Der Bericht des Revisionsamtes vom 24.01.2023 über die
Prüfung in Amt 39 - Abteilung
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - (Nr. 17/2022) wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stellungnahme des Amtes 39 vom 16.02.2023 wurde zur Kenntnis gebracht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird
der Prüfungsbericht
verbindlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll
getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen
Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom
Amt 39 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 39.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?
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