Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit den beiden IT-Ausstattungsprogrammen smartERschool 2018-2020 und dem Folgeprogramm smartERschool 2021-24 hat die Stadt Erlangen in den vergangenen Jahren insgesamt 24,5 Mio € investiert (8.841.000 € von 2018-2020, 15.730.000 € von 2021-2024), um die 33 Erlanger Schulen in eigener Sachaufwandsträgerschaft mit einer modernen und zukunftsfähigen IT auszustatten und die Digitalisierung voranzubringen.
Bereits in den vergangenen Jahren
konnten die finanziellen Ressourcen der Stadt Erlangen dabei durch verschiedene
Förderprogramme entlastet werden: Mit dem Förderprogramm des
Bayerischen Staatministeriums für Unterricht und Kultus –
Digitalbudget für das digitale
Klassenzimmer i. H. v. 1,23 Mio € sowie dem Budget für
integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen i. H. v. 272
T€ wurden bereits 2018 erstmalig Fördermittel für die IT-Ausstattung der Schulen
durch den Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt und durch das
Schulverwaltungsamt abgerufen.
Umso erfreulicher ist es, dass mit dem DigitalPakt Schule eine weitere Möglichkeit geschaffen wurde, aus den Mitteln des Bundes und des Freistaates einen Teil der Investitionen über die Förderung für die bereits geleistete IT-Ausstattung einzuholen. Mit dem DigitalPakt Schule werden die Länder und Kommunen bei den Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur unterstützt. Das Förderprogramm hat sich als Ziel den flächendeckenden Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur gesetzt. Der Förderzeitraum erstreckt sich auf die Jahre 2019 bis 2024.
Im Juni 2022 wurden durch das Schulverwaltungsamt im Rahmen eines äußerst aufwändigen Antragsverfahren, sämtliche förderfähige Maßnahmen zur digitalen Ausstattung der einzelnen Schulen erfasst, strukturiert und über vier Anträge auf Fördermittelabruf bei der zuständigen Regierung von Mittelfranken eingereicht, um die für die Stadt Erlangen zur Verfügung stehende Fördersumme mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5.894.134 € zu binden.
Neben drei Anträgen, welche sich auf die Investitionen in die IT-Ausstattung an
allen Schulen für die Jahre 2019-2023 beziehen, wurde ein weiterer Antrag
ausschließlich die Investitionen für den Campus berufliche Bildung (CBBE) sowie
integrierte Fachunterrichtsräume an beruflichen Schulen i. H. v. 2.439.700 €
gestellt. Dies entspricht knapp der Hälfte der Fördersumme.
Die Förderung über den DigitalPakt beläuft sich
auf 90% der Kosten für die IT-Ausstattung an Schulen (mindestens 10%
Eigenmittel) für Anschaffungen ab 17.05.2019 bis 16.05.2024 unter Beachtung der
maximalen Fördersumme.
Förderfähig und zum Großteil bereits an den Schulen installiert sind dabei u.a.
-
der
Aufbau oder die Verbesserung der schulischen WLAN-Infrastruktur
-
Anzeige-
und Interaktionsgeräte (zum Beispiel Dokumentenkameras, Beamer, interaktive
Tafeln, Touchdisplays)
-
sowie weitere Ausstattung der Klassenzimmer mit digitalen Arbeitsgeräten (PCs, Monitoren) und mobilen Endgeräten
(Tablets).
Die folgende Übersicht stellt die Anzahl der häufigsten Geräte dar, welche im Zuge des LifeCycle und der Mehrungen seit 2019 an den Schulen neu installiert wurden:
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Gesamt |
Access
Point |
12 |
65 |
142 |
86 |
305 |
Beamer |
41 |
95 |
96 |
44 |
276 |
Dokumentenkamera |
23 |
54 |
49 |
44 |
170 |
Drucker |
4 |
12 |
13 |
7 |
36 |
Monitor |
189 |
295 |
301 |
38 |
823 |
Notebook |
61 |
52 |
40 |
82 |
235 |
PC
|
530 |
481 |
345 |
261 |
1.617 |
Tablet |
82 |
220 |
280 |
130 |
712 |
Interaktive
Tafel / Touchdisplay |
|
25 |
25 |
30 |
80 |
Gesamt |
942 |
1.299 |
1.291 |
722 |
4.254 |
Hinzu kommen die mobilen Endgeräte
aus den beiden Ergänzungsprogrammen zum DigitalPakt Schule, 1893
Schülerleihgeräte (SoLe) sowie 1355 Lehrerdienstgeräte (SoLD 1 und 2).
Im Januar 2023 übersandte die Regierung von Mittelfranken
insgesamt 4 Zuwendungsbescheide und bewilligte insgesamt 410 Einzelmaßnahmen
der Stadt Erlangen, so dass die gesamten Fördermittel von 5.894.134 € nun zur Refinanzierung der städtischen Ausgaben zum Abruf bereit stehen.
Für die Mittelauszahlung ist in einem nächsten Schritt das Erstellen der Verwendungsnachweise bis spätestens 16.05.2025 nötig.
Anlagen: