Betreff
Umwidmung Hertleinstraße zur Einbahnstraße; Antrag Nr. 111/2022 des Stadtteilbeirats Anger Bruck
Vorlage
614/058/2023
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 111/2022 des Stadtteilbeirates Anger/ Bruck ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)


Der Stadtteilbeirat Süd hat beantragt, die Hertleinstraße ebenfalls – wie bereits bei der Michael-Vogel-Straße geplant - als eine Einbahnstraße auszuweisen.
Die Michael-Vogel-Straße ist bereits eine Fahrradstraße, welche zusätzlich als Einbahnstraße (Fahrtrichtung Nord/ Süd) nur für den Kfz-Verkehr ausgewiesen werden soll. Dies bringt für die Michael-Vogel-Straße eine Entlastung vom Kfz-Verkehr, die für die Fahrradstraße auch notwendig ist.
Eine Ausweisung der nördlichen Hertleinstraße als gegenläufige Einbahnstraße, Fahrtrichtung Süd/ Nord, würde ausschließlich den Verkehr betreffen, der aktuell die Hertleinstraße von Nord nach Süd nutzt. Für den Durchgangsverkehr von Norden nach Süden ist die mittlere Michael-Vogel-Straße jedoch jetzt schon besser geeignet; die Wahrscheinlichkeit, dass jemand die Hertleinstraße für den Durchgangsverkehr in Nord/Süd-Richtung nutzt, ist gering, da dies fahrtechnisch nur Nachteile bringt.
Nachdem Einbahnstraßen generell die Fahrgeschwindigkeiten der Kfz wegen des fehlenden Gegenverkehrs erhöhen, bringt diese Maßnahme aus Sicht der Verwaltung nur Nachteile.
Zudem wird der Verkehr, der über die nördliche Michael-Vogel-Straße und der Fließbachstraße in die nördliche Hertleinstraße möchte, durch die mittlere Michael-Vogel-Straße geleitet. Dies kann den Sinn und die Funktionsfähigkeit der Fahrradstraße beeinträchtigen.

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Nr. 111/2022 des Stadtteilbeirates Anger/Bruck

Anlage 2: Planübersicht gepl. Einbahnstraße (Hertleinstraße)