1.
Die ab 01. März 2024 zu besetzende Stelle der
Referatsleitung für das Referat Wirtschaft und Finanzen (Ref. II) wird nicht
ausgeschrieben.
2. Die
Amtszeit des wieder zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das
Referat II wird auf vier Jahre vom 01. März 2024 bis 29. Februar 2028
festgesetzt.
3. Die
Wahlhandlung zur Besetzung des Referates II soll in der Stadtratssitzung am
16. Februar 2023 erfolgen.
4. Das
berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 4 nach Anlage 1
zum Bayerischen Besoldungsgesetz –
BayBesG eingestuft.
5. Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.
6. Zur Wiederwahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat II wird Herr Konrad Beugel, geboren am 04.06.1965, derzeit Leiter des Referates Wirtschaft und Finanzen (Ref. II) vorgeschlagen.
7. Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Ende der Wahlperiode zum 28.02.2024 ist die Stelle der Referatsleitung des Referates Wirtschaft und Finanzen wieder zu besetzten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zu Ziffer 2 des Antrags: Amtszeit
Nach Art. 41 Satz 1 GO werden die berufsmäßigen Stadträte auf höchstens sechs Jahre gewählt und zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit ernannt. In Abstimmung mit dem derzeitigen Amtsinhaber wird vorgeschlagen, die Wahlzeit auf vier Jahre festzulegen.
Zu Ziffer 3 des Antrags: Wahlhandlung
Die Wahl soll in der Stadtratssitzung am 16. Februar 2023 erfolgen.
Zu Ziffer 4 des Antrags: Besoldung
Nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit der Anlage 1 Nr. 2 KWBG ist das Amt des
berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes in folgende Besoldungsgruppe zugeordnet:
Erlangen B3
/ erste Amtszeit
B4
/ weitere Amtszeiten
Im Falle einer Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers für das Referat II ist dieser
in die Besoldungsgruppe B 4 einzustufen.
Zu Ziffer 5 des Antrags: Dienstaufwandsentschädigung
Die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder erhalten gemäß Art. 46 KWBG eine angemessene Entschädigung für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung. Deren Höhe richtet sich nach den Rahmenbeträgen der Ziff. B 2 c der Anlage 2 zum KWBG.
Aktuell beträgt die Dienstaufwandsentschädigung für berufsmäßige Stadtratsmitglieder bei kreisfreien Städten
über 100.000 Einwohner 677,80 bis 1.294,58 EUR.
Den berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern wurde der höchstmögliche Betrag der Dienstaufwandsentschädigung erstmals im Mai 1989 gewährt. Dies wurde bei den nachfolgenden Referatsneubesetzungen immer wieder bestätigt.
Anlagen: Ablaufplan