Betreff
Information des Revisionsamtes zum konsolidierten Jahresabschluss der Stadt Erlangen ("Konzernabschluss")
Vorlage
14/122/2023
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Von der Stadt Erlangen ist für das Jahr 2022 der erste konsolidierte Jahresabschluss vorzulegen.[1]  Für die Prüfung des Konzernabschlusses ist gemäß Art. 103 Abs. 1 S. 1 GO i. V. m. Abs. 3 GO das Revisionsamt der Stadt Erlangen zuständig.

 

Die städtischen Beteiligungen sind mit dem fiktiven Erwerb durch die Stadt Erlangen zum 01.01.2022 an die „Konzernmutter“ angegliedert worden. Mit der Existenz des Konzerns nimmt ab diesem Stichtag das Rechnungswesen grundsätzlich aller städtischen Gesellschaften am Konzern-geschehen teil, für das Jahr 2023 bereits zum zweiten Mal.

 

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt nach dem „Leitfaden für den konsolidierten Jah-resabschluss gem. Art. 102a GO“ des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Integration und Sport.

 

Nicht nur die Konzernpartner der Stadt Erlangen, sondern auch die Gesamtheit der städtischen Äm-ter muss sich mit etlichen Abläufen unter der Regie des Konzerns neu ausrichten. Von hoher Be-deutung für die Zusammenführung der Einzelabschlüsse und Konsolidierung der konzerninternen Geschäftsvorfälle ist u. a. die zügige und termingerechte Fakturierung von konzerninternen Dienst-leistungen aller Art (Ausgangs- und Eingangsrechnungen betr. „Intercompany-Leistungen“). Deren periodengerechte Zuordnung und zutreffende Verbuchung auf Ebene der Stadtverwaltung zu den Konzernunternehmen wie auch auf Ebene der Konzernunternehmen (auch untereinander) soll eine sachgerechte Konsolidierung ermöglichen.

 

Konsolidierungspflichtige Konzernpartner nach heutigem Stand sind die städtischen Eigenbetriebe EBE und EB77 sowie die Teilkonzerne ESTW AG und GEWOBAU GmbH.

Das Revisionsamt steht mit II/BTM auch bezüglich der Ermittlung der Konzern-Eröffnungsbilanzwerte per 01.01.2022 laufend in Kontakt, die Bestandteil des ersten Konzernab-schlusses sein werden. Für die Prüfung der Eröffnungsbilanzwerte hält das Revisionsamt nach der-zeitigem Stand auch die Hinzuziehung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für zweckmäßig, ohne hierbei die Federführung abzugeben. Die Prüfung inkl. der Feststellung des eigentlichen Konzern-abschlusses per 31.12.2022 soll nach den Vorgaben der Gemeindeordnung bis zum 31.12.2024 vollendet sein. Da nicht alle Konzernpartner mit ihren erforderlichen Vorarbeiten im Zeitplan sind, wird dieser Termin nach Mitteilung von II/BTM eventuell nicht zu halten sein.

 

Ausblick

 

Hinsichtlich des künftig jährlich aufzustellenden Konzernabschlusses sieht das Revisionsamt das Bewusstsein auf Seiten der Stadtverwaltung wie auf Seiten der konsolidierungspflichtigen Konzern-gesellschaften gestärkt. Dennoch bleiben bis auf Weiteres zeitnahe, zuverlässige und regelmäßige Zuarbeiten aller städtischen Ämter und Beteiligungen essenziell. Es zeigt sich, dass der Konzernab-schluss auch genutzt werden kann, um die Prozesse zwischen den Konzernpartnern zu hinterfra-gen und effizienter zu gestalten. Positive Synergieeffekte ergeben sich z.B. für die Einzelabschlüs-se und für die Zusammenarbeit zwischen den Konzernpartnern.

 

Zusätzliche Informationen können bei Bedarf in der Sitzung auch mündlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Revisionsamt wird weiter regelmäßig über den Sachstand berichten.



[1] Vgl. Art. 102 Abs. 2 GO: innerhalb von zehn Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres.