Betreff
Wiederwahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II
Vorlage
112/086/2023
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1.    Die ab 01. März 2024 zu besetzende Stelle der Referatsleitung für das Referat Wirtschaft und Finanzen (Ref. II) wird nicht ausgeschrieben.

2.    Die Amtszeit des wieder zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II wird auf vier Jahre vom 01. März 2024 bis 29. Februar 2028 festgesetzt.

3.    Die Wahlhandlung zur Besetzung des Referates II soll in der Stadtratssitzung am
16. Februar 2023 erfolgen.

4.    Das berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 4 nach Anlage 1 zum     Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.

5.    Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem                   entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.

 

6.    Zur Wiederwahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat II wird Herr Konrad Beugel, geboren am 04.06.1965, derzeit Leiter des Referates Wirtschaft und           Finanzen (Ref. II) vorgeschlagen.

 

7.    Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat II wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit Ende der Wahlperiode zum 28.02.2024 ist die Stelle der Referatsleitung des Referates      Wirtschaft und Finanzen wieder zu besetzten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu Ziffer 2 des Antrags: Amtszeit

Nach Art. 41 Satz 1 GO werden die berufsmäßigen Stadträte auf höchstens sechs Jahre      gewählt und zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit ernannt. In Abstimmung mit dem derzeitigen Amtsinhaber wird vorgeschlagen, die Wahlzeit auf vier Jahre festzulegen.

 

Zu Ziffer 3 des Antrags: Wahlhandlung

Die Wahl soll in der Stadtratssitzung am 16. Februar 2023 erfolgen.

 

Zu Ziffer 4 des Antrags: Besoldung
Nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit der Anlage 1 Nr. 2 KWBG ist das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes in folgende Besoldungsgruppe zugeordnet:

 

Erlangen                                                              B3 / erste Amtszeit
                                                                             B4 / weitere Amtszeiten

 

Im Falle einer Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers für das Referat II ist dieser

in die Besoldungsgruppe B 4 einzustufen.

 

Zu Ziffer 5 des Antrags: Dienstaufwandsentschädigung

Die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder erhalten gemäß Art. 46 KWBG eine angemessene Entschädigung für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung.  Deren Höhe richtet sich nach den Rahmenbeträgen der Ziff. B 2 c der Anlage 2 zum KWBG.

Aktuell beträgt die Dienstaufwandsentschädigung für berufsmäßige Stadtratsmitglieder bei kreisfreien Städten

über 100.000 Einwohner                         677,80 bis 1.294,58 EUR.

Den berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern wurde der höchstmögliche Betrag der Dienstaufwandsentschädigung erstmals im Mai 1989 gewährt. Dies wurde bei den nachfolgenden Referatsneubesetzungen immer wieder bestätigt.

 


Anlagen:        Ablaufplan