Betreff
Zukunftsplan Fahrradstadt: Kreuzungsumbau Gebbertstraße Hofmannstraße
Vorlage
613/215/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.       Mit vorliegender Planung ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau – Abschnitt 5.4 für den Kreuzungsumbau Gebbertstraße/Hofmannstraße abgeschlossen.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte durchzuführen.

3.       Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2024 sowie für die mittelfristige Finanzplanung sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.

 


1.    Hintergrund

Die Hofmannstraße stellt eine für den Radverkehr wichtige Ost-West-Verbindung in die Innenstadt dar. Im Zukunftsplan Fahrradstadt (Beschluss OBM/002/2021) ist neben der Ausweisung dieser Straße als Fahrradstraße auch die Verbesserung der Kreuzungssituation mit der Gebbertstraße (Knotenpunkt 19) vorgesehen.

 

2.    Abwägung

Um die Querung der Gebbertstraße für Radfahrer und auch Fußgänger zu erleichtern, ist ein Umbau der Kreuzung notwendig. Hierzu wurden zwei Varianten erarbeitet: Ein Umbau zu einer lichtsignalgeregelten Kreuzung (LSA) sowie eine nicht-signalisierte Variante mit zwei Mittelinseln in der Gebbertstraße. Nach verwaltungsinterner Abwägung wurde die Variante LSA verworfen, da ein ersatzloser Eingriff in den Baumbestand bei dieser Variante notwendig gewesen wäre, Wartezeiten für Radfahrer vor allem in den Nebenzeiten unnötig lange und die Unterhaltskosten höher als bei einer Variante ohne LSA ausgefallen wären.

 

Für die Querungsvariante mit den zwei Mittelinseln hingegen sprechen mehrere Punkte. Zum einen können die auch hier zu fällenden Bäume durch Neupflanzungen in den Köpfen der Mittelinseln ersetzt werden. Weiterhin können Radfahrer in der Achse Hofmannstraße die Gebbertstraße in zwei Schritten überqueren und müssen nicht auf ihre Grünphase im Falle der verworfenen Lichtsignalregelung warten. Besonders in den Nebenzeiten ermöglicht dies ein deutlich schnelleres Queren der Gebbertstraße. Weiterhin sind die Unterhaltskosten geringer als in der Variante LSA.


 

3.    Planung:

 

Um eine angemessene Aufstelltiefe von 3,0 m im Querungsbereich zu erhalten, wird eine Fahrbahnbreite von insgesamt 10,0 m vorausgesetzt (3,5 m Fahrbahn – 3,0 m Mittelinsel – 3,5 m Fahrbahn). Die 3,5 m Durchfahrtsbreite neben der Insel resultieren aus den Anforderungen des Winterdienstes. Aufgrund der beiden Baumscheiben an der westlichen Seite der Gebbertstraße ist dieses Maß nicht gegeben, sodass ein Eingriff in den Randbereich notwendig wird. Neben dem Rückbau der beiden Baumscheiben muss auch ein Teil des westlichen Gehwegs und nicht benutzungspflichtigen Bordsteinradwegs zurückgebaut werden. Die Planung sieht vor den Radweg in Fahrtrichtung Süden vor der Hofmannstraße auf die Fahrbahn zu leiten und im Mischverkehr an den Mittelinseln vorbeizuführen. Südlich der Hofmannstraße entsteht eine Aufleitung, sodass der Bordsteinradweg wieder angefahren werden kann.

 

Hinsichtlich Bedenken von Vertretern des ADFC, der über die Planungen informiert wurde, wegen zu schlechter Sicht auf die Radfahrer, die auf die Fahrbahn geleitet werden, wurde seitens der Verwaltung die durchgängige Führung des Radverkehrs im Seitenraum neben dem Gehweg auf einem Bordsteinradweg intensiv geprüft und gegenüber der Sicherheit des Fußverkehrs abgewogen. Da es sich bei der Gebbertstraße um eine städtische Hauptroute handelt, muss der Bordsteinradweg laut dem aktuellen Verkehrsentwicklungsplan mindestens 2,0 m breit sein. Für die Breite des parallel verlaufenden Gehwegs werden 2,5 m empfohlen. Selbst bei einem gemeinsamen Geh- und Radweg von mindestens 3,0 m in diesem Abschnitt müsste die Aufstellfläche im Kreuzungsbereich von 3,0 m sowie die Restfahrbahnbreite von 3,5 m deutlich reduziert werden. Vor diesem Hintergrund und zur Sicherheit des Fußverkehrs in diesem Bereich entschied sich die Verwaltung (u.a. im Jour-Fixe Verkehr) bewusst für die Ableitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn. Um eine sichere Radausleitung sowie gute Sichtbarkeit zu gewährleisten, wurde ein Schutzstreifen eingeplant, der unmittelbar nach der nördlichen Baumscheibe beginnt und den Radverkehr hinunter auf die Fahrbahn leitet. Der Kfz-Verkehr wird durch die Mittelinsel leicht verschwenkt, sodass eine direkte Sicht auf den Schutzstreifen ermöglicht wird und damit ein Übersehen des auf die Fahrbahn geleiteten Radverkehrs verhindert werden kann. Die Verlängerung der Ausleitung durch den Schutzstreifen erfordert allerdings eine Verschmälerung des westlichen Gehwegs auf 2,0 m. Dies stellt den aus Sicht der Verwaltung bestmöglichen Kompromiss angesichts der Sicherheitsbelange des Fuß- und Radverkehrs dar.

 

Auch der von Süden kommende Schutzstreifen für Radfahrer in der Gebbertstraße wird aufgrund der Fahrbahnbreite von 3,5 m im Bereich der Mittelinseln unterbrochen und der Radverkehr ebenfalls im Mischverkehr an den Inseln vorbeigeführt. Piktogramme verdeutlichen die Situation. Durch diese Lösung soll auch ein zu knappes Überholen von Radfahrenden (gesetzliche Vorgabe aus StVO mind. 1,5 m) verhindert werden. 

 

Sämtliche Querungen für den Fußverkehr werden gemäß Erlanger Standard barrierefrei ausgeführt.

 

Die äußeren Inselköpfe der beiden Mittelinseln wurden so geplant, dass dort jeweils ein Baum als Ersatz für die zu fällenden Bäume gepflanzt werden kann. Dies wird seitens EB77 begrüßt.

 

Aufgrund der Verlegung des westlichen Bordsteins sind Leitungsverlegungen durch die ESTW nötig. Hierbei fallen Kosten von rund 36.000 € an.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein


Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Eine Umplanung der Kreuzungssituation mit Erhalt der Bäume ist nicht möglich.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten (nur Verkehrsanlagen):

ca. 270.000 €     bei

IPNr.: 541.142

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind im Investitionsprogramm zum HH 2023 bei IvP-Nr. 541.142 „Kreuzung Gebbertstraße/Hofmannstraße“ wie folgt vorgesehen:

2023       30.000 € Planungsmittel

2024       150.000 € Baumittel

Für die geplante Umsetzung in 2024 muss zum HH 2024 eine Erhöhung der Finanzmittel

um 120.000 € auf insgesamt 270.000 € angemeldet werden.           

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Planung Kreuzung Gebbertstraße / Hofmannstraße