Betreff
SPD Antrag: 186/2020 Notschlafstelle
Vorlage
51/105/2023
Aktenzeichen
V/51A/MT014
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag ist abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses wurde der Antrag bereits mehrfach besprochen. Eine reine Notschlafstelle ohne Beachtung der gesetzlichen Regelungen im SGB VIII ist nicht möglich. Im jugendhilferechtlichen Sinn handelt es sich hierbei um eine Inobhutnahmestelle.

      Eine Notschlafstelle für junge Erwachsene durch die Jugendhilfe ist nicht gedeckt, da sich die Verpflichtung und Berechtigung zur Inobhutnahme nach §42 SGB VIII auf Kinder und Jugendliche bezieht. Die sachliche Zuständigkeit für diese Aufgabe endet gem. §7 SGB VIII mit dem abgeschlossenen 18. Lebensjahr.

      Danach besteht die Möglichkeit für die jungen Erwachsenen bei der Abteilung Wohnungswesen vorzusprechen, um eine bestehende oder drohende Obdachlosigkeit durch Zuweisung in eine Verfügungswohnung zu verhindern.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Aufgrund der verschärften Situation im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer versucht das Stadtjugendamt eine Immobilie anzumieten und diese zunächst für diese Zielgruppe als Inobhutnahmestelle zu betreiben. Langfristig soll diese dann in einen Regelbetrieb überführt werden. (Siehe Vorlage 51/098/2022).
Durch die längerfristigen Überlegungen bedeutet dies, dass die Stadt Erlangen eine eigene Inobhutnahmestelle betreiben könnte. Die Verwaltung des Stadtjugendamtes arbeitet aktuell sehr intensiv mit einem freien Träger, dem Vermieter, einem Planungsbüro und weiteren beteiligten Ämtern an einer Nutzungsänderung für das geplante Gebäude, um so Kapazitäten für Inobhutnahmen zu schaffen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: