Herstellung eines Bauzaun zur Gebäudeabsicherung und Verkehrssicherung
Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt die nächsten Schritte zur Absperrung des Gebäudes wie in der Begründung dargestellt vorzubereiten und baulich umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Parkhaus Innenstadt wird
aufgrund baulicher Mängel zum 01.05.2023 geschlossen.
Die Zufahrt und die Zugänglichkeit für den öffentlichen Verkehr ist ab der
Schließung zu verhindern.
Leerstehende und nicht genutzte Gebäude erzeugen grundsätzlich zusätzliche Gefährdungspotentiale. Dies gilt auch für dieses Gebäude insbesondere in Verbindung mit dem baulichen Zustand. Durch geeignete Maßnahmen sind diese zusätzlichen Gefahrenquellen durch den Gebäudeverantwortlichen möglichst auszuschließen.
Hierzu ist der unbefugte Zugang durch geeignete bauliche Maßnahmen wirksam zu verhindern.
Im Rahmen der vorbereitenden Überlegungen hat die Verwaltung mehrere Möglichkeiten geprüft und abgewogen. Die Aufstellung eines offenen Metallbauzaunes ist sicherheitstechnisch nicht geeignet, das Gebäude vor unerwünschter Nutzung zu schützen und somit die Gefährdung Dritter auszuschließen.
Es wird eine 2,5 m hohe
geschlossene Holzzaunanlage aus Kanthölzern und einer Holzverschalung aus
Brettern oder Holzplattenwerkstoffen aufgestellt. An der Nord, Süd und
Westseite wird der Zaun direkt am Gebäude befestigt. Im Bereich der bisherigen
Parkhauszufahrt wird ein Tor eingebaut um einen Zugang und die Zufahrt für
Beschäftigte oder Auftragsfirmen weiter zu ermöglichen. An der Ostseite wird
der Bauzaun bereits jetzt an der Hinterkante des vorhandenen Gehweges aufgestellt.
Der Bauzaun soll auch für die späteren Abbrucharbeiten weitergenutzt werden.
Auch aus diesem Grund ist ein geschlossener Zaun herzustellen.
Die Absperrung am Gehweg zur Münchner Straße kann für Projekte aus dem Kunst-/Kultur- oder Bildungsbereich freigegeben werden. Hierzu ist bereits eine erste Kontaktaufnahme mit Amt 47 erfolgt.
Die bauliche Umsetzung bzw. die
Fertigstellung ist je nach Ausschreibungsergebnis und Auslastung bis Anfang
bzw. spätestens /Mitte Mai 2023 vorgesehen. Vor diesem Umsetzungsziel ist davon
auszugehen, dass Teile der Umzäunung möglicherweise bereits während der Nutzung
errichtet werden müssen.
Die vorhandene Toilettenanlage
wird von der Umzäunung ausgespart um eine Nutzung bis zum Gebäudeabbruch weiter
zu ermöglichen.
Für das Parkhaus werden sämtliche weiteren Unterhaltsmaßnahmen eingestellt.
Die wegweisende Beschilderung zum Parkhaus wird abgebaut oder abgedeckt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Errichtung der Umzäunung soll wie beschrieben umgesetzt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Derzeit bereitet die Verwaltung
die Vergabe an ein geeignetes Unternehmen vor.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
ca. 130.000 € |
bei Sachkonto: 522102 |
Personalkosten (brutto): |
ca. 2.800 € |
bei Sachkonto: 522102 |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Lageplan mit der Darstellung des Zaunverlaufes