Betreff
Berücksichtigung von Klimazielen durch städtische Töchter;
hier: Fraktionsantrag Grüne Liste Nr. 303/2022
Vorlage
BTM/060/2023
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Aufsichtsratsmitglieder der städtischen Töchter Erlanger Stadtwerke AG und GEWOBAU Erlangen GmbH sowie die von der Stadt benannten Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach werden gebeten – soweit noch nicht umgesetzt – darauf hinzuwirken, dass die geplanten Maßnahmen zur Unterstützung der städtischen Klimaziele in der jährlichen Wirtschaftsplanung der Unternehmen gesondert dargestellt werden und über die Zielerreichung Bericht erstattet wird.

 

2.    Der Antrag der Grüne Liste Fraktion Nr. 303/2022 ist hiermit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Beschluss wird darauf hingewirkt, dass die genannten Beteiligungsunternehmen bei ihrer Tätigkeit die Klimaziele der Stadt Erlangen berücksichtigen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Grüne Liste beantragt mit Fraktionsantrag 303/2022, in den Satzungen der städtischen Beteiligungen ESTW, GEWOBAU und Sparkasse den Unternehmenszweck bzw. -gegenstand um die Erreichung der städtischen Klimaziele zu ergänzen und in den Jahresberichten die konkreten Maßnahmen zu benennen.

 

Die Satzungsregelungen zum Unternehmenszweck (= gegebenenfalls Zweck jenseits der reinen Gewinnerzielung, zu dem das Unternehmen gegründet wurde) und zum Unternehmensgegenstand (= Rahmen, in dem sich das Unternehmen zur Verfolgung seines Zwecks betätigen darf) dienen dazu, Schwerpunkte und Grenzen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens festzulegen.

 

Die Beachtung der städtischen Klimaziele betrifft dagegen die Art der Ausführung der unternehmerischen Geschäftstätigkeit und stellt damit eine strategische Zielvorgabe für die Wirtschaftsführung dar. Es ist Aufgabe der Aufsichts- und/oder Gesellschafterorgane, der Geschäftsführung strategische Ziele und Rahmenvorgaben für deren Umsetzung vorzugeben und deren Einhaltung zu überwachen.

 

Das strategische Ziel „Erreichung der städtischen Klimaziele“ wird bereits seit längerem von den städtischen Töchtern und der Sparkasse bei ihrer Wirtschaftsführung berücksichtigt. Als naheliegende Möglichkeit, dieses strategische Ziel im operativen Geschäft zu konkretisieren, eignet sich das Instrument der jährlichen Wirtschaftsplanung.

 

Daher wird ergänzend zur Beschlussfassung im November 2020 im Rahmen des „Fahrplans Klimaaufbruch“ (Maßnahme VS2) vorgeschlagen, die bei ESTW, GEWOBAU und Sparkasse für die Feststellung und Überwachung der Wirtschaftsplanung zuständigen Aufsichtsgremien zu bitten, auf eine zusammenfassende Darstellung der zur Unterstützung der städtischen Klimaziele geplanten Maßnahmen in der jährlichen Wirtschaftsplanung hinzuwirken und sich über deren Umsetzung mindestens einmal jährlich, zum Beispiel im Rahmen der Beratung des Jahresabschlusses, berichten zu lassen, soweit dies nicht bereits erfolgt.

 

Die Satzung der GEWOBAU wird derzeit vom Beteiligungsmanagement überarbeitet und neu gefasst. Es ist eine explizite Regelung vorgesehen, nach der der Aufsichtsrat zu überwachen hat, dass die operativen Ziele des Unternehmens den von der Gesellschafterversammlung festzulegenden strategischen Zielen nicht entgegenstehen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Beschlussvorschlag ist als Empfehlung an die Aufsichtsgremien formuliert, da Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft und Verwaltungsratsmitglieder einer Sparkasse keiner Weisungsbefugnis unterliegen. Nur bei der GEWOBAU GmbH könnte gemäß Satzung die Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat eine Weisung erteilen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            
Antrag Nr. 303/2022 der Grüne Liste Stadtratsfraktion: Aufnahme Klimaziele städtische Töchter