Betreff
Abbruch Parkhaus Innenstadt;
Herstellung eines Bauzaun zur Gebäudeabsicherung und Verkehrssicherung
Vorlage
66/159/2023
Aktenzeichen
Ref. VI / 66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die nächsten Schritte zur Absperrung des Gebäudes wie in der Begründung dargestellt vorzubereiten und baulich umzusetzen.


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Das Parkhaus Innenstadt wird aufgrund baulicher Mängel zum 01.05.2023 geschlossen.
Die Zufahrt und die Zugänglichkeit für den öffentlichen Verkehr ist ab der Schließung zu verhindern.

Leerstehende und nicht genutzte Gebäude erzeugen grundsätzlich zusätzliche Gefährdungspotentiale. Dies gilt auch für dieses Gebäude insbesondere in Verbindung mit dem baulichen Zustand. Durch geeignete Maßnahmen sind diese zusätzlichen Gefahrenquellen durch den Gebäudeverantwortlichen möglichst auszuschließen.

 

Hierzu ist der unbefugte Zugang durch geeignete bauliche Maßnahmen wirksam zu verhindern.

 

Im Rahmen der vorbereitenden Überlegungen hat die Verwaltung mehrere Möglichkeiten geprüft und abgewogen. Die Aufstellung eines offenen Metallbauzaunes ist sicherheitstechnisch nicht geeignet, das Gebäude vor unerwünschter Nutzung zu schützen und somit die Gefährdung Dritter auszuschließen. 

 

Es wird eine 2,5 m hohe geschlossene Holzzaunanlage aus Kanthölzern und einer Holzverschalung aus Brettern oder Holzplattenwerkstoffen aufgestellt. An der Nord, Süd und Westseite wird der Zaun direkt am Gebäude befestigt. Im Bereich der bisherigen Parkhauszufahrt wird ein Tor eingebaut um einen Zugang und die Zufahrt für Beschäftigte oder Auftragsfirmen weiter zu ermöglichen. An der Ostseite wird der Bauzaun bereits jetzt an der Hinterkante des vorhandenen Gehweges aufgestellt. Der Bauzaun soll auch für die späteren Abbrucharbeiten weitergenutzt werden. Auch aus diesem Grund ist ein geschlossener Zaun herzustellen.

Die Absperrung am Gehweg zur Münchner Straße kann für Projekte aus dem Kunst-/Kultur- oder Bildungsbereich freigegeben werden. Hierzu ist bereits eine erste Kontaktaufnahme mit Amt 47 erfolgt.

 

Die bauliche Umsetzung bzw. die Fertigstellung ist je nach Ausschreibungsergebnis und Auslastung bis Anfang bzw. spätestens /Mitte Mai 2023 vorgesehen. Vor diesem Umsetzungsziel ist davon auszugehen, dass Teile der Umzäunung möglicherweise bereits während der Nutzung errichtet werden müssen.

Die vorhandene Toilettenanlage wird von der Umzäunung ausgespart um eine Nutzung bis zum Gebäudeabbruch weiter zu ermöglichen.
Für das Parkhaus werden sämtliche weiteren Unterhaltsmaßnahmen eingestellt.
Die wegweisende Beschilderung zum Parkhaus wird abgebaut oder abgedeckt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Errichtung der Umzäunung soll wie beschrieben umgesetzt werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Derzeit bereitet die Verwaltung die Vergabe an ein geeignetes Unternehmen vor.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

ca. 130.000 €

bei Sachkonto: 522102

Personalkosten (brutto):

ca.     2.800 €

bei Sachkonto: 522102

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:             Lageplan mit der Darstellung des Zaunverlaufes