Betreff
Antrag Nr. 323/2022 des Ortsbeirates Tennenlohe: Fahrradweg von der Weinstraßenbrücke über die A3 bis zum S-Bahn-Halt Eltersdorf
Vorlage
613/213/2023
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für eine Fuß- und Radwegverbindung zwischen Tennenlohe und Eltersdorf im Arbeitsprogramm aufzunehmen.
  2. Der Antrag des Ortsbeirates Tennenlohe mit der Antrags Nr. 323/2022 vom 01.12.2022 ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In seinem Antrag 323/2022 vom 01.12.2022 stellt der Ortsbeirat Tennenlohe die Forderung, die Fuß- und Radwegverbindung von der Weinstraßenbrücke über die A 3 bis zum S-Bahn-Halt Eltersdorf zu vervollständigen und in einen über das ganze Jahr nutzbaren Zustand zu versetzen. Dadurch soll eine sichere und qualitätsvolle Anbindung des Radverkehrs an den S-Bahn-Halt Eltersdorf sichergestellt werden sowie eine attraktive und direkte Wegverbindung zwischen Tennenlohe und Eltersdorf für den nicht-motorisierten Verkehr geschaffen werden. Diese Verbindung soll gleichermaßen von Erwachsenen, Kindern und Rollstuhlfahrer*innen gefahrlos genutzt werden können.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Derzeit sind keine Querungshilfen vorhanden, um den Fuß- und Radverkehr von Tennenlohe kommend gefahrlos über die Weinstraße auf die nördliche Straßenseite zu führen. Weiterhin ist die Wegverbindung zwischen der Lachnerstraße bzw. dem Schleifweg und der Weinstraße zu prüfen und eine entsprechende Trassierung zu erarbeiten. Westlich der A 3 soll neben der Führung entlang der Weinstraße ebenso die Möglichkeit der Führung über den südlich parallel verlaufenden Feldweg, der in die Flurstraße mündet, geprüft werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Verwaltung ist sich der Problematik fehlender Radverkehrsanlagen zwischen Tennenlohe und Eltersdorf bewusst. Daher waren im Zusammenhang mit der Ortsumfahrung Eltersdorf erhebliche infrastrukturelle Verbesserungs­maßnahmen für den Radverkehr bereits im Detail geplant worden. Diese sind jetzt im Wechselspiel mit den Entwicklungen in Eltersdorf am Egidienplatz, der Weinstraße und dem S-Bahn-Halt sowie der Autobahnzufahrt über die ER5 südlich von Eltersdorf unter den veränderten Rahmenbedingungen neu anzugehen. Des Weiteren sind die weiterführenden Radverbindungen nach Nürnberg und Fürth in den Planungen mit zu berücksichtigen. Dies bringt zum Teil deutliche Synergien, aber auch aufwendige Abstimmungen sowie zeitliche Abhängigkeiten mit sich, weswegen es bisher nur möglich war auf Teilgebieten tätig zu werden. 

Aus diesem Grund sowie aufgrund personeller und zeitlicher Ressourcen existieren zum jetzigen Zeitpunkt für den Bereich zwischen Tennenlohe und Eltersdorf mit Ausnahme der konzeptionellen Grundlagen aus dem Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 keine weiteren Planungen. Im Zuge der einstimmig beschlossenen Anträge des Ortsbeirats Tennenlohe zur Verbesserung der Radwegsituation bis zum S-Bahn-Halt Eltersdorf werden die Planungen seitens der Stadtverwaltung mit hoher Priorität ab dem Jahr 2024 wieder aufgenommen. 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: