Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag ist abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde der Antrag bereits mehrfach besprochen. Eine reine Notschlafstelle ohne Beachtung der gesetzlichen Regelungen im SGB VIII ist nicht möglich. Im jugendhilferechtlichen Sinn handelt es sich hierbei um eine Inobhutnahmestelle.
Eine Notschlafstelle für junge Erwachsene durch die Jugendhilfe ist nicht gedeckt, da sich die Verpflichtung und Berechtigung zur Inobhutnahme nach §42 SGB VIII auf Kinder und Jugendliche bezieht. Die sachliche Zuständigkeit für diese Aufgabe endet gem. §7 SGB VIII mit dem abgeschlossenen 18. Lebensjahr.
Danach besteht die Möglichkeit für die jungen Erwachsenen bei der Abteilung Wohnungswesen vorzusprechen, um eine bestehende oder drohende Obdachlosigkeit durch Zuweisung in eine Verfügungswohnung zu verhindern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufgrund der verschärften
Situation im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer versucht das
Stadtjugendamt eine Immobilie anzumieten und diese zunächst für diese
Zielgruppe als Inobhutnahmestelle zu betreiben. Langfristig soll diese dann in
einen Regelbetrieb überführt werden. (Siehe Vorlage 51/098/2022).
Durch die längerfristigen Überlegungen bedeutet dies, dass die Stadt Erlangen
eine eigene Inobhutnahmestelle betreiben könnte. Die Verwaltung des
Stadtjugendamtes arbeitet aktuell sehr intensiv mit einem freien Träger, dem
Vermieter, einem Planungsbüro und weiteren beteiligten Ämtern an einer
Nutzungsänderung für das geplante Gebäude, um so Kapazitäten für Inobhutnahmen
zu schaffen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: