Innenstadt eine Buswartehalle zu errichten, wurde in die vorgelegte Planung übernommen.

 

Durch den Wegfall der beiden Busbuchten im Kreuzungsbereich kann dieser ebenfalls umgestaltet und die bisherigen Defizite behoben werden. Der Wegfall der östlichen Busbucht und das Verschieben des Bordsteins in Richtung Westen ermöglicht es eine Grünfläche mit zwei Baumpflanzungen vor Hausnummer 39 zu erstellen. Der Kurvenradius der Fürther Straße aus Richtung Süden in die Felix-Klein-Straße wird verkleinert und die Fußgängerfurt in der Felix-Klein-Straße weiter Richtung Kreuzung hin verlegt.

 

Durch den Wegfall der westlichen Busbucht kann außerdem der Bereich vor der Kirche St. Peter und Paul umgestaltet werden. Auch hier ist eine Grünfläche geplant. Die Kirchengemeinde hat bereits Interesse an einer möglichen Übernahme der Pflege geäußert, die Abstimmung hierzu erfolgt gesondert durch EB77. Unter der neuen Grünfläche befindet sich ein Kanal DN 1000 sowie ein Schachtbauwerk in Ortbeton (ca. 4,0m x 2,0m Grundriss). Eine Verlegung dieser Einrichtung wird mit rund 600.000 € veranschlagt. Aufgrund des hohen Aufwands und der hohen Kosten wurden Baumpflanzungen an dieser Stelle in der Planung nicht weiterverfolgt.

Ebenfalls kann durch den Wegfall der beiden Busbuchten die südliche Fußgängerfurt der Kreuzung errichtet werden, welche die Wegebeziehungen im Umfeld der Kirche und der verschiedenen Geschäfte deutlich verbessert. Die Zufahrt zur Kirche und zum Haus unter dem Kirchturm kann im Ausnahmefall (Handwerker etc.) im Bereich der Absenkung der Fußgängerfurt erfolgen.

 

Da sich in früherer Zeit um die Kirche herum ein Friedhof befand ist im Zuge der Baumaßnahme mit Knochenfunden zu rechnen. Eine Begleitung der Tiefbauarbeiten in diesem Bereich durch eine Archäologin/einen Archäologen ist vorzusehen.

 

Die Planung sieht vor, den nördlichen Ast der Kreuzung ein Stück Richtung Osten zu verschieben, um die Engstelle zwischen Hausnummer 40 und Fahrbahn zu entschärfen. Alle drei Fußgängerfurten werden barrierefrei gemäß Erlanger Standard hergestellt.

 

Im Umfeld der Haltestelle Bruck Kirche wurde im Zuge der Bürgerbeteiligung des 1000 Bügel-Programms mehrfach der Wunsch nach Fahrradbügeln geäußert. In die Planung wurden daher drei Standorte mit insgesamt 10 Fahrradbügeln eingeplant.

 

In der Sitzung des Stadteilbeirats Bruck/Anger am 21.03.2023 wurde die Planung der Bürgerschaft vorgestellt. Der Stadtteilbeirat stimmte der Planung mit der Empfehlung zu, die betroffenen Gewerbetreibenden vor Ort zu informieren. Eine Informationsveranstaltung wird vor dem Hintergrund des Zeitdrucks der notwendigen Fahrbahndeckensanierung noch im April 2023 zusammen mit der Wirtschaftsförderung stattfinden.

 

Die Verwaltung sieht vor die Planung vorbehaltlich Förderung und Kapazitäten im Jahr 2024 umzusetzen.

 

3.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Stärkung des ÖPNV sowie Entsiegelung von Flächen und Baumpflanzungen.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten Verkehrsanlagen:

Investitionskosten Baumpflanzungen:

Ca. 650.000 €

4.740 €

bei IPNr.: 541.6101

bei

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind im Investitionsprogramm zum HH 2023 bei IvP-Nr. 541.6101 "Bushaltestellen (Barrierefreiheit)" in 2024 wie folgt vorgesehen:

                       2024                      680.000 € Baumittel

Für die geplante Umsetzung in 2024 muss bis Ende August ein Zuwendungsantrag nach Bay GVFG bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden. Mit ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten für den Umbaubereich der Bussteige wird gerechnet.        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Lageplan Fürther Straße / Felix-Klein-Straße